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KULTUR/309: Staatsziel Kultur ins Grundgesetz aufnehmen (Deutscher Kulturrat)


Deutscher Kulturrat - Pressemitteilung vom 12.10.2009

Koalitionsverhandlungen: Staatsziel Kultur auch zum Schutz des geistigen Eigentums in der digitalen Welt

Deutscher Kulturrat fordert, dass CDU und FDP die Aufnahme das Staatsziel Kultur ins Grundgesetz auch wegen des Schutzes des geistigen Eigentums vorantreiben


Berlin, den 12.10.2009. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel vor der Frankfurter Buchmesse eindeutig und klar für den Schutz des geistigen Eigentums ausgesprochen hat.

Der Schutz des geistigen Eigentums in der digitalen Welt ist aus Sicht des Deutschen Kulturrates eine der zentralen Zukunftsfragen für die neue Bundesregierung, den neu gewählten Deutschen Bundestag, aber auch das Europäische Parlament und die Europäische Kommission. Dabei muss oberste Prämisse die Sicherung des Urheberrechts sein.

Der Deutsche Kulturrat hat darum in seinen sieben Mindestanforderungen an die Kulturpolitik in der 17. Wahlperiode eine umfassende Diskussion über die Auswirkungen der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft gefordert. Ebenso hat der Deutsche Kulturrat Parlament und Regierung aufgefordert, die Debatte zur Weiterentwicklung des Urheberrechts konsequent und offen zu führen und zugleich das Bewusstsein für das geistige Eigentum zu stärken.

Aus Sicht des Deutschen Kulturrates muss auch das Staatsziel Kultur in diesem Kontext gesehen werden. Bei den aktuellen Verhandlungen zum Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung hat sich die Kultur-Arbeitsgruppe für die Aufnahme des Satzes "Der Staat schützt und fördert die Kultur" ins Grundgesetz ausgesprochen. Wenn im Grundgesetz verankert ist, dass der Staat die Kultur schützt und fördert, so bezieht sich das eben nicht allein auf die Kulturförderung, sondern auch auf die Sicherung der Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur. Dem Urheberrecht kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Das Staatsziel Kultur ist wesentlich mehr als nur ein Appell für öffentliche Kulturförderung. Das Staatsziel Kultur ist ein Bekenntnis des Staats zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur. Nach der Ratifizierung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt in der letzten Legislaturperiode wäre die Verankerung des Staatsziels Kultur ein erster Umsetzungsschritt zur Sicherung der kulturellen Vielfalt und der Autorenrechte. CDU und FDP müssen die Aufnahme des Staatsziels Kultur ins Grundgesetz auch wegen Schutzes des geistigen Eigentums in der digitalen Welt vorantreiben."


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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Oktober 2009
Deutscher Kulturrat e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2009