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AGRAR/1855: Grunderwerbssteuerbefreiung für Existenzgründer statt für Investoren gefordert (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Berlin / Hamm, 18.03.2019

AbL fordert Grunderwerbssteuerbefreiung für Existenzgründer statt für Investoren


In der aktuellen Diskussion um Anteilskäufe, mit denen Investoren grunderwerbssteuerbefreit und am Grundstücksverkehrsrecht vorbei Eigentum an Land erwerben, fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) grundlegende Neuregelungen. Nicht Investoren sollen künftig von einer Befreiung der Grunderwerbssteuer profitieren, sondern junge Menschen, die sich in der Landwirtschaft eine Existenz aufbauen möchten.

Egal ob Staatssekretär Hermann Onko Aeikens (CDU) im Bund oder Länderminister wie Till Backhaus (SPD) oder Claudia Dalbert (Grüne), ob Berichte von politischen Bund-Länder Arbeitsgruppen oder wissenschaftliche Studien - nahezu einhellig werde die Meinung vertreten, dass eine breite Streuung des Besitzes landwirtschaftlicher Nutzflächen in bäuerlicher Hand die Grundlage für eine gesunde Agrarstruktur darstelle, so die AbL. Gleichzeitig werde von allen Seiten lautstark betont, wie wichtig es für die ländlichen Gemeinden sei, dass gerade junge Menschen sich dort Existenzen aufbauen.

Phillip B. gelernter und studierter Landwirt mit reichlich Berufserfahrung und Mitglied im AbL-Bundesvorstand, sowie seine Partnerin sind solch junge Menschen, wie die Politik sie sich offenkundig wünscht. Gemeinsam versuchen die beiden, sich aktuell in Brandenburg mit einem landwirtschaftlichen Betrieb selbständig zu machen. Die Gespräche mit den Banken zur Finanzierung eines konkreten Betriebes samt Hofstelle, Land, Tierbestand und Inventar laufen. Von politischem Rückhalt spüren die beiden allerdings nichts, im Gegenteil: "Uns als jungen Existenzgründern ohne elterlichen Betrieb und daher mit wenig Eigenkapital zieht der Fiskus durch die Grunderwerbssteuer das Geld aus der Tasche, während außerlandwirtschaftliche Investoren vielfach in großem Umfang Land kaufen, ohne dabei auch nur einen Cent Grunderwerbssteuer zu bezahlen", kritisiert B.

Was B. beschreibt ist laut AbL eine seit Jahren bestehende Ungerechtigkeit im Grundstücksverkehrs- und Steuerrecht, die von den politisch Verantwortlichen zwar beklagt, aber bisher nicht gelöst werde. Während jeder selbständige Landwirt oder Existenzgründer in Deutschland beim Kauf von Acker- oder Grünland je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% Grunderwerbssteuer zahlen müsse, falle diese Steuer bei sogenannten Anteilkäufen (Share Deals) weg. Konkret: Kaufe ein Investor nicht direkt das Land, sondern Anteile von bis zu 95 Prozent an einer GmbH, Aktiengesellschaft oder Genossenschaft, welcher das Land gehört, entfalle die Steuerpflicht. Diese Ungleichbehandlung befördere den Ausverkauf von landwirtschaftlichen Flächen an außerlandwirtschaftliche Investoren und schwäche junge Existenzgründer erheblich.

Für Phillip B. und seine Partnerin ist diese Gesetzgebung unbegreiflich: "Wenn ich mir vorstelle, dass ein Investor, der schon hunderte oder tausende Hektare besitzt, sich steuerfrei weiteres Land hinzukauft, während wir fast 50 Prozent unseres Eigenkapitals für die Existenzgründung an Grunderwerbssteuer abdrücken müssen, dreht sich mir der Magen um", sagt B.

Welches Ausmaß diese sogenannten Share Deals haben, zeigt auch eine im November 2017 veröffentlichte Studie des bundeseigenen Thünen-Institutes, wonach von 2007 bis 2017 rund 28.500 Hektar den Eigentümer über Anteilsverkäufe wechselten. Für Phillip B. und die AbL ist deshalb klar, dass sich an den aktuellen Gegebenheiten im Grundstücksverkehrsrecht endlich etwas ändern muss: "Als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft sowie der jungen Generation fordere ich die politisch Verantwortlichen auf, uns Junglandwirten bei der Existenzgründung die Grunderwerbsteuer zu erlassen statt irgendwelchen Investoren."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. März 2019
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2019

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