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MELDUNG/342: Menschenrecht auf Wasser - Stellungnahme zur Resolution der UN-Generalversammlung (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 4. Dezember 2019

ver.di unterstützt Menschenrecht auf Wasser - Stellungnahme zur Resolution der UN-Generalversammlung


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Resolution der UN-Generalversammlung zum Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung. Als Mitinitiatorin und deutsche Koordinatorin der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) "Wasser ist Menschenrecht" gehört ver.di zu den Unterzeichnern einer Stellungnahme zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Resolution.

Seit die Europäische Kommission im März 2014 mit ihrer Mitteilung auf die EBI enttäuschend geantwortet hat, kämpft ver.di gemeinsam mit dem Europäischen Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGöD) darum, die Ziele der EBI umzusetzen.

"Dabei konnten schon wichtige Teilerfolge erzielt werden", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. "Der Wassersektor ist aus der Konzessionsrichtlinie ausgenommen. Im Entwurf für die Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie ist die Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser enthalten. Es bleibt jedoch noch viel zu tun."

Ein Beschluss der UN-Generalversammlung, zehn Jahre nach der Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung durch die Vereinten Nationen, der die Verwirklichung dieser Rechte von den Staaten verlangt, werde die Umsetzung der Forderungen in der EU bestärken, so der Gewerkschafter.

Die Forderung eines breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses an die Staaten, dem UN-Beschlussentwurf zuzustimmen, sei wichtig, um dessen globale Bedeutung hervorzuheben. "Wird das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung nicht verwirklicht, können andere Menschenrechte, insbesondere die auf Gesundheit und Bildung, nicht verwirklicht werden", erklärt Schmitz.

In der Stellungnahme werden alle Staaten aufgefordert, die Menschenrechte auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Anlagen zu bekräftigen und die Bemühungen um die Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen zu beschleunigen. Nach wie vor habe mehr als einer von zehn Menschen weltweit keinen Zugang zu grundlegenden Trinkwasserversorgungsleistungen, darunter 144 Millionen Menschen, die immer noch Wasser direkt aus Oberflächengewässern beziehen. Darüber hinaus habe mehr als einer von vier Menschen weltweit keinen Zugang zu grundlegenden sanitären Einrichtungen, heißt es in der Stellungnahme.


Link zur Zivilgesellschaftlichen Stellungnahme zur Resolution der UN-Generalversammlung zum Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung:
https://washmatters.wateraid.org/blog/civil-society-statement-on-the-un-general-assembly-resolution-the-human-rights-to-water-and

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Quelle:
Presseinformation vom 04.12.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2019

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