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WISSENSCHAFT/1067: DFG zieht Konsequenzen aus wissenschaftlichem Fehlverhalten (idw)


Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - 03.12.2010

DFG zieht Konsequenzen aus wissenschaftlichem Fehlverhalten: Maßnahmen gegen vier Wissenschaftler

Ausschluss von der Antragsberechtigung und Rügen


Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus dem wissenschaftlichen Fehlverhalten von DFG-geförderten Wissenschaftlern. Der Hauptausschuss von Deutschlands zentraler Forschungsförderorganisation beschloss gegen vier Wissenschaftler Maßnahmen gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. In allen vier Fällen wurde eine "schriftliche Rüge" ausgesprochen. In zwei der vier Fälle wurden die Wissenschaftler zudem für fünf beziehungsweise drei Jahre von der Antragsberechtigung bei der DFG ausgeschlossen, was auf der Skala der DFG-Maßnahmen im oberen Bereich liegt. Mit seinen Beschlüssen folgte der Hauptausschuss den Vorschlägen des DFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Von den vier Fällen wurde der des Mediziners Dr. Armin Heils im vergangenen Jahr auch in Medien und Öffentlichkeit bekannt. Heils war Hauptautor einer vielbeachteten Epilepsie-Studie, die 2003 im Fachmagazin "Nature Genetics" erschien. In ihr wurde angeblich nachgewiesen, dass bestimmte genetische Mutationen Epilepsie auslösen. Interne Untersuchungen des Universitätsklinikums Bonn ergaben jedoch 2007, dass die Studie auf unrichtigen Daten beruhte. Für diese Unrichtigkeiten war nach der Feststellung des Bonner Universitätsklinikums Heils verantwortlich. Heils weigerte sich zudem als einziger der 24 Autoren, die betreffende Studie zurückzunehmen. Da die DFG Heils gefördert und die Publikation in Nature Genetics explizit Bezug auf diese Förderung genommen hatte, befasste sich der DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit dem Fall. Auf seinen Vorschlag hin beschloss der Hauptausschuss, Heils für drei Jahre von der Antragsberechtigung bei der DFG auszuschließen. Zudem wurde gegen Heils eine schriftliche Rüge ausgesprochen. "Damit wird dem Unrechtsgehalt des Verhaltens von Herrn Heils, dem bewussten Verfälschen von Daten und Forschungsergebnissen und der Öffentlichmachung dieser falschen Ergebnisse in geeigneter Weise Rechnung getragen", sagte DFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek.

Ebenfalls um gefälschte Forschungsdaten ging es in einem weiteren Fall. In ihm ließen sich erfundene Daten in einem bereits zum Druck angenommenen Manuskript einer DFG-geförderten Publikation auf den geförderten Mitautor zurückführen. Der DFG-Hauptausschuss sprach auch gegen diesen Wissenschaftler eine schriftliche Rüge aus und schloss ihn zudem für fünf Jahre von der Antragsberechtigung aus. Hier komme erschwerend hinzu, dass ein Wissenschaftler trotz seiner langjährigen Tätigkeit und Erfahrung in Wissenschaft und Forschung seiner Vorbildfunktion nicht entsprochen habe.

Der dritte Fall betraf unrichtige Angaben zum Stand von wissenschaftlichen Veröffentlichungen in einem Förderantrag an die DFG und anlässlich einer Begutachtung. Dabei hatte ein Wissenschaftler bei mehreren Manuskripten nicht nachvollziehbare und widersprüchliche Angaben darüber gemacht, ob die Manuskripte "submitted" (eingereicht), "accepted" (zur Veröffentlichung angenommen) oder "in press" (in Druck) seien. Der DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und auch der Hauptausschuss sahen darin - wie auch bereits in früheren Entscheidungen - ein wissenschaftliches Fehlverhalten, weshalb auch in diesem Fall eine "schriftliche Rüge" ausgesprochen wurde. Unrichtige Angaben über den Stand einer wissenschaftlichen Veröffentlichung liefen dem hohen Vertrauensvorschuss zuwider, den die DFG ihren Antragstellerinnen und Antragstellern entgegenbringe, wenn sie die Angaben in den Publikationslisten als Grundlage für die Beurteilung eines Projekts anerkenne. Neben diesem nachlässigen Umgang mit korrekten Angaben sei nachteilig zu bewerten, dass der betroffene Wissenschaftler nicht zur präzisen Klärung beitragen wollte.

Um ein Plagiat ging es im vierten Fall. In ihm wurden in einem Förderantrag an die DFG Quellen Dritter zitiert, aber nicht als solche kenntlich gemacht. Die fraglichen Passagen betrafen dabei den inhaltlichen Kern des Förderantrags. Ein solches Plagiat ist nach der Bewertung des DFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens nicht zu rechtfertigen. Der Antragsteller könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Passagen von Mitarbeitern formuliert worden seien; er selber trage die Verantwortung für den Antrag und dessen Inhalt. Auch in diesem Fall sprach der DFG-Hauptausschuss eine "schriftliche Rüge" aus.


Weiterführende Informationen

Informationen zum Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter:
www.dfg.de/dfg_im_profil/struktur/gremien/hauptausschuss/kommissionen_ausschuesse/wiss_fehlverhalten/

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution306


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Marco Finetti, 03.12.2010
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2010