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GEWERKSCHAFT/306: Tarifvertrag Altenpflege - mindestens 16 Euro pro Stunde für Pflegefachkräfte gefordert (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand - Medieninformation vom 18. Dezember 2018

Tarifvertrag Altenpflege:
ver.di-Bundestarifkommission beschließt Forderungen - mindestens 16 Euro pro Stunde für Pflegefachkräfte


Die Bundestarifkommission Altenpflege der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat auf ihrer heutigen Sitzung ihre Forderungen für einen Tarifvertrag Altenpflege beschlossen, der auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt werden soll. "Die Zeit drängt. Um das gesellschaftlich wichtige Feld der Altenpflege attraktiv zu machen, brauchen wir mehr Personal und eine gute Bezahlung. Der angestrebte Tarifvertrag wird dazu erheblich beitragen", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Mit ihrem Forderungskatalog habe die ver.di-Bundestarifkommission ihre Hausaufgaben erledigt. "Wir sind startklar für Tarifverhandlungen, jetzt sind die Arbeitgeber am Zug", sagte Bühler.

Konkret fordert ver.di für Pflegefachkräfte einen Einstiegslohn von mindestens 16 Euro pro Stunde, für Pflegehilfskräfte soll dieser mindestens 12,84 Euro betragen. Diese Werte sollen bundesweit gelten, unterschiedliche Entgelte in Ost und West soll es nicht geben. Zudem fordert ver.di einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Darüber hinaus verlangt ver.di, dass künftig keine Beschäftigte bzw. keine Beschäftigter in Altenpflegeeinrichtungen in einer Schicht allein arbeiten muss.

Die ver.di-Bundestarifkommission Altenpflege setzt sich aus Vertreter/innen aus allen ver.di-Landesbezirken und allen Trägerarten zusammen: aus kommunalen Einrichtungen, freigemeinnützigen - also weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände - und kommerziellen Pflegeunternehmen.

"Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird. Und zwar auf die stationäre und ambulante Altenpflege für alle Beschäftigten dort, nicht nur für Pflegekräfte", so Bühler weiter. ver.di wolle alle Regelungsmöglichkeiten ausschöpfen, die das Arbeitnehmerentsendegesetz biete. Der Weg, den Tarifvertrag über das Arbeitnehmerentsendegesetz zu erstrecken, gewährleiste auch, dass bereits bestehende günstigere Tarifregelungen weiter gelten. Bühler: "Mit guten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Bezahlung können erfahrene Fachkräfte gehalten und neue gewonnen werden. Und viele, die in Teilzeittätigkeiten geflüchtet seien, werden wieder aufstocken. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag hilft nicht nur den Beschäftigten, sondern letztendlich auch den Arbeitgebern."

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Quelle:
Medieninformation vom 18.01.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Januar 2019

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