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MILITÄR/925: Einsatz bewaffneter Drohnen muss transparent sein und parlamentarisch kontrolliert werden (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 2. Juli 2014

Der Einsatz von bewaffneten Drohnen muss transparent sein und parlamentarisch kontrolliert werden



Berlin - Zu den Plänen des Bundesverteidigungsministeriums, bewaffnete Drohnen anzuschaffen, erklärt Wolfgang Heinz, Senior Policy Adviser am Deutschen Institut für Menschenrechte:

"Sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung bewaffneter Drohnen entscheiden, muss sie deren Einsatz transparent machen und parlamentarisch kontrollieren lassen. Jeglicher Einsatz solcher Drohnen darf nur im Rahmen des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsverträge stattfinden. Wenn die Bundesregierung bewaffnete Drohnen anschafft, sollte sie deshalb auch ein Konzept vorlegen, das deren Verwendung in den verschiedenen Konfliktsituationen festlegt.

Der Einsatz bewaffneter Drohnen muss, wie die Entsendung von Soldaten, durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden. Um menschenrechtlichen Anforderungen gerecht werden zu können, sind weitere Maßnahmen notwendig. Für den Fall, dass durch bewaffnete Drohnen Zivilisten verletzt werden oder umkommen, muss eine unabhängige Stelle dies möglichst vor Ort untersuchen und dem Parlament darüber öffentlich berichten.

Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, ihre im Koalitionsvertrag vereinbarte Ablehnung sogenannter außergerichtlicher Tötungen, die zumeist mit bewaffneten Drohnen durchgeführt werden, international stärker zur Geltung zu bringen.. Um die notwendige Transparenz zu gewährleisten, sollte sich das Parlament regelmäßig über Drohneneinsätze und auch die menschenrechtlichen Auswirkungen der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit Deutschlands berichten lassen. Nur so lassen sich frühzeitig Lücken des Rechtsschutzes, Gefährdungspotenziale und politischer Reformbedarf identifizieren."


Wolfgang S. Heinz (2014): "Wann hat der Staat das Recht zu töten? Gezielte Tötungen und der Schutz der Menschenrechte":
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1%5BshowUid%5D=483&cHash=20af3aada6ba1358e11331164aeaba88

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Juli 2014
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2014