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ARBEIT/2281: Mindestlohn belastet Obst- und Gemüseerzeugung (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 1. April 2014

Mindestlohn belastet Obst- und Gemüseerzeugung

Bauernpräsident Rukwied fordert Sonderregelung für Erntehelfer



"Ein Mindestlohn für Erntehelfer ist eine enorme wirtschaftliche Bedrohung für die Obst-, Gemüse- und Weinbauern in Deutschland, die nur mit deutlich höheren Preisen abgewendet werden kann", betonte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, im Vorfeld der Entscheidung des Bundeskabinetts (2. April). Wenn diese Mehrkosten nicht über höhere Marktpreise ausgeglichen werden können, sei mit einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen zu rechnen. Dieser ginge über die Saisonarbeitskräfte hinaus und umfasse auch festangestellte Mitarbeiter in den landwirtschaftlichen Betrieben sowie in den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen, befürchtet der Bauernpräsident.

Die Festlegung des Mindestlohns durch den Gesetzgeber sei ein bedenklicher Eingriff in die Tarifautonomie "Wir lehnen dies entschieden ab", erklärte Rukwied. Die landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände hätten mit der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt bereits im vergangenen Jahr tarifliche Regelungen für Saisonarbeitskräfte bis zum Ende des Jahres 2018 abgeschlossen. "Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hebelt diese Tarifverträge aus", stellte Rukwied fest. Damit verstoße die Ministerin klar gegen den Koalitionsvertrag und schränke den darin enthaltenen Bestandsschutz ein. "Dies ist eine Politik ohne jede Verlässlichkeit und daher völlig inakzeptabel", kritisierte Rukwied. Die Landwirtschaft benötige auch weiterhin einen Tarifvertrag, der die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Saisonarbeit mit einer vorübergehenden Beschäftigung von wenigen Wochen bis Monaten berücksichtige.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. April 2014
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2014