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ARBEIT/1774: Starker Kündigungsschutz Voraussetzung für interne Flexibilität (idw)


Hans-Böckler-Stiftung, Rainer Jung, 10.11.2009

Starker Kündigungsschutz Voraussetzung für interne Flexibilität - keine Belege für negative Wirkung

Analyse zur Krisenbewältigung am Arbeitsmarkt


Die internationale empirische Arbeitsmarktforschung liefert keinen Beleg dafür, dass ein starker Kündigungsschutz eine höhere Arbeitslosigkeit verursacht. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt könnte eine Schwächung des Kündigungsschutzes die interne Flexibilität sogar reduzieren. Die relativ hohe Beschäftigungsstabilität in einer tiefen Wirtschaftskrise, die Deutschland derzeit im internationalen Vergleich auszeichnet, wäre dann schwerer zu erreichen. Zu diesem Ergebnis kommen die Arbeitsmarktexperten des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. (*)

Dr. Camille Logeay und Dr. Alexander Herzog-Stein werteten für den neuen IMK Policy Brief einerseits die empirische makroökonomische Forschungsliteratur zur Wirkung des Kündigungsschutzes auf die Arbeitslosenquote aus. Zum anderen analysieren sie, welche Faktoren dazu führen, dass die massiven Einbrüche bei Wirtschaftsentwicklung und Produktion bislang nur wenig auf den Arbeitsmarkt durchgeschlagen haben.

Die empirische Forschung liefere keinen Beleg dafür, dass weniger Schutzrechte zu einer geringeren Arbeitslosigkeit führen könnten, resümieren die Wissenschaftler. Vielmehr sei die gesetzliche Absicherung "eine der wenigen institutionellen Variablen, die sehr robuste Ergebnisse über verschiedene Spezifikationen und Studien hinweg liefert, nämlich, dass der Kündigungsschutz keine nachweisbaren Effekte auf das Niveau der Arbeitslosigkeit hat". Eine deutliche Mehrheit der seit 1997 entstandenen einschlägigen makroökonometrischen Studien - acht von 13 - stellte keinen statistisch signifikanten Einfluss des Kündigungsschutzes auf die Arbeitslosigkeit fest. Drei weitere Studien ermittelten einen teilweise signifikanten Zusammenhang, allerdings in unterschiedlicher Richtung: In zwei dieser Untersuchungen korreliert ein höheres Kündigungsschutzniveau mit höherer Arbeitslosigkeit, während in der dritten ein stärkerer Kündigungsschutz teilweise mit einer geringeren Arbeitslosigkeit korreliert. Lediglich zwei der 13 Untersuchungen attestieren einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen einem höheren Kündigungsschutz und höherer Arbeitslosigkeit.

Der damit dominierende wissenschaftliche Befund, dass das Ausmaß der Arbeitslosigkeit nicht vom Kündigungsschutz beeinflusst wird, wird noch durch eine weitere Beobachtung von Arbeitsmarktforschern erhärtet: International vergleichende Studien, die Arbeitslosenquote und Arbeitsmarktstrukturen in Zusammenhang setzen, können die deutsche Entwicklung seit Anfang der 1990er Jahre erheblich schlechter erklären als in anderen OECD-Ländern. Logeay und Herzog-Stein halten es für plausibel, dass spezifische Ausnahmephänomene der deutschen Wiedervereinigung die Entwicklung der Arbeitslosigkeit deutlich stärker beeinflusst haben als Institutionen wie der Kündigungsschutz.

Bei der Analyse des deutschen Arbeitsmarktes ist schließlich ein weiterer, in der politischen Diskussion oft vernachlässigter, Faktor wichtig, betonen Camille Logeay und Alexander Herzog-Stein: Wenn es darum geht, wie flexibel Arbeitsmärkte sind, betrachten Wissenschaftler neben der "externen" Flexibilität auch die "interne" Flexibilität. Darunter verstehen sie alle Möglichkeiten von Betrieben, den Arbeitseinsatz an die Auftragslage anzupassen, ohne auf den externen Arbeitsmarkt zurückzugreifen, also Beschäftigte einzustellen oder zu entlassen. Zentrale Instrumente der internen Flexibilität sind durch Tarifverträge geregelte betriebliche Arbeitszeitverkürzungen oder -verlängerungen, Überstunden, Arbeitszeitkonten und das Kurzarbeitergeld.

Im internationalen Vergleich ist die interne Flexibilität in der Bundesrepublik seit langem sehr hoch, attestieren die Forscher: "Deutschland ist zweifelsohne, was die Maßnahmen der internen Flexibilität und damit die Arbeitszeitgestaltung betrifft, Weltmeister." Und zuletzt sind die Anpassungsmöglichkeiten beispielsweise durch den Ausbau der Kurzarbeit noch einmal vergrößert worden. Verschiedene aktuelle Untersuchungen zeigen, dass viele Betriebe Arbeitszeitanpassungen und Kurzarbeit derzeit intensiv nutzen und dadurch ihre Belegschaft und deren Qualifikationen auch in der Krise halten können.

Die hohe interne Flexibilität sei aber eng verbunden mit der Gesamtstruktur des deutschen Arbeitsmarktes, analysieren Logeay und Herzog-Stein. Denn viele der Instrumente funktionierten nur bei Beschäftigungsverhältnissen, die entsprechend sicher und planbar seien. So sind Arbeitszeitkonten nach Einschätzung der Wissenschaftler "nur bei Beschäftigungsverhältnissen denkbar, die mit einem gewissen Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen - sei es auf expliziter oder impliziter vertraglicher Grundlage - einhergehen". Das Kurzarbeitergeld gilt wiederum nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Und temporäre Lohnsenkungen und Arbeitszeitverkürzungen stoßen dort auf die beste Akzeptanz, wo Beschäftigte sich mit "ihrem" Unternehmen identifizieren. Eine Lockerung des Kündigungsschutzes würde die für eine hohe interne Flexibilität erforderliche Stabilität von Arbeitsbeziehungen schwächen. Und könnte damit, so die Forscher "die Nutzung der Instrumente, die sich aktuell in der Krise als so erfolgreich erweisen, erschweren, wenn nicht sogar verhindern".

(*) Camille Logeay, Alexander Herzog-Stein:
Makroökonomische Effekte des Kündigungsschutzes auf das Niveau der Arbeitslosigkeit.
IMK Policy Brief, November 2009.
Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_imk_pb_11_2009.pdf

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution621


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hans-Böckler-Stiftung, Rainer Jung, 10.11.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2009