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DILJA/1419: Gesetze, Fehler, Konsequenzen ... (SB)



Der starke Staat, für den Angela Merkel zufolge "alles Menschenmögliche" getan werde, nimmt immer mehr Gestalt an. Am Dienstag kamen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) überein, eine Reihe von Gesetzesverschärfungen im Bereich der inneren Sicherheit auf den Weg zu bringen mit der Begründung, daß sich kein zweiter Fall Amri ereignen dürfe. Nun ersetzt ein solch schnelles Vorpreschen mit einer ebenso eilig vorgebrachten Zweckbehauptung keine Prüfung der mit dem angesprochenen schweren Lkw-Anschlag in Berlin zusammenhängenden Faktenlage, die in Medien und Politik ein noch immer unklares, von offenen Fragen, Ungereimtheiten und Widersprüchen behaftetes Bild ergibt.

So ist beispielsweise auch die Rolle der deutschen Sicherheitsbehörden in die Kritik geraten, nachdem bekannt wurde, daß ihnen der mutmaßliche Attentäter, der 24jährige Tunesier Anis Amri, der wenige Tage später bei einer Personenkontrolle von der italienischen Polizei erschossen wurde, sehr wohl bekannt war. Da er gegenüber verdeckten Ermittlern mehrmals seine Absicht, einen Terroranschlag in Deutschland begehen zu wollen, geäußert haben soll, wurde bereits der Vorwurf eines Behörden- oder Staatsversagens erhoben. Nach Ansicht von André Schulz, dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), werden erst die Ermittlungen ergeben, ob die Sicherheitsbehörden vermeidbare Fehler begangen hätten. Wie er am 29. Dezember erklärte, habe der Berliner Anschlag und der Umgang der Behörden mit Amri aber das Potential, sich zu einem Desaster für die Sicherheitsbehörden von der Qualität des Nichterkennens der NSU-Terrorzelle zu entwickeln, weshalb es seiner Einschätzung nach mindestens einen Untersuchungsausschuß geben werde.

Auf Nachfrage der Welt, welche Fehler denn passiert seien, antwortete Schulz, daß bei fast allen Terroranschlägen der letzten Jahre in Paris, Nizza und Brüssel und jetzt in Berlin ein Großteil der Täter den Sicherheitsbehörden im Vorwege bekannt gewesen seien. Trotzdem hätten die Taten nicht verhindert werden können. Es gäbe in Deutschland und Europa einfach zu viele potentielle Täter, als daß man sie mit dem vorhandenen Personal rund um die Uhr hätte überwachen können. Träfe diese Einschätzung zu, wäre eine massive Aufstockung des polizeilichen Personals die zunächst wohl naheliegendste Schlußfolgerung, die vom BDK-Vorsitzenden allerdings eher verworfen wird:

Mir ist diese pauschale Aussage, dass es schlicht zu viele potenzielle Terroristen in Deutschland gibt, um sie zu überwachen, kombiniert mit einem hilflosen Achselzucken viel zu einfach. Das ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat. Wir könnten bereits mit den bestehenden Gesetzen viel mehr zum Schutz der Bevölkerung unternehmen. Wie hier zwischen den verschiedenen Behörden oft versucht wird, den Schwarzen Peter hin und her zu schieben, ist teilweise hanebüchen. Allein aufgrund der bisher bekannten Erkenntnisse hätte Amri längst in Abschiebehaft sitzen können, ja müssen. Dass sich eine Person mit solch einer Biografie wie die von Amri frei und unbehelligt in Deutschland bewegen kann, ist nicht zu akzeptieren. [1]

Aus Sicht von Dieter Deiseroth, einem ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht, ist der behördliche Umgang mit dem mutmaßlichen Attentäter ein "offensichtliches Desaster, ein Super-GAU der beteiligten deutschen Sicherheitsbehörden", ja ein "schlimmer Fall von Staatsversagen". Befragt nach dem Inhalt der Aktenvermerke informeller Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, die am 23. Dezember in einer ARD-Brennpunkt-Sendung in Kopie zu sehen waren, erklärte Deiseroth in einem Interview, daß es in ihnen um Geheimkontakte und Treffen verdeckter Ermittler mit Amri gegangen sei, bei denen der mutmaßliche spätere Attentäter mehrfach seine Absicht, in Deutschland Anschläge zu begehen, bekundet hätte. Einem Vermerk vom 30.11.2015 zufolge habe die Kommunikationsüberwachung Amris ergeben, daß dieser im Internet nach Informationen zur Sprengstoffherstellung gesucht hätte.

Aus den Vermerken sei auch hervorgegangen, daß Polizei und Generalstaatsanwaltschaft in Berlin, das Bundeskriminalamt, der Generalbundesanwalt und die Inlandsgeheimdienste über die vor Zeugen geäußerten Verbrechensabsichten Amris seit November 2015 informiert wurden. Diesen Quellen zufolge sei der Tunesier im Frühjahr 2016 von einer behördlichen Vertrauensperson im Pkw nach Berlin gebracht worden. Im September 2016 wurden dort die Überwachungsmaßnahmen eingestellt mit der Begründung, es sei kein belastendes Material für eine Anschlagsplanung des 24jährigen gefunden worden. Deiseroth zufolge hätten jedoch allein wegen der vor Zeugen geäußerten Attentatsabsichten die gesetzlichen Voraussetzungen für polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vorgelegen. Ebensowenig seien den Inlandsgeheimdiensten die Hände gebunden gewesen. Amris Absichtsbekundungen hätten einen schweren Verdacht begründet, der, solange er nicht ausgeräumt werde, die Verfassungsschutzbehörden zum Handeln gezwungen hätte. Die zentrale Frage im Fall Amri sei deshalb, so der ehemalige Bundesverwaltungsrichter in dem am 30. Dezember veröffentlichten Interview:

Wer hat entschieden und zu verantworten, dass in der Zeit von September 2016 bis zum Anschlag am 19.12.2016 diese Gefahrenabwehraufgabe der Polizei nicht effektiv wahrgenommen und nicht einmal die erforderlichen "sach- und personenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen" von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der betroffenen Länder weiter beschafft und ausgewertet wurden? [2]

Wenige Tage später erschien in der F.A.Z. ein von Bundesinnenminister Thomas de Maizière verfaßter Gastbeitrag zum Thema "Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten". Darin schrieb er, daß nach dem schrecklichen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin erneute Konsequenzen folgen werden, wozu er, überwiegend schon vor dem Anschlag, entsprechende Vorschläge unterbreitet hätte. [3] Dem mit den Gestapo-Erfahrungen in der Nazizeit begründeten und in den politischen Grundkonsens der nach Kriegsende neugegründeten Bundesrepublik eingeflossenen Föderalismusprinzip gerade auch bei Polizei und Sicherheitsdiensten erteilte der Bundesinnenminister darin sinngemäß eine Abfuhr:

Ein starker Staat setzt in gesamtstaatlichen Angelegenheiten einen starken Bund voraus. Der Föderalismus stärkt den Staat und schafft die erforderliche Nähe für regionale Angelegenheiten. Die Sicherheit im Bund muss aber auch vom Bund zu steuern sein. Die örtliche Polizeiverantwortung kann in der Fläche sachgerecht nur bei den Ländern liegen. Aber dort, wo Bund und Länder in Angelegenheiten der Sicherheit des Bundes zusammenarbeiten, braucht der Bund eine Steuerungskompetenz über alle Sicherheitsbehörden. Die bisherigen Befugnisse für das Bundeskriminalamt sind zu eng gefasst. Wir brauchen einheitliche Regeln und eine bessere Koordinierung, zum Beispiel bei der Kontrolle von Gefährdern. [3]

Kann aufgrund dieser Textpassage gemutmaßt werden, der Bundesinnenminister vertrete die Auffassung, daß ein mögliches Behördenversagen im Fall Amri auf eine schlechte Koordinierung der beteiligten Behörden zurückzuführen sei? Und haben sich - und wenn ja inwiefern? - seiner Meinung nach bei diesem Anschlag die Befugnisse des BKA als zu eng gefaßt herausgestellt? Noch einmal Thomas de Maizière:

Das Fehlen einer übergeordneten Entscheidungs- und Koordinierungsinstanz stellt ein Problem dar, für dessen fehlende Lösung die Bevölkerung in extremen Gefahrenlagen keinerlei Verständnis hätte. Wir brauchen dringend ein zentrales operatives Krisenmanagement. Es gibt kaum ein Land der Welt, in dem das nicht so organisiert ist. [3]

Tatsächlich soll nach inzwischen vorliegenden Medienberichten beim Gemeinsamen Terror- und Abwehrzentrum (GTAZ) insgesamt sieben Mal, zuletzt am 2. November, über Anis Amri gesprochen worden sein. Dieter Deiseroth erläuterte, um was es sich bei diesem Gremium handelt:

Es besteht seit dem 14. Dezember 2014 in Berlin-Treptow unter der Führung des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Es ist eine informelle, von der Konferenz der Innenminister des Bundes und der Länder geschaffene netzwerkartige "Plattform" für die Zusammenarbeit von etwa 40 Behörden des Bundes und der Länder. Neben dem BKA und BfV gehören dazu u.a. der BND und die jeweils 16 Landeskriminalämter und Verfassungsschutzämter der Bundesländer. Es handelt sich um ein zentrales Lage- und Analysezentrum. Jede der beteiligten Behörden ist dort mit einem Verbindungsbeamten vertreten. Diese haben - so die getroffenen Festlegungen - einzeln jeweils direkten Zugriff auf die Daten ihrer Entsendebehörden. (...) Im GTAZ werden von den anwesenden Verbindungsbeamten aktuelle Terrorismusbedrohungen erörtert, einschließlich personenbezogener Daten von Tatverdächtigen ("Personalien"). Jeder Verbindungsbeamte bringt die Fälle, Kenntnisse und Daten ein, für die seine Entsendungsbehörde zuständig ist. [2]

Amri galt seit Februar 2016 als "Gefährder". Dennoch schienen die Sicherheitsverantwortlichen, die sich im GTAZ so oft mit ihm befaßten, keine von ihm ausgehende Gefahr zu vermuten. Der offenkundige Widerspruch, wie es einen Gefährder ohne Gefahr geben könne, ist eine der noch immer ungeklärten Fragen. Wie Die Welt am 5. Januar berichtete, soll sich Anis Amri auch im Islamisten-Netzwerk um den Prediger Abu Walaa bewegt haben. [4] Aufgrund von Hinweisen des LKA Nordrhein-Westfalen habe der Generalbundesanwalt Abu Walaa und die Mitglieder dieser Gruppe im November 2016 verhaften lassen, während Anis Amri auf freiem Fuß blieb. rbb-Informationen zufolge sei als Begründung angeführt worden, daß Amri inzwischen in Berlin lebe und der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen ihn dorthin weitergegeben habe. [5]

Unterdessen sieht die Bundesregierung offenbar akuten Handlungsbedarf, um Gesetze zu verschärfen und, wie von Bundeskanzlerin Angela Merkel schon am 23. Dezember angekündigt, dafür zu sorgen, daß "unser Staat ein starker Staat ist". Die Kanzlerin habe Innenminister de Maizière und Justizminister Maas gebeten, in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt, den Sicherheitsbehörden und den Bundesländern "jeden Aspekt" dieses Falles zu analysieren. Nach dem Tod des mutmaßlichen Attentäters sei, so merkte der Bundesinnenminister an, "jetzt auch die Zeit gekommen, um über Konsequenzen zu reden." [6]

Hätten nicht die von Merkel anberaumten umfassenden Analysen abgewartet werden müssen, um unter Berücksichtigung ihrer Ergebnisse über unter Umständen zu ziehende Konsequenzen zu beraten? Voreiligen Schlußfolgerungen stellte sich der Bundesinnenminister sehr wohl entgegen; allerdings nur, insofern es um die in die Kritik geratenen und von ihm vorab in Schutz genommenen Sicherheitsbehörden geht. Am 31. Dezember erklärte er: "Ich wehre mich gegen vorschnelle Schuldzuweisungen von selbsternannten Experten, die hinterher immer alles genau wissen." Die Sicherheitsbehörden in Deutschland machten grundsätzlich sehr gute Arbeit, so de Maizière weiter, der aber auch erklärte, er sähe im Umgang mit Gefährdern etwa bei der Abstimmung der Länder Handlungsbedarf. [7]

Der Gefährder-Begriff ist kein juristischer, sondern wurde 2004 von der AG Kripo im Bundesinnenministerium als polizeilicher Arbeitsbegriff eingeführt. Gemeint ist eine Person, "bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird". Da sogenannte Gefährder durch die Ausländerbehörden eingeschränkt werden könnten durch Meldeauflagen, Kontakt- oder Telekommunikationsverbote, was im Fall Amri allerdings nicht geschah, wurde der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, gefragt, ob diese Maßnahmen denn prinzipiell ausreichend wären, woraufhin er antwortete:

Die gesetzlichen Befugnisse sind heute schon recht weitgehend. Man muss diese nur konsequent umsetzen. Dafür fehlte aber bisher der politische Wille. [1]

Unklar ist auch, ob sich nach Experteneinschätzungen durch diesen Anschlag die Sicherheitslage in Deutschland überhaupt verändert hat. Holger Münch, Chef des Bundeskriminalamtes, verneint dies: "Wir haben schon vor der Tat gesagt, dass wir in Deutschland eine ernst zu nehmende Bedrohungslage haben. Dass der islamistische Terrorismus ganz maßgeblich die Sicherheitslage in Deutschland prägt." Diese Gefährungseinschätzung habe sich durch das Berliner Attentat quasi realisiert, weswegen er von keiner anderen Gefährdungslage ausgehe. [8] Innerhalb der Regierungskoalition schien es zwischenzeitlich gewisse Kontroversen gegeben zu haben in der Frage, welche Konsequenzen aus dem Berliner Anschlag zu ziehen seien.

Am 8. Januar warf Bundesinnenminister de Maizière der SPD fehlende Kooperationsbereitschaft in Sachen Terrorabwehr und Sicherheit vor. Es könne mehr getan werden, um sogenannte Gefährder besser zu überwachen und schneller abschieben zu können, so der CDU-Politiker, doch er sei sich nicht sicher, ob alle in der SPD harte Maßnahmen mittragen würden. [9] Katarina Barley, Generalsekretärin der SPD, reagierte empört und erklärte, der Innenminister lenke nur vom eigenen Versagen ab. "Härtere Gesetze hätten keinen Terroranschlag im Vorfeld verhindert, ebenso wenig tun das jetzt reflexartige Rufe nach Verschärfungen", so Barley am vergangenen Sonntag. [10]

Derlei Geplänkel wurde am Tag darauf von Meldungen abgelöst, denenzufolge es eine Annäherung zwischen Innen- und Justizminister in Fragen der inneren Sicherheit gegeben habe. Am Dienstag schließlich erklärten beide gegenüber der Presse, sie hätten sich auf eine Reihe von Gesetzesverschärfungen geeinigt. Spiegel online zufolge sollen "ausländische Terroristen" leichter in Abschiebehaft genommen werden können. Für sogenannte Gefährder soll durch ein Bundesgesetz die elektronische Fußfessel ermöglicht werden, wofür auch die entsprechenden Landesregelungen geändert werden müßten. Geplant seien auch verschärfte Wohnsitzauflagen für Asylbewerber, die falsche Angaben zu ihrer Identität machten. Justizminister Maas erklärte auf der Pressekonferenz, die Regierung sei in schwierigen Zeiten imstande, vernünftige Ergebnisse für eine höhere Sicherheit der Bürger zu erzielen, ohne unverhältnismäßig in Freiheitsrechte einzugreifen. Es sei das Ziel, daß sich der Fall Amri in Deutschland nicht wiederhole. [11]

Es liegt auf der Hand, daß sich die bislang ungeklärt gebliebenen Fragen durch diese Beschlüsse noch einmal potenziert haben. Ungeachtet seines desolaten Informations- oder vielmehr Desinformationsstandes scheint der Fall Amri als Letztbegründung zu fungieren, um Gesetzesverschärfungen plausibel zu machen, noch bevor überhaupt geklärt ist, ob und inwiefern zwischen den beschlossenen Maßnahmen und etwaigen sicherheitspolitischen Fehlern und Mängeln, die sich aus einer tatsächlich lückenlosen Aufarbeitung des Anschlages, seiner Vorgeschichte und Hintergründe ergeben könnten, ein kausaler Zusammenhang besteht.

Eine breitangelegte, über alle Parteigrenzen hinweg geführte öffentliche Diskussion anläßlich des Vorwurfs, hier habe es ein Behörden- oder auch Staatsversagen gegeben, wäre unter Berücksichtigung der vielen Offenlassungen, Ungereimtheiten und Widersprüche unter diesen Umständen das wohl geeignetste Mittel, um der Möglichkeit, hier könnte unter Nutzanwendung eines der schwersten Anschläge in Deutschland Politik gemacht werden, indem zu Beginn des Wahljahres scheinbar urplötzlich massive Maßnahmen gegen im Land lebende Flüchtlinge ergriffen werden und im zweiten Schritt innenpolitisch zu einem noch stärkeren Staat aufgerüstet wird, wirksam entgegenzutreten.


Fußnoten:

[1] https://www.welt.de/politik/deutschland/article160666755/Armutszeugnis-fuer-den-deutschen-Rechtsstaat.html

[2] http://www.heise.de/-3582949

[3] http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/innenminister-de-maiziere-leitlinien-fuer-einen-starken-staat-in-schwierigen-zeiten-14601852.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

[4] https://www.welt.de/politik/deutschland/article160882996/Amri-hatte-wohl-schon-mehrfach-Anschlaege-angekuendigt.html

[5] http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/12/attentat-berlin-breitscheidplatz-weg-anis-amri.html

[6] http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/5138170/Merkel-fordert-nach-BerlinAttentat-starken-Staat

[7] https://www.welt.de/politik/deutschland/article160877567/Wie-Gefaehrder-die-deutsche-Terrorabwehr-austricksen.html

[8] http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/fall-amri-wagenknecht-mit-falschen-fakten/19214106.html

[9] http://www.dw.com/de/themen/nachrichten/s-2972

[10] http://www.wiwo.de/politik/deutschland/innere-sicherheit-de-maizere-wirft-spd-mangelnde-kooperationsbereitschaft-vor/19223510.html

[11] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/asyl-thomas-de-maiziere-und-heiko-maas-wollen-schaerfere-regeln-fuer-gefaehrder-a-1129421.html

11. Januar 2017


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