Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → SOZIALES


FRAUEN/688: Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs - Weg mit dem Paragraphen 218 in Deutschland! (Pressenza)


Internationale Presseagentur Pressenza - Büro Berlin
Nachricht vom 27. September 2017

Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs:
Weg mit dem Paragraphen 218 in Deutschland!



Demonstrant*innen mit Riesentransparent 'Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Leben und Lieben ohne Bevormundung' vor dem Reichstag - Bild: © Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Aktionstag 'Solidarität und Vielfalt' am 16.09.2017 in Berlin
Bild: © Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Berlin - 27.09.2017. Forderung zum 28. September, dem Internationalen Tag für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs: Weg mit dem Paragraphen 218 in Deutschland!

Der Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch ist ein Menschenrecht, doch auch hierzulande wird es Frauen* in der Praxis immer schwerer gemacht. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nicht legal, er ist lediglich unter bestimmten Bedingungen straffrei. Doch ein strafendes Gesetz zielt gegen die sexuelle Selbstbestimmung und erhöht die Risiken für Ärzt*innen und Schwangere. Wir fordern daher zum 28. September, dem Internationalen Tag für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs: Der Paragraph 218 StGB muss ersatzlos gestrichen werden.


Die Situation in Europa ist sehr unterschiedlich

Momentan liegt die Verantwortung für die Entkriminalisierung und den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen bei den jeweiligen Regierungen der Mitgliedsländer der Europäischen Union. So sind Schwangerschaftsabbrüche auf Malta ganz verboten und es gibt nur einen sehr eingeschränkten Zugang in Irland, Ungarn und Polen. Das Recht auf und der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist in vielen weiteren Ländern Restriktionen unterworfen: In Italien durch die Gewissensentscheidung von Ärzt*innen, durch fehlende notwendige medizinische Einrichtungen (Griechenland und Bayern), durch die Entlassungen von medizinischem Personal und das Schließen von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche praktizierten (Frankreich). Schließlich erstarken in allen Ländern reaktionäre, konservative und rückwärts gerichtete Bewegungen und Parteien. In Polen und in Spanien konnten Verschärfungen der Gesetze in jüngster Vergangenheit nur durch Kundgebungen und Proteste verhindert werden.


Keine Einmischung durch Staat und Kirche

Jede Frau* ist grundsätzlich selbst in der Lage, eine verantwortungsvolle Entscheidung über ihre Sexualität und Fortpflanzung zu treffen. Es darf keinen Zwang zur Beratung - sondern es muss ein Recht auf Beratung geben. Jede Einmischung von außen, durch Staat oder Kirche greift in die selbstbestimmte reproduktive Entscheidung des einzelnen Menschen ein.

Um die sexuelle Selbstbestimmung und damit den Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu gewährleisten, muss es ausreichend Zugang zu Ärzt*innen und Beratungsressourcen geben. Das Wissen und die Befähigung zur Durchführung sowie die Begleitung von Schwangerschaftsabbrüchen müssen schließlich in die medizinische und gynäkologische Ausbildung integriert werden.


Der Internationale Tag für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

Der 28. September als Aktionstag für den Zugang zu sicherer und straffreier Abtreibung hat seinen Ursprung in Lateinamerika und in der Karibik. Frauengruppen haben dort in den letzten zwei Jahrzehnten am 28. September mobilisiert, um ihre Regierungen aufzufordern, den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und um den Zugang zu einer sicheren sowie erschwinglichen Abtreibung zu ermöglichen. Weiterhin treten sie dem Stigma und der Diskriminierung gegenüber Frauen entgegen, die sich für eine Abtreibung entscheiden.


Kommende Veranstaltungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch in Berlin

28.09.17, 19.30 bis 21.30 Uhr:
"Wo stehen wir hinsichtlich reproduktiver Rechte von Frauen heute, was fordern wir?" Netzwerktreffen verschiedener (queer-)feministischer Initiativen, die sich mit dem Thema sexuelle Selbstbestimmung und speziell dem Schwangerschaftsabbruch befassen. Hausprojekt der K9, Kinzigstr. 9, 10247 Berlin.

05.10.17, ab 19.00 Uhr:
Rechtliche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in der Gegenwart und Zukunft, Diskussion mit Prof. Ulrike Lembke.

26.10.17, ab 20.00:
Filmvorführung "Nicht Mutter" in Kooperation mit dem EWA-Frauenzentrum e.V.

Weitere Informationen auf der Homepage [1] und auf Facebook [2].


Das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung" wurde 2012 gegründet und organisiert seither Proteste gegen den jährlich stattfindenden, bundesweiten sogenannten "Marsch für das Leben". Das Bündnis ist ein breiter Zusammenschluss aus Beratungsstellen, Verbänden, politischen Gruppierungen und Parteien. Eine der Kernforderungen ist der uneingeschränkte Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch und die Streichung des Paragraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch. Weiterhin fordert das Bündnis eine geschlechter- und kultursensible Sexualaufklärung für alle und angemessene Unterstützung für alle, die sich für ein Kind entscheiden, damit sie ihre eigene Lebensplanung aufrechterhalten können.


Anmerkungen:
[1] http://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/
[2] https://www.facebook.com/PRO.Familienplanung


Der Text steht unter der Lizenz Creative Commons 4.0
http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

*

Quelle:
Internationale Presseagentur Pressenza - Büro Berlin
Johanna Heuveling
E-Mail: johanna.heuveling@pressenza.com
Internet: www.pressenza.com/de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang