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LEISTUNGEN/496: Hartz IV zügig verfassungsrechtlich prüfen und Massenklagen vorbeugen (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 25. Februar 2011

Hartz IV zügig verfassungsrechtlich prüfen und Massenklagen vorbeugen


Zur Verabschiedung der Hartz IV-Regelungen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Es gilt jetzt rasch zu prüfen, ob die beschlossene Hartz IV-Reform verfassungsgemäß ist. Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung unmissverständlich in das Stammbuch geschrieben, dass die Regelsatzberechnung transparent und bedarfsgerecht nachvollziehbar sein muss. Dieser höchstrichterlichen Aufforderung wird der heute verabschiedete Hartz-Kompromiss nicht gerecht. Die von Hartz IV betroffenen Menschen können nicht erneut mehrere Jahre auf ein Urteil warten und im Unklaren gelassen werden. Eine baldige verfassungsrechtliche Klärung liegt im Interesse aller Beteiligten. Auch um eine erneute Flut von Massenklagen zu verhindern, muss die Reform nun zeitnah dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs


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Quelle:
Pressemitteilung Nr.: 12 / 2011, 25. Februar 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2011