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AGRAR/1449: Deutliche Verbesserung für Weinbaubetriebe (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 208 vom 24. November 2010

Bund und Länder einigen sich auf Erhöhung der Zuschüsse für die Weinbergsflurbereinigung
Klöckner: Dies ist eine deutliche Verbesserung für die Weinbaubetriebe


Ziel einer zukunftsorientierten Weinbaupolitik ist es, die Leistungsfähigkeit der Betriebe zu verbessern und sie dabei zu unterstützen, in einem offenen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Bundesregierung stellt hierfür über die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) entsprechende Mittel bereit.


Die Fachleute von Bund und Ländern haben am 24. November 2010 die Änderungen für den GAK-Rahmenplan 2010 bis 2014 abschließend beraten. Danach unterstützen der Bund und die Mehrheit der Länder eine Anhebung des Regelfördersatzes für die Weinbergsflurbereinigung auf 65 Prozent der Ausführungskosten.

"Ich habe mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass der Fördersatz für die Weinbergsflurbereinigung von derzeit 55 Prozent deutlich angehoben wird. Mit dem heute beschlossenen Kompromiss tragen wir einem wichtigen Anliegen der Weinbaubetriebe Rechnung," betonte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner.

Der Weg für eine Anhebung des Fördersatzes für die Flurbereinigung im Weinbau durch die Mitglieder des Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), die im Dezember darüber entscheiden werden, ist damit geebnet. "Ich bin optimistisch, dass sich bereits 2011 für die Winzer neue Möglichkeiten eröffnen, im Wege der Flurbereinigung bessere Strukturen im Weinbau zu erreichen," so Klöckner.

In der Weinbergsflurbereinigung werden Eigentumsflächen zusammengelegt, um beispielsweise neue Rebsorten anzupflanzen, befahrbare Quertrassen im Weinberg anzulegen oder die maschinelle Bewirtschaftung zu verbessern. Die Winzer werden dadurch in die Lage versetzt, rationeller zu produzieren und gleichzeitig die einmalige Kulturlandschaft auf Dauer zu sichern.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 208 vom 24.11.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2010