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MELDUNG/244: Neuer Bundestag bei Integration und Flüchtlingsschutz in der Pflicht (UNHCR)


UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees

Pressemitteilung vom 22. Oktober 2017

Neuer Bundestag bei Integration und Flüchtlingsschutz in der Pflicht


Anlässlich der Konstituierung des 19. Bundestags ruft UNHCR die Abgeordneten auf, den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa weiter zu verbessern.

UNHCR richtet sich mit konkreten politischen Handlungsvorschlägen an die Mitglieder des 19. Bundestags. Die Abgeordneten sollten darauf hinwirken, den Flüchtlingsschutz auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu stärken. Grundkonsens des Handelns in diesem Politikfeld müsse weiterhin sein, dass Flüchtlinge Schutz benötigen und eine Rückkehr in ihre Heimat nicht möglich ist. Die breite Aufnahmebereitschaft der deutschen Gesellschaft wurde bisher von diesem Verständnis getragen. Die politischen Akteure seien in der Verantwortung, dies weiter zu vermitteln.

In dem Papier [1] schlägt UNHCR vor, die Integration von Flüchtlingen besser zu fördern. Das Potenzial der Flüchtlinge für ihre eigene Integration könnte durch die verstärkte Mitgestaltung des Integrationsprozesses besser genutzt werden. Eine erfolgreiche Integration fußt häufig auf der emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen Unterstützung durch die Familie. Daher solle wie vorgesehen der Familiennachzug zu subsidiär geschützten Personen ab März 2018 wieder uneingeschränkt ermöglicht werden. Zudem müssten beim Familiennachzug verstärkt praktikable und flexible Lösungen Anwendung finden, die der tatsächlichen Familiensituation gerecht werden.

Die Kontingente für sichere Zugangswege auszubauen, nennt das Papier als weiteres Kernanliegen. Die jährliche Aufnahmequote von aktuell 500 Plätzen über das Resettlement-Programm könne deutlich angehoben werden. Programme für humanitäre Aufnahme aus Krisensituationen und die privat unterstützte Aufnahme sollten auch künftig möglich sein und der politische Handlungsspielraum hierfür bewahrt werden. Großzügige Aufnahmeprogramme wären für andere Staaten, die ebenfalls viele Flüchtlinge aufgenommen haben, ein wichtiges Signal der Solidarität. Deutschland könne diese Staaten zudem durch verstärkte Entwicklungszusammenarbeit noch stärker unterstützen.

Auf europäischer Ebene gelte es sicherzustellen, dass der individuelle Zugang zum Asylverfahren und somit zum Schutz in der Europäischen Union nicht ausgehöhlt werde. Qualität und Effizienz des Asylverfahrens sollten auf nationaler Ebene nachhaltig verbessert werden, etwa durch eine Qualitätsoffensive und kostenlose Verfahrensberatung.

Die beachtlichen Leistungen bei Aufnahme, bei den Asylverfahren und den gesamtgesellschaftlichen Integrationsbemühungen würdigt UNHCR nachdrücklich. Sie haben Deutschland auch international eine glaubwürdige Stimme verliehen. Diese Stimme ist bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen durch Flucht und Vertreibung unverzichtbar geworden. So treibt Deutschland internationale Vereinbarungen zur Verantwortungsteilung in Flüchtlingssituationen entscheidend voran. Dieses Gewicht gelte es auch bei der Prävention und Lösung von Konflikten einzusetzen, die nach wie vor Hauptursache von Fluchtbewegungen weltweit seien. Deutschland engagiert sich zudem finanziell sehr stark und ist mittlerweile zum zweitgrößten bilateralen Geber von UNHCR-Hilfsprogrammen geworden. Der Finanzbedarf für den Schutz von Flüchtlingen ist weltweit weiter enorm angestiegen. Umso wichtiger sei es, dass Deutschland die Haushaltsmittel für humanitäre Bedarfe und Beiträge für UNHCR nach Möglichkeit weiter steigere.


[1] Das Papier ist hier verfügbar.
http://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/10/Vorschl%C3%A4ge-von-UNHCR-anl%C3%A4sslich-der-Konstituierung-des-19.-Deutschen-Bundestages.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. Oktober 2017
UNHCR-Vertretung für Deutschland
Redaktion: Martin Rentsch
Büro Berlin, Zimmerstraße 79/80. 10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 - 202 202 0, Telefax +49 (0)30 - 202 202 20
E-Mail: gfrbe[at]unhcr.org
Internet: www.unhcr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2017

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