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MENSCHENRECHTE/354: Deutschland muss menschenrechtliche Selbstverpflichtungen in die Tat umsetzen (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 21. September 2018

Deutschland muss menschenrechtliche Selbstverpflichtungen in die Tat umsetzen


Genf/Berlin. Gestern hat sich der UN-Menschenrechtsrat abschließend mit der Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland befasst. Aus diesem Anlass erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Wir begrüßen, dass die Bundesregierung gestern in Genf umfangreiche politische Selbstverpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland eingegangen ist. Nun muss sie die Umsetzung ihrer Verpflichtungen konkretisieren. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht dabei folgende Prioritäten:

Dem klaren und selbstkritischen Bekenntnis der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rassismus vor dem UN-Menschenrechtsrat müssen nun Taten folgen. Alle politisch Verantwortlichen müssen sich klar gegen rassistischen Hass und rassistische Gewalt positionieren und dürfen Rassismus nicht herunterspielen. Die Regierung sollte zudem darauf achten, dass ihre Politik gegenüber Schutzsuchenden keine rassistischen Stereotype stärkt.

Die Bundesregierung hat sich in Genf zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt bekannt. Jetzt erwarten wir einen umfassenden nationalen Aktionsplan zur wirksamen Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats.

Wir begrüßen die Zusage Deutschlands, das Sonderschulsystem schrittweise aufzulösen. Inklusive Bildung muss endlich flächendeckend umgesetzt und rückschrittlichen Tendenzen auf Länderebene entgegengewirkt werden.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die strukturelle Diskriminierung von Schülern mit Migrationsgeschichte anzuerkennen und bildungspolitische Maßnahmen für Chancengleichheit auf der Grundlage von empirischen Befunden zu entwickeln.

Im Bereich der Sicherheitsgesetzgebung sind wir erstaunt, dass die Regierung die in den letzten Jahren erlassenen Gesetze nicht durch eine unabhängige Stelle evaluieren lassen will. Eine solche Überprüfung sollte für einen Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein.

Im bisherigen Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren (Universal Periodic Review, UPR) des UN-Menschenrechtsrats hat sich die Bundesregierung in international vorbildlicher Weise um einen Austausch mit Parlament und Zivilgesellschaft bemüht. Wir erwarten dieselbe Ernsthaftigkeit bei dem nun zentralen Schritt der Umsetzung der angenommenen Selbstverpflichtungen. Der Bundestag sollte sich aktiv in die vollständige Umsetzung der im UPR-Verfahren eingegangenen Verpflichtungen einschalten. Die Bundesregierung muss auch die Bundesländer bei allen Empfehlungen, die in die deren Zuständigkeit fallen in die Pflicht nehmen. Außerdem sollte sie innerhalb eines Jahres einen mit der Zivilgesellschaft konsultierten Umsetzungsplan mit spezifischen Maßnahmen vorlegen."


Weitere Informationen zur Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland durch den UN-Menschenrechtsrat:

Menüpunkt Universal Periodic Review - UPR, Deutsch "Allgemeine regelmäßige Überprüfung":
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsrat/upr-deutschland-2018/

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. September 2018
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2018

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