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LEISTUNGEN/479: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur SGB II-Leistungsrechtsreform (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 20. Oktober 2010

Von der Leyen: "Gezielte Bildungsleistungen sind ein Riesenfortschritt für die Kinder"

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur SGB II-Leistungsrechtsreform


Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuches beschlossen. Er soll bereits in der kommenden Woche auch von den Fraktionen in den Bundestag eingebracht und am 29. Oktober beraten werden. Die 2./3. Lesung ist für Anfang Dezember geplant, die Bundesratsbefassung für den 26. November und 17. Dezember. Parallel zum Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens sollen Vertreter der Regierungs- und der Oppositionsfraktionen sowie der Länder eingeladen werden, um auf dem Weg zum Bundesratsbeschluss Gemeinsamkeiten und Lösungswege ausloten.

Ursula von der Leyen: "Ich freue mich sehr, dass es trotz des enorm hohen Zeitdrucks nicht nur gelungen ist, die neu berechneten Regelsätze verfassungsfest zu errechnen. Nach einer vorgezogenen breiten Vorabstimmung mit Praktikern aus Ländern und Kommunen haben wir nun auch ein praxisnahes Konzept für das Bildungspaket, mit dem warmen Mittagessen, der Lernförderung, den Schulausflügen, dem Schulmaterial und dem Anspruch auf ein Sport-, Kultur- oder Musikangebot am Nachmittag. Dass wir nicht mehr länger nur Geld auszahlen, sondern uns kümmern, dass die Leistungen direkt zum Kind kommen, bedeutet einen Riesenfortschritt für die mittelfristigen Bildungs- und damit die Aufstiegschancen bedürftiger Kinder."

Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wurde im Rahmen der eigens zu diesem Zweck vorgezogenen Anhörungen an wichtigen Stellen von den Ländern und Kommunen mit gestaltet.

Wesentliche Punkte gegenüber der bereits am 20. September vorgestellten ersten Rohfassung sind:

Zum Bildungspaket:

Von den Leistungen des Bildungspakets sollen künftig nicht nur die Kinder in der Grundsicherung profitierten, sondern auch die Kinder, die den Kinderzuschlag erhalten.
Ursula von der Leyen: "Das ist eine kluge Lösung, die harte Abbruchkanten vermeidet, denn auch die Familien an der Grenze zu Hartz IV brauchen jede Unterstützung bei der Bildung ihrer Kinder."

Anstelle der Jobcenter können sich auf entsprechenden Wunsch auch Kommunen mit der Umsetzung des Bildungspakets beauftragen lassen. Der Bund erstattet in diesem Fall der Kommune die Verwaltungskosten, die sonst den Job-Centern entstanden wären.
Ursula von der Leyen: "Vor Ort sollen sich die kümmern, die die besten Angebote für die Kinder kennen und sich die Aufgabe auch zutrauen. Steht die Kommune in der Verantwortung, kommt als weiterer Vorteil hinzu, dass alle Kinder, ganz egal ob sie die Grundsicherung oder den Kinderzuschlag beziehen, die Leistungen aus einer Hand erhalten."

Um den Kommunen bei der Ausgestaltung des Bildungspakets größtmögliche Gestaltungsfreiheit einzuräumen, wird neben der Abrechnung über Gutscheine die Direktüberweisung als gleichberechtigter Weg anerkannt.
Ursula von der Leyen: "Damit haben wir einen weiteren unkomplizierten und stigmatisierungsfreien Weg, über den die Sach- oder Dienstleistung zum Kind kommt."

"Schulnahe Lernförderung" soll nur dann erfolgen, wenn keine ausreichende reguläre schulische Lernförderung (für alle Kinder) angeboten wird. Die Lehrer stellen im Rahmen ihrer normalen laufenden Bewertungsverfahren den Förderbedarf für ein Kind fest.
Ursula von der Leyen: "Niemand weiß besser, wo es hakt, als der eigene Lehrer oder die Lehrerin. Deswegen ist es gut, dass sie feststellen, ob Förderbedarf besteht oder nicht und dass die Lernförderung schulnah stattfindet."

Das finanzielle Gesamtvolumen für die Leistungen des Bildungspakets beträgt rund 700 Millionen Euro in 2011 und 730 Mio. Euro in 2012 und 2013. Verwaltungskosten sind zusätzlich mit 135 Millionen Euro in 2011 und 110 Millionen Euro in 2012 und 2013 veranschlagt.
Ursula von der Leyen: "700 Millionen Euro netto, die gezielt in Bildung und Teilhabe bedürftiger Kinder fließen, sind ein Wort!"


Sonstige Regelungen:

- Die so genannte "Satzungslösung" die es Kommunen ermöglicht, den Verwaltungsaufwand bei der Festsetzung der Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose wesentlich zu vereinfachen, soll künftig auch für Menschen im Rechtskreis des SGB XII zur Verfügung stehen.
Ursula von der Leyen: "Etwa die Hälfte aller Klagen rund um Hartz IV betrifft die Unterkunftskosten. Mehr Klarheit an dieser Stelle wird auch helfen, unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden."

- Die neu bemessenen Regelbedarfe (alleinstehende Erwachsene: 364 Euro, Partner: 328, Kinder 0 bis unter 6 Jahre: 215 Euro, 6 bis unter 14 Jahre: 251 Euro, 14 bis unter 18 Jahre: 287 Euro) gelten gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ab dem 1. Januar 2011. Die gebotene jährliche zeitnahe Anpassung wird auf Basis der bis Mitte 2011 eintretenden Entwicklung der Preise und Nettolöhne (Verhältnis 70:30) erstmals zum 1. Januar 2012 erfolgen.

- Die Erwerbstätigenfreibeträge werden neu geregelt. Danach bleiben die ersten 100 Euro Hinzuverdienst für Transferempfänger als Freibetrag bestehen. Zwischen 100 und 1000 Euro Hinzuverdienst dürfen ALG II-Empfänger künftig 20 Prozent ihrer Einkünfte behalten. Darüber (bis zur Höhe von 1200 Euro, bzw. 1500 Euro für Haushalte mit Kindern) gilt weiterhin ein Selbstbehalt von 10 Prozent. Das bedeutet eine Besserstellung im Bereich zwischen 800 und 1000 Euro gegenüber der geltenden Regelung (ab 800 Euro nur noch 10 Prozent). Der maximale Selbstbehalt steigt damit jeweils um 20 Euro von 280 auf 300 Euro (für Singles), bzw. von 310 auf 330 Euro für Familien mit Kindern. Die Neuregelung soll zum 1. Juli 2011 in Kraft treten. Ein weiterer Ausbau ist denkbar und soll Mitte 2012 geprüft werden.
Ursula von der Leyen: "Damit setzt die Koalition Anreize für Aufstocker, mehr Stunden und damit vollzeitnäher zu arbeiten. Hartz IV darf kein Dauerzustand sein. Die Reform senkt weiter die Schwelle zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Arbeit."

Weitere Informationen zur Berechnung der neuen Regelbedarfe sowie zum Bildungspaket finden Sie im Internet unter:
www.bmas.de.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 49 vom 20. Oktober 2010
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2010