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ARBEIT/419: Bundestag billigt Verfassungsänderung für Arbeitslosenbetreuung aus einer Hand (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 17. Juni 2010

Ursula von der Leyen:

"Jobcenterreform schafft solide Basis für Aufschwung am
Arbeitsmarkt"

Bundestag billigt Verfassungsänderung für Arbeitslosenbetreuung aus einer Hand


Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen kommentiert die heutige Verabschiedung der Gesetze zur Reform der Jobcenter: "Dass diese Reform, die mehr als einmal auf der Kippe stand, in diesen schwierigen Zeiten über Parteigrenzen hinweg eine so breite Mehrheit gefunden hat, zeigt, dass unsere Demokratie intakt ist. Statt Langzeitarbeitslosigkeit zu finanzieren, konzentrieren wir uns darauf, die Menschen schneller und effizienter in Arbeit zu bringen. In den neuen Jobcentern bündeln wir alle Leistungen und Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen in einer Hand. Die Jobcenterreform schafft eine neue Qualität der Vermittlung, die es nicht dem Zufall überlässt, ob es sozialpädagogische Begleitung für Jugendliche ohne Schulabschluss oder eine Tagesmutter für die Alleinerziehende auf Jobsuche gibt. Es kommt nicht darauf an, ob diese Ziele in einer Optionskommune oder in einem gemeinsamen Jobcenter von Kommune und Bundesagentur für Arbeit umgesetzt werden. Entscheidend ist, dass überall in Deutschland nach den gleichen hohen Maßstäben gearbeitet wird. Das schafft Vergleichbarkeit, das schafft Wettbewerb und die Möglichkeit, von den Erfolgreichen zu lernen. Nur so werden wir besser für die Menschen, die dringend Arbeit suchen."


Kernpunkte der heute beschlossenen Gesetzentwürfe sind:

• Eine feste rechtliche Basis: Die Grundgesetzänderung ermöglicht auch weiterhin die erfolgreiche Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen sowie Fortbestand der Optionskommunen.

• Service für Arbeitsuchende aus einer Hand: Das Zusammenwirken von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen wird Regelfall.

• Moderne Steuerung und mehr Transparenz: bundesweites Zielvereinbarungssystem und Kennzahlenvergleich sowohl für gemeinsame Einrichtungen als auch für Optionskommunen

• Mehr Handlungsfreiheit für die Verantwortlichen vor Ort: Trägerversammlungen mit klar geregelten Befugnissen, starke Stellung der Geschäftsführer

• Sichere Perspektive für die Beschäftigten der Jobcenter: deutlich verbesserte interne Strukturen (Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, örtliche Beiräte), optierende Kommunen müssen 90 % des Personals der heutigen ARGEN übernehmen

• Verstetigung des Optionsmodells: künftig bis zu 110 Optionskommunen (Länder regeln den Verteilschlüssel für die zusätzlichen Plätze), darunter die bestehenden 69 Optionskommunen

• Klare Verantwortungsstrukturen: Die Aufsicht über die Optionskommunen verbleibt bei den Ländern, der Bund erhält Rechtsaufsicht gegenüber den Ländern, soweit in den Optionskommunen Bundesmittel verausgabt werden.

• Vergleichbarkeit der Erfolge: Optionskommunen werden in das bundesweite moderne Steuerungssystem eingebunden.


Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bmas.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 30 vom 17. Juni 2010
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Postanschrift: 11017 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2010