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BERICHT/057: Eurokrake Sicherheit - Administrative Logik eines Gewaltapparats (SB)


Änderungen der Innen- und Justizpolitik durch den Vertrag von Lissabon und das Stockholmer Programm

Einführungsreferat von Adeline Otto auf dem entsichern-Kongreß in Berlin am 29. Januar 2011


Wegweiser zum Kongreß - © 2011 by Schattenblick

Wegweiser durch den Dschungel der EU-Regularien
© 2011 by Schattenblick

Zu den erklärten Zielen des entsichern-Kongresses, der am 29. und 30. Januar 2011 in Berlin als Gegenveranstaltung zum 14. Europäischen Polizeikongreß von der Gruppe "Out of control" organisiert wurde, gehört die Entwicklung einer fundierten EU-Kritik. Die EU-Sicherheits- oder vielmehr Repressions-Architektur stellt sich heute für viele Menschen buchstäblich als eine Krake dar, deren Fangarme kaum zu fassen und deren vollständige Gestalt nur schwer ins Rampenlicht einer von Konzernmedien dominierten Öffentlichkeit zu ziehen ist. Es bleibt damit Aufgabe der linken Gegenöffentlichkeit, den Blick auf diese Entwicklung zu lenken, um sich ihr gegenüber in angemessener Weise positionieren zu können. Wie bereits den einführenden Sätzen des Programms des entsichern-Kongresses zu entnehmen ist, besteht das Dilemma linker und linksradikaler Politik darin, daß wesentliche legislative politische Entscheidungen nicht mehr in den jeweiligen Nationalstaaten, sondern im Rahmen der EU gefällt werden. Dies hat auch zur Folge, daß der ansonsten zu gewärtigende Widerstand gegen Zuspitzungen und Verschärfungen aller Art viel leichter ausgebremst werden kann.

Der im Dunstkreis zivilgesellschaftlicher Bewegungen entstandene Begriff des "Policy Laundering" könnte recht frei als "Hintertür-Politik" übersetzt werden. Er soll veranschaulichen, daß über den Umweg der EU Gesetzesverschärfungen durchgesetzt werden können, die in den einzelnen Mitgliedstaaten bei direkter Gesetzgebung womöglich kaum die erforderliche politische Akzeptanz finden oder zumindest massive Proteste hervorrufen würden. Mit "Policy Laundering" ist dieser Umweg über das EU-Recht, die beteiligten Institutionen und die sogenannte Sicherheitsarchitektur der EU gemeint. Nicht von ungefähr gehörte die Frage, wie sich die Europäische Union in den letzten Jahren entwickelt hat und welche konkreten Auswirkungen, beispielsweise mit dem Lissabon- Vertrag, erfahrbar werden, zu den zentralen Themen des Berliner entsichern-Kongresses. Aus gutem Grund stellten die Initiatoren und Veranstalter deshalb eine inhaltliche Einführung in das rechtliche und politische Gefüge der EU ganz an den Anfang des zweitägigen Kongresses, um das auf EU-Ebene institutionalisierte Gewaltverhältnis durch einen ersten Einblick in diese unliebsam an staubtrockene Politik-Seminare erinnernde Thematik schon ein wenig aus der Deckung zu ziehen.

Mit Adeline Otto konnte eine höchst sachkompetente, weil durch ihre Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin der EU-Abgeordneten der Linkspartei, Dr. Cornelia Ernst, aus eigenem Erleben schöpfende Referentin gewonnen werden. Otto, die Geschichte, Politik und Recht mit Schwerpunkt Frankreich an der FU Berlin studiert hatte, arbeitet heute für eine Nichtregierungsorganisation in Brüssel. Ihr besonderes Engagement gilt dem Grundeinkommen, ist sie doch Mitglied des SprecherInnenRates der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen der LINKEN und Mitglied im Netzwerk Grundeinkommen Deutschland sowie in der attac AG "Genug für alle". Ihre persönlichen Kenntnisse des parlamentarischen und administrativen Betriebs in Brüssel waren für die Besucher und Interessierten auf dem entsichern- Kongreß von großem Wert, da sie nicht nur ihr theoretisches Wissen, sondern auch ihre praktischen Erfahrungen und eigenen Anschauungen ganz in den Dienst einer EU-kritischen Aufklärungsarbeit stellte.

Die Fülle der zu beackernden Fragestellungen brachte es nahezu zwangsläufig mit sich, daß die Referentin in ihren Ausführungen Prioritäten setzen mußte und in dem Spannungsfeld zwischen informativen Fakten, politischen Erläuterungen und persönlichen Stellungnahmen die gesamte Thematik nur in groben Zügen behandeln konnte. Um dem großen und, wie zu vermuten steht, nicht von ungefähr bestehenden Informationsdefizit entgegenzutreten, sollen an dieser Stelle die wesentlichen Argumentationsstränge ihres Vortrags nachgezeichnet werden zwecks weiterer Bearbeitung seitens der Interessierten. Adeline Otto begann ihre Ausführungen mit dem Drei-Säulen-Modell der EU, womit die seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages am 1. Dezember 2009 nicht mehr bestehende, für das grundlegende Verständnis des EU-Apparats gleichwohl essentielle Struktur gemeint ist.

Vor diesem Zeitpunkt hatte die EU keine eigene Rechtspersönlichkeit und stellte keinen einheitlichen Rechtsraum dar. Bislang hatte die EU keine völkerrechtlichen Verträge abschließen können, dies war bis zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages nur der EG möglich gewesen. Nun jedoch kann die EU selbst Verträge abschließen wie beispielsweise das SWIFT-Abkommen mit den USA, in dem der Austausch der Bankdaten geregelt und legalisiert wird, oder die Weitergabe von Flugpassagierdaten an die USA durch das EU-Konzept zur Verwendung von Fluggastdatensätzen für Strafverfolgungszwecke (Passenger Name Record - PNR). Die durch den Lissabon-Vertrag bewirkte Veränderung der Rechtsstruktur der EU betrifft auch die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen, also die Frage, in welchen Bereichen die legislativen Kompetenzen ausschließlich bei der EU liegen, gemischt geregelt werden oder allein von den Nationalstaaten wahrgenommen werden können, wobei die EU bestenfalls beratend mitwirken kann.

Was sich nach formalistischer Institutionenkunde anhören mag, ist für die Fragestellung des Kongresses gleichwohl wesentlich, und so machte die Referentin gleich zu Beginn ihres Vortrages deutlich, daß die dritte Säule der bisherigen EU-Struktur, die der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen gewidmet ist, durch den Lissabon-Vertrag in die Regelungskompetenz der EU übergeführt wurde. Sie ist jetzt, so die Referentin, "Teil der EU-Politik und da gelten die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts" [1].

Adeline Otto führte in ihrem Einführungsreferat aus, daß bereits vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages unter gezielter Ausnutzung des Drei-Säulen-Modells in den eigentlich der nationalstaatlichen Regelung vorbehaltenen Bereich der Innen- und Justizpolitik hineinregiert wurde. Als Beispiel nannte sie die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die 1995 zu einem Zeitpunkt erlassen wurde, als die EU dazu noch gar keine Kompetenz hatte. Die Referentin erklärte dies damit, daß "über den Binnenmarkt gegangen", also die Gesetzgebungskompetenz für die erste Säule, die den Binnenmarkt umfaßt, genutzt wurde, um auf diesem Umweg die Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. Zur Frage der Angleichung der Speicherungsfristen der verschiedenen Telekommunikationsanbieter in der EU wurde geltend gemacht, daß es eine Wettbewerbsverzerrung sei, wenn die einen Anbieter zwei Jahre, andere zwei Monate oder auch gar nicht speicherten. Dies müsse man regeln, und da es in der EU noch keinen Zugriff auf die dritte Säule gab, sei man einfach, so Otto, "total verschlungene Wege über die erste Säule gegangen und das zeigt eigentlich auch, über die erste Säule passiert eine ganze Menge".

Wohlbemerkt, dies betrifft die Zeit vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages und läßt erahnen, in welch einem womöglich noch kaum ausgeloteten Ausmaß der behauptete Schutz, der darin gelegen haben soll, daß die Innen- und Justizpolitik bis dahin offiziell Sache der Mitgliedstaaten geblieben ist, bereits mißachtet und ausgehöhlt worden ist. Die Kompetenzverlagerung in diesem Bereich ist eines der zentralen Merkmale des Lissabon-Vertrages. Die erste Säule (Binnenmarkt) oblag schon zuvor der Regelungskompetenz der EU, die zweite (gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) ist, wie die Referentin ausführte, nicht vergemeinschaftet worden. Sie ist weiterhin "intergovernmental", was bedeutet, daß die in diesem Bereich bestehenden Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Mitgliedstaaten getroffen werden und nicht zum Gemeinschaftsrecht gehören.

Was aber bedeutet in diesem Zusammenhang Gemeinschaftsrecht? Die Referentin ging auf die Grundprinzipien des EU-Gemeinschaftsrechts ein und stellte klar, daß dazu das Prinzip der Einzelermächtigung gehöre, womit gemeint sei, daß die EU immer nur aufgrund eines im Vertrag bestehenden Artikels tätig werden kann und nicht generell. Als zweites Prinzip nannte sie den Grundsatz der Gemeinschaftstreue, worunter zu verstehen sei, daß das EU-Recht immer konform umgesetzt werden müsse. Es dürfe nicht wild interpretiert und ausgelegt werden, was "nur eine minimale oder eigentlich keine Abweichung" erlaube. Als nächstes nannte sie den Anwendungsvorrang im Gegensatz zum Geltungsvorrang. Darunter sei zu verstehen, daß nationale Regelungen, die dem EU-Recht entgegenstehen, nicht zur Anwendung kommen, weil die EU-Regelungen Anwendungsvorrang haben und umgesetzt werden müssen. Der Grundsatz der Subsidiarität wiederum beinhalte, daß die Mitgliedstaaten nur in den Bereichen gesetzgeberisch tätig werden können, in denen die EU nicht kompetent ist und ihnen "quasi noch eine Gesetzgebungskompetenz zusteht". Zuguterletzt nannte die Referentin den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie er im bundesdeutschen Verwaltungsrecht nicht anders postuliert wird: "Ist denn das verhältnismäßig, was wir hier machen?"

Ottos Erläuterungen basieren nicht nur auf europarechtlichem Wissen, sondern auch auf der konkreten Erfahrung als parlamentarische Mitarbeiterin im EU-Parlament. So war die Referentin hautnah mit den Neuerungen im Bereich der Innen- und Justizpolitik und insbesondere auch mit der Umsetzung des Stockholm- Programms befaßt. Eine kritische, um nicht zu sagen fundamentalkritische Auseinandersetzung auch auf rechtstheoretischer Ebene hätte den Rahmen eines solchen Einführungsvortrages zweifellos überschritten. Es bleibt daher der kritischen Öffentlichkeit anheimgestellt, die aufgeworfenen Fragen weiterzuverfolgen in Hinsicht darauf, ob und wie beispielsweise die von Otto skizzierten Grundsätze des Gemeinschaftsrechts die Entwicklung der EU- Sicherheitsarchitektur dahingehend verändern, daß sie sich der postulierten demokratischen Kontrolle mehr und mehr entzieht.

Als weitere Neuerung des Lissabon-Vertrags nannte die Referentin die Abkehr vom Einstimmigkeitsverfahren, das jetzt im Bereich der Innen- und Justizpolitik nur noch für Pässe, Personalausweise, Familienrecht, operative polizeiliche Zusammenarbeit und die Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft gelte. In allen anderen Bereichen, so erläuterte Otto, "gilt das Mitentscheidungsverfahren", in dem das Parlament und der Rat, nachdem die Kommission einen Vorschlag für ein Gesetz erarbeitet hat, tätig werden, darüber abstimmen und sich einigen müssen. Im Rat sei nicht mehr Einstimmigkeit erforderlich, sondern eine qualifizierte Mehrheit. Dazu erklärte die Referentin: "Wenn bestimmte Parteien sich durchsetzen können gegen andere, dann heißt das, daß bestimmte Staaten eine Minderheitsposition haben und sich nicht durchsetzen können und es aber trotzdem umsetzen müssen". Damit hat Otto ein eklatantes Problem angesprochen, begünstigt doch die Entscheidungsfindung nach qualifizierter Mehrheit eine Vormachtstellung der größten EU-Staaten gegenüber den kleinen und mittleren Mitgliedsstaaten.

Zu den Neuerungen durch den Lissabon-Vertrag zähle desweiteren die Einrichtung eines Vollzeitpräsidenten, der zweieinhalb Jahre im Amt bleiben und darauf achten solle, daß die Wechsel zwischen diesen Ratspräsidentschaften, die nach wie vor alle sechs Monate wechseln, "etwas softer verlaufen". Otto erwähnte den Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, den sie "quasi einen EU-Außenminister" nannte, um der konstitutionellen Unbestimmtheit seiner Handlungsfähigkeit Rechnung zu tragen, und merkte an, daß es erstmals in den neuen Verträgen eine Austrittsklausel gebe. Die Referentin kam auch auf die Grundrechtecharta der EU zu sprechen, die seit 2000 in einem Konvent erarbeitet wurde und durch den Lissabon-Vertrag verbindlich in Kraft getreten sei. In punkto Verbindlichkeit fügte sie als Fußnote an, daß Großbritannien und Polen sich Sonderklauseln ausgebeten haben und daher nicht an die Charta gebunden seien.

An dieser Stelle wäre die Referentin gewiß auch auf ein überaus interessiertes Publikum gestoßen, hätte sie ausgeführt, daß die EU durch den Lissabon-Vertrag der Europäischen Konvention für Menschenrechte beigetreten ist, in deren Menschenrechtscharta zwar wie in der EU-Grundrechtecharta das Recht auf Leben gewährt, allerdings auch durch Ausnahmeregelungen wieder eingeschränkt wird. In den "Erläuterungen zur Charta der Grundrechte", veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 14.12.2007, heißt es allerdings in der Erläuterung zu Art. 2, dem Recht auf Leben, unter 3. a), daß "eine Tötung nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet [wird], wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen". Durch Art. 6 des Vertrags über die Europäische Union in seiner durch den Lissabon-Vertrag gültigen Fassung wird diese Hintertür auch für die EU eröffnet, wurde doch in Abs. 1 festgelegt, daß die in der Charta niedergelegten Rechte, Freiheiten und Grundsätze "unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten Erläuterungen" auszulegen und anzuwenden sind.

Adeline Otto ging in ihrem Referat genauer auf die "völlige Vereinheitlichung" im Justiz- und Innenbereich ein, in dem die EU "volle Kompetenz" erworben habe, was nun "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" genannt werde. Sie berichtete von dem Mitentscheidungsverfahren des europäischen Parlaments, das sie selbst ein Jahr lang miterlebt habe. Im Unterschied zum vorherigen Zustand könne das Parlament nun mitreden. Otto stellte jedoch auf die Frage, ob sich dadurch viel ändert, klar, daß das Parlament "kaum Möglichkeiten" habe gegenüber der EU-Kommission, von der die Gesetzesvorschläge kommen und die nichts erarbeiten würde, "was nicht im Sinne ihrer Mitgliedstaaten ist". Das europäische Parlament habe kein echtes Initiativrecht. An einem konkreten Beispiel, dem SWIFT-Abkommen mit den USA, schilderte sie, wie dieses Mitentscheidungsverfahren in der Praxis aussieht. Die Frage aus dem Publikum danach, ob das Verhältnis zwischen dem durch den Lissabon-Vertrag gegebenen Zuwachs an exekutiver Machtkonzentration und demokratischer Kontrolle zugunsten letzterer ausfällt, beantwortete sie mit einem klaren "Jein". Die demokratische Kontrolle sei "schon ein Stück weit mehr als das, was man bisher hatte", aber "es reicht bei weitem nicht aus".

Das Parlament könne nicht selber loslaufen und sagen, was es wolle, sondern müsse warten, bis jemand kommt. Wenn ein Initiativbericht im Parlament entsteht, der der Kommission gefällt, wie etwa bei dem CBRN (Chemical Biological Radiological Nuclear Weapon Action Plan) der konservativen portugiesischen Abgeordneten Ana Gomez, könne daraus durchaus ein Gesetzesvorschlag entstehen. Wenn ein Initiativbericht wie der der linken Fraktion im Parlament zur Armutsbekämpfung nicht auf positive Resonanz in der Kommission stößt, dann war's das. "Ich bin da zwiegepalten", bekannte die Referentin freimütig. Sie will die parlamentarische Arbeit "ein Stück weit" als eine Möglichkeit, Einfluß zu nehmen, verstanden wissen. Aufschlußreich ist ihre Sicht als die einer erfahrenen Praktikerin in Hinsicht auf die demokratische Kontrollfunktion und Regelungstätigkeit, die vielfach auch vom europäischen Parlament erwartet und vermutet wird. Otto machte zum einen den großen Zeitdruck bzw. das hohe Arbeitspensum geltend, um zu verdeutlichen, wie die parlamentarische Arbeit tatsächlich aussieht [1]:

Ich hatte Berichte im Parlament, die haben gerade mal einen Monat gedauert. Einen Monat zur Erarbeitung von Änderungsanträgen, von Kompromißänderungsanträgen, von Verhandlungen. Das ist nichts, da wird man gar nicht qualitativ arbeiten können. Wir Assistenten haben da einfach gar nicht die Möglichkeit in der Zeit Recherche zu betreiben. ... Das heißt, selbst wenn das Parlament mitreden kann, ist die Qualität dessen, was es abliefert, auch nicht unbedingt die, die es haben sollte, um wirklich ein Player zu sein. Und dann ist es immer noch so, daß, wenn der Rat nicht will, dann will der Rat nicht und Punkt.


Adeline Otto - © 2011 by Schattenblick

Adeline Otto
© 2011 by Schattenblick

Nach ihrer Einführung in die Grundzüge der Innen- und Justizpolitik der EU unter Berücksichtigung der durch den Lissabon-Vertrag durchgesetzten Änderungen ging die Referentin auf konkrete Einzelbereiche und -problemstellungen ein. So wurde in der EU ein ständiger Ausschuß des Rates für innere Sicherheit (COSI) eingerichtet, der nichts anderes zur Aufgabe habe "als erstens die Koordinierung der operativen Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich innere Sicherheit, d.h. die Kooperation und die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll, Schutz der Außengrenzen". Desweiteren habe dieser Ausschuß die Aufgabe, die "Effizienz der operativen Zusammenarbeit" zu bewerten, wozu er die entsprechenden Agenturen - Europol, Eurojust und Frontex - einladen, deren Strategien zur inneren Sicherheit auf ihre Effizienz und mögliche Mängel hin prüfen und daraufhin entsprechende Initiativen an den Rat und das Parlament richten könne. Die Referentin merkte dazu kritisch an, daß bei dieser Effizienzüberprüfung keine Experten aus zivilgesellschaftlichen Organisationen oder den Parlamenten angehört werden, was sie - ironisch - als eine "sehr spannende Vorstellung von Demokratie" bezeichnete.

An der sogenannten Solidaritätsklausel, genauer gesagt der Unterstützung ihrer Erfüllung, hat Adeline Otto in ihrer parlamentarischen Zeit selbst gearbeitet. Sie stellte klar, daß das, was nach Solidarität und insofern "irgendwie ganz nett" klinge, nichts anderes bedeute als die Mobilisierung "aller zur Verfügung stehenden Mittel, um einem Mitgliedstaat Beistand zu leisten" im Falle eines Terroranschlags oder einer Naturkatastrophe. Ihren Ausführungen zufolge hat die EU-Kommission zur Gefahr eines Terroranschlags selbst erklärt, daß "die Chance, daß das passiert, relativ gering" sei; gleichwohl, so die Kommission, müßten "wir dringend tätig werden". Nach der Solidaritätsklausel (Art. 222 AEUV [2]) müßten die Mitgliedstaaten in solchen Fällen "alle zur Verfügung stehenden Mittel" mobilisieren, was auch militärische Mittel einschließen kann, und tätig werden.

Der Eindruck, daß dies eine Bevormundung, um nicht zu sagen ein Diktat aus Brüssel bedeuten könnte, erhärtete sich während des Vortrags. Auf die Frage, was denn passieren könne, wenn EU-Staaten der ihnen durch die Solidaritätsklausel auferlegten Beistandsverpflichtung nicht nachkommen, erläuterte die Referentin, daß es da verschiedene Möglichkeiten gebe. Konkret benannte sie Vertragsverletzungsverfahren, die eingeleitet werden können, wenn EU-rechtliche Verpflichtungen nicht umgesetzt werden, sowie die Verhängung von Sanktionen, womit in der Regel Sanktionsgelder gemeint sind, die mit den finanziellen Mitteln, die ein Mitgliedstaat von der EU bewilligt bekommt, verrechnet werden können. Eine weitere Problematik bestehe bei der Umsetzung der Solidaritätsklausel laut Otto in dem "unterschiedlichen Umgang mit der Trennung von Polizei und Nachrichtendienst und von Polizei und Militär", was beispielsweise in Frankreich gar kein Thema sei, da werde gleich das Militär geschickt, weil das am besten ausgebildet und ausgerüstet sei. In Deutschland, das ein starkes THW [3] habe, gäbe es da ein "Problem mit dem Parlament". Die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Solidaritätsklausel im Katastrophenfall zu einem Bundeswehreinsatz in einem anderen EU-Staat genötigt werden könne, ergab sich aus ihren Ausführungen, wurde jedoch nicht weiter thematisiert.

Die Referentin erläuterte im weiteren Verlauf ihres Vortrags den Unterschied zwischen Primär- und Sekundärrecht und führte dazu aus, daß mit Primärrecht die Verträge - Beitrittsverträge und Protokolle - gemeint seien, während unter Sekundärrecht das durch die Organe der EU, aber auch indirekt durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gesetzte Recht zu verstehen sei. Für den Bereich der inneren Sicherheit bedeute dies, daß Pläne erstellt werden zur Umsetzung dessen, was an Zielen und Absichtserklärungen in die Verträge hineingeschrieben wurde. Dazu gab es bereits einige Fünfjahres- Programme - das Tampere-Programm, das Haagener Programm und jetzt das Stockholm-Programm, das von 2009 bis 2014 läuft und mit dem die Referentin, als sie im Europäischen Parlament anfing, selbst beschäftigt war. Da habe es 500 Änderungsanträge gegeben, so Otto, die diese Fülle mit einem "einfach Wahnsinn" kommentierte.

Die Referentin bemängelte angesichts dieser Regelungsflut jedoch nicht nur die kaum zu bewältigende Menge, sondern das "völlige Ungleichgewicht" zwischen eigentlich positiven Dingen wie etwa dem Zugang zum Justizwesen in anderen Mitgliedstaaten oder dem Recht auf Verdolmetschung im Justizwesen der EU, denen eine lange Liste in den Bereichen Grenzkontrolle, polizeiliche Zusammenarbeit und Sicherheitspolitik gegenüberstehe. Auf die Inhalte dieser Liste ging die Referentin, zumal die Änderungen in der Innen- und Justizpolitik der EU als zentrales Thema dieser Einführungsveranstaltung dem gesamten Kongreß vorangestellt worden waren, näher ein. Im Stockholm-Programm wurde für die Fünfjahresetappe von 2009 bis 2014 festgelegt, was in den Bereichen Grenzkontrolle (Asyl-, Einwanderungs- und Migrationspolitik) und justizielle Zusammenarbeit sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen in dieser Zeit getan werden soll.

Gegenwärtig verhandele das europäische Parlament über eine von der Kommission vorgelegte Gesetzesinitiative zur Stärkung der mit der Abwehr illegalisierter Einwanderer befaßten Grenzschutzagentur Frontex. Bislang war es so, daß die finanziellen Mittel für Frontex von den Mitgliedstaaten bereitgestellt wurden, wobei es schon vorgekommen sei, daß ein EU-Staat keinerlei Ambitionen hatte, in diesen Bereich zu investieren. Die EU-Kommission will nun das Mandat für Frontex dahingehend überarbeiten, daß die Grenzagentur einen eigenen Etat bekommt, sich ihre Ausrüstung selber kaufen und permanent nutzen kann und nicht mehr so sehr auf die Mitgliedstaaten angewiesen ist.

In der anschließenden Diskussion führte ein Teilnehmer dazu aus, daß die neue Frontexverordnung Planungssicherheit schaffen soll. Die Agentur soll über einen eigenen Pool von Booten, Küstenwachschiffen, Radargeräten, CO²-Detektoren etc. verfügen, damit es nicht mehr vorkomme, daß unmittelbar vor einer seit langem geplanten Mission ein Land wie Italien geltend machen könne, seine Boote selbst zu benötigen. Zwar verbleiben die Schiffe in der Eignerschaft des Staates, doch werde Frontex für den vereinbarten Zeitraum die Verfügungsgewalt über sie zugesichert, so daß die Agentur Aktionen nicht nur koordinieren, sondern selber initiieren und leiten könne. Auf diese Weise solle, bestätigte Adeline Otto, die Abwehr "illegaler Migration" in die EU verbessert werden. Zur Finanzierung hatte sie zuvor bereits klargestellt, daß Frontex als EU-Agentur durch die EU und damit die Mitgliedstaaten finanziert werde und daß interessanterweise auch Nicht-EU-Staaten wie der Schengenstaat Schweiz finanziell und personell an Frontex beteiligt sind.

Zum Bereich der Grenzkontrolle gehöre desweiteren die schrittweise Einführung des einheitlichen Asylstatus' für die Drittstaatsangehörigen und die Schaffung eines europäischen Asylsystems, das über die Setzung von Mindestnormen hinausgehe. Das sogenannte Asylpaket, wozu auch die Dublin-II-Verordnung gehört, werde gerade zwischen Rat und Parlament verhandelt. Durch die Revision der Qualifizierungsrichtlinie soll wiederum neu geklärt werden, wer sich unter welchen Bedingungen überhaupt in der EU als Asylbewerber bewerben könne. "Deutschland wehrt sich dagegen mit Händen und Füßen" gegen ein einheitliches Asylsystem, so Otto, die diese Blockadepolitik damit erläuterte, daß Deutschland dann Verpflichtungen bekäme und das Problem "nicht nur einfach auf Italien und Griechenland und Spanien abwälzen" könne.

Zur Einwanderungspolitik im Stockholm-Programm der EU führte die Referentin aus, daß diese im Zeichen der Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Menschenhandel sowie der Förderung der Integrationspolitik der Mitgliedstaaten stehe und daß damit jedoch vor allem ein "Nützlichkeitsrassismus" gemeint sei. Bei der Integrationspolitik werde nach Kategorien aufgetrennt und klar festgelegt, wer als Saisonarbeiter für wie lange komme und welche Rechte habe, wer mit seinem Ehepartner komme und wer von den Konzernen in die EU entsandt werde. Die legale Einwanderungsmigration stelle eine Arbeitsmarkteinwanderungsmigration dar, die sich danach richtet, was in der EU gerade für den Markt gebraucht wird.

Angesichts der Kürze der Zeit handelte Adeline Otto die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen kurz ab, um sich der für die Kongreßteilnehmer ohnehin interessanteren justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ausführlicher zu widmen. Hier hat es wesentliche Änderungen gegeben, die durch das Stockholm-Programm nun umgesetzt werden. Als erstes nannte sie die Normierung der Rechtsangleichung im Strafverfahrensrecht. Die Ermittlungsbefugnisse sollen in der EU angeglichen werden, was dazu führen könne, daß gegen einen Aktivisten, der in einem Staat einmal als "gewaltbereiter Störer" definiert wurde, Beweise in einem anderen Mitgliedstaat gesammelt werden dürfen. Das Verfahren werde angeglichen, Mindeststandards festgelegt mit der Folge, daß derartige Beweise von dem anderen Mitgliedstaat auch anerkannt werden müssen. "Ob das jetzt positiv oder negativ ist", ließe sich entsprechend des konkreten Sachverhaltes diskutieren, merkte die Referentin dazu an.

Doch nicht nur im Strafverfahrensrecht sollen Angleichungen vorgenommen werden. Der Katalog von Straftaten mit grenzüberschreitender Dimension wird ausgeweitet. Als Beispiel nannte Otto Polen, das Terrorismus als Straftatbestand in sein Strafrecht erst einführen mußte, um überhaupt Mitglied in der EU werden zu können. Zu den Straftaten mit grenzüberschreitender Dimension gehörten laut Stockholm-Programm neben organisierter Kriminalität, Terrorismus und illegalem Drogenhandel jetzt auch Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Frauen, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche, Grobzonenfälschung mit Zahlungsmitteln sowie Cybercrime, also Computerkriminalität. Ergänzend komme hinzu, daß auch der Aufgabenbereich der Europäischen Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) ausgeweitet wird. Eurojust soll als Koordinierungsgremium für die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten auch am Aufbau einer europäischen Staatsanwaltschaft mit erweiterten Befugnissen zur Bekämpfung sonstiger schwerer Kriminalität arbeiten.

Auch im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit - Europol - soll in den kommenden Jahren die operationelle Zusammenarbeit gestärkt werden. Die EU-weite Polizeibehörde Europol soll jedoch nicht nur im operativen Bereich stärker kooperieren, sondern einen verbesserten Datenaustausch bekommen. Europol wird zukünftig, so die Referentin wörtlich, "Zugang zu sehr vielen Datenbanken haben, die zum Teil ursprünglich gar nicht für diese Zwecke erhoben wurden" [1]. Als Beispiele nannte sie VIS, das Visa-Informationsssystem, durch das all diejenigen erfaßt werden, die einen Visaantrag gestellt bzw. ein Visum bekommen haben, dann EURODAC, eine Datenbank mit Fingerabdrucksdaten von AsylbewerberInnen und Menschen, die sich irgendwann einmal illegal in der EU aufhielten und aufgegriffen wurden, und schließlich das Schengener Informationssystem (SIS).

Das Schengener Informationssystem, das gerade weiterentwickelt wird zum Schengener Informationssystem II, sammelt biometrische Daten vom Gesicht bis zu den Fingerabdrücken von Menschen, gegen die Strafverfolgungsmaßnahmen durchgeführt oder ein Einreiseverbot verhängt wurden. Auf Nachfrage aus dem Publikum stellte Otto klar, daß das Schengener Informationssystem nicht nur Asylbewerber oder andere Drittstaatenangehörige betreffe, sondern auch ganz normale EU-Bürger, deren Daten gespeichert wurden, weil sie sich beispielsweise an einer grenzüberschreitenden Demonstration beteiligt oder auch nur als Zeugen oder Opfer Datenspuren hinterlassen haben. Europol erhalte nicht nur, so faßte die Referentin diesen Teil ihrer Ausführungen zusammen, Zugriff auf all diese Datenbanken, um mit den genannten Stellen besser Daten austauschen zu können, sondern werde auch in bestimmten Bereichen eine eigenständige Truppe aufstellen und zur Unterstützung nationaler Polizeikräfte einsetzen, wie es bei der Antiatomkraftdemonstration im Wendland unlängst schon geschehen sei.

Das Stockholm-Programm gehe im Unterschied zu seinem Vorläufer, dem Haagener Programm, über das Prinzip der Verfügbarkeit noch hinaus in Richtung auf ein Prinzip des Zugriffs, das die Nutzung der Daten für Europol automatisiert auf der Basis von den beteiligten Behörden gemeinsam festgelegter IT-Standards, was Rasterfahndungen vereinfachen soll. Zu diesem Zweck soll eigens eine neue Agentur geschaffen werden, die, wie es in einem Bericht hieß, der Otto im Parlament vorlag, das Management sogenannter IT-Großraumsysteme übernehmen soll. Diese Agentur werde nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für das technische Funktionieren der Datenbanken VIS, SIS und EURODAC verantwortlich sein und diese Arbeit in Pilotprojekten weiterentwickeln.

Über diese Pilotprojekte und die Frage der Datenschutzkonformität sei im Parlament noch lange gesprochen worden. Derzeit sollen die genannten drei IT-Großraumsysteme von der neuen Agentur verwaltet werden, allerdings mit der Option, diese Liste durch einen weiteren Gesetzgebungsakt jederzeit erweitern zu können. An dieser Stelle habe die Linke, nachdem sie die Agentur zunächst generell kritisiert habe, versucht zu sagen: Nein, das müsse definitiv auf diese drei Systeme begrenzt werden, was im Parlament jedoch abgelehnt wurde. Fazit: Diese Agentur wird kommen, die genaue Form jedoch wird in dem Prozeß zwischen Rat und Parlament noch festgelegt.

Zum Abschluß ihrer Ausführungen ging Adeline Otto auf die Stoßrichtung des entsichern-Kongresses - analysieren, kritisieren, demontieren - näher ein. Sie habe, so die Referentin, lange über diese Aufgabenstellung nachgedacht. Zu "analysieren" und "kritisieren" erhob sie nicht den geringsten Einwand und begründete dies damit, daß vieles, was da passierte, zu undurchsichtig sei und daß man verstehen müsse, wie diese Mechanismen aufgebaut seien, welche Pläne und Netzwerke da zum Tragen kämen und welche Ziele mit den Mehrjahresprogrammen verfolgt werden. Aber demontieren? Wenn überhaupt, würde sie "die Maskerade, daß es hier einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gibt" und das dementsprechende "Entlarven der Politik" darunter fassen. Sich ganz sicher fühlen zu können, klinge natürlich toll, doch "natürlich nicht so, daß man über mich Bewegungsprofile erstellt und mich von irgendwelchen Demonstrationen abhält und damit meine Bürgerrechte einschränkt".

Adeline Otto beendete ihren engagierten und kenntnisreichen Einführungsvortrag somit mit einer persönlichen Stellungnahme, die den auf dem entsichern-Kongreß in den zahlreichen Workshops, aber auch der Podiumsdiskussion und abschließenden Plenumsdebatte erörterten und zum Teil auch kontrovers diskutierten Fragestellungen und Standpunkte eine trittsichere Grundlage bot. Dies stieß seitens des TeilnehmerInnenkreises auf ein so großes Interesse, daß die erklärte Absicht des Veranstalters, der Berliner Gruppe "Out of control", die Entwicklung einer radikalen kritischen Position der Linken zur EU vorantreiben zu wollen, wie zu vermuten steht, über die beiden Kongreßtage hinaus aufgegriffen und in Angriff genommen werden wird.


Anmerkungen:

[1] Zitiert aus dem Audio-Mitschnitt des Schattenblick von dem Workshop

[2] AEUV ist der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" in der Fassung des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007

[3] THW - Technisches Hilfswerk


Wand mit Veranstaltungsplakaten - © 2011 by Schattenblick

Vervielfältigung des Widerstands
© 2011 by Schattenblick


8. Februar 2011


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