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AUSSENHANDEL/1184: Neuer deutsch-omanischer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 4. März 2010

Ratifikationsurkunden zum neuen deutsch-omanischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag am 4. März 2010 ausgetauscht


Im Rahmen bilateraler Wirtschaftsgespräche zwischen dem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Bernd Pfaffenbach, und dem Stellvertretenden Außenminister des Sultanats Oman, Sayyed Badr bin Hamad bin Hamoud Al Busaidi, wurden am 4. März 2010 die Ratifikationsurkunden zum neuen deutsch-omanischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag ausgetauscht. Damit wird der am 30. Mai 2007 unterzeichnete Vertrag am 4. April 2010 in Kraft treten und den geltenden Vertrag aus dem Jahre 1979 ablösen.

Staatssekretär Dr. Pfaffenbach: "Ich erwarte, dass von dem Vertrag weitere Impulse für eine Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Oman und Deutschland ausgehen werden."

Das bisher erreichte gegenseitige Investitionsvolumen entspricht noch nicht dem Potential beider Länder. So betrug der Bestand deutscher Direktinvestitionen in Oman nur 10 Mio. Euro in 2007.

Der moderne Vertrag schließt eine wichtige Rechtslücke für Investoren beider Länder. So bietet er nun auch die Möglichkeit für Investoren, bei Investitionsstreitigkeiten den Weg internationaler Schiedsgerichtsbarkeit zu beschreiten (Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit). Darüber hinaus garantiert er den freien Kapital- und Ertragstransfer, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung bei unternehmerischen Aktivitäten sowie wertgerechte Entschädigung und Rechtsweggarantie bei Enteignungsmaßnahmen. Der Vertrag enthält eine Besonderheit: Landerwerb sowie die Gewährung von Darlehen für omanische Staatsangehörige im Rahmen von Entwicklungs- und Sozialprogrammen in Oman fallen nicht unter das Gebot der Inländerbehandlung.

Das Bestehen eines Investitionsförderungs- und -schutzvertrages ist auch grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Investitionsgarantien des Bundes gegen politische Risiken. Derzeit bestehen drei Garantien für Unternehmen des Baugewerbes in Höhe von 3,29 Mio. Euro.

Weitere Informationen zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen sowie zu den Bundesgarantien für Auslandsinvestitionen sind im Internet abrufbar unter: www.agaportal.de

Weiterführende Informationen

AGA - AuslandsGeschäftsAbsicherung der Bundesrepublik Deutschland
http://www.agaportal.de


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 4. März 2010
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2010