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AUSSENHANDEL/1470: Gabriel spricht sich für restriktivere Rüstungspolitik aus (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 5. Februar 2014

Gabriel spricht sich für restriktivere Rüstungspolitik aus



Im Vorfeld der geplanten Lieferung von Patrouillenbooten an Saudi-Arabien hat die Bundesregierung die grundsätzliche Zusage erteilt, diese mit einer Exportkreditgarantie abzusichern. Eine abschließende Deckungszusage kann erfolgen, sobald der Antragsteller seine Verträge mit dem Besteller beschlossen hat und soweit sich die Sachlage nicht grundsätzlich ändert. In diesem Zusammenhang unterstrich Bundesminister Gabriel, dass die Bundesregierung eine zurückhaltende, verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik betreibe. Er machte deutlich, dass Deutschland keine Waffen an Länder liefern werde, in denen Bürgerkrieg herrsche. Auch Waffenlieferungen an Unrechtsregime, welche die Bevölkerung unterdrückten, werde es nicht geben, so Gabriel. Für jedes Waffengeschäft gelte eine Einzelfallprüfung, betonte der Bundeswirtschaftsminister.

Nachfolgend sind einige Informationen zu Exportkreditgarantien und der Lieferung von Patrouillenbooten nach Saudi-Arabien aufgeführt:

1. Was sind Exportkreditgarantien?

Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind, mit Exportkreditgarantien (den sog. Hermesdeckungen). Exportkreditgarantien sind "Versicherungen" für Exportgeschäfte, mit denen ein Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen gegen Zahlung einer risikoadäquaten Prämie abgesichert wird. Sie begleiten seit über 60 Jahren die deutschen Exporteure und helfen bei der Erschließung neuer Märkte, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern. Vorrangiger Förderzweck ist der Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland. 2013 wurden Exporte im Gesamtwert von 27,9 Milliarden Euro durch die Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert.

2. Warum übernimmt die Bundesregierung eine Exportkreditgarantie für eine deutsche Werft für die Lieferung von Patrouillenbooten nach Saudi- Arabien?

Die Werft hat einen Antrag auf Übernahme einer Hermesdeckung für das Exportgeschäft gestellt. Das Geschäft ist nach den Kriterien der Exportkreditgarantien des Bundes förderungswürdig: Die Werft steht im Wettbewerb mit diversen ausländischen Konkurrenten. Der Auftrag trägt in erheblichem Maße zum Erhalt von Arbeitsplätzen an den Standorten der Werft und bei ihren Zulieferern bei. Die positiven Arbeitsplatzeffekte betreffen insbesondere strukturschwache Gebiete. Auch mit Blick auf den Einsatzzweck der Schiffe ergeben sich keine Bedenken gegen die Förderungswürdigkeit (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 5). Die herstellende Werft verfügt über die erforderliche Herstellungsgenehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz.

3. Was genau soll mit der Exportkreditgarantie abgesichert werden und warum?

Die Hermesdeckung für das Geschäft umfasst eine sog. Fabrikationsrisikodeckung und eine Lieferantenkreditdeckung. Die Fabrikationsrisikodeckung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines erzwungenen Produktionsabbruchs, z.B. aufgrund der Lossagung des Bestellers vom Vertrag. Die Lieferantenkreditdeckung deckt die Risiken eines Zahlungsausfalls nach erfolgter Lieferung ab. Die Bezahlung aus dem saudischen Haushalt erfolgt liefer-/leistungsnah.

4. Wer hat über die Exportkreditgarantie entschieden?

Entscheidungen über derartige Anträge auf Exportkreditgarantien werden in einem Interministeriellen Ausschuss im Konsens der beteiligten Ressorts getroffen. Beteiligte Ressorts sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Federführer, das Bundesministerium für Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Hier werden alle Argumente für und gegen die Übernahme einer Exportkreditgarantie sorgfältig abgewogen. Bei Exportkreditgarantien mit einer Höchsthaftung des Bundes von mehr als einer Milliarde Euro - wie hier vorliegend - ist zudem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vor Indeckungnahme zu unterrichten.

5. Was macht Saudi-Arabien mit den Patrouillenbooten?

Das saudi-arabische Innenministerium beabsichtigt, Patrouillenboote von einem deutschen Hersteller zu erwerben, um sie für den Schutz seiner Küsten im Roten Meer und Arabischen Golf einzusetzen. Saudi- Arabien benötigt Patrouillenboote, um seine Küstenlinien zu überwachen, Hoheitsgewässer, internationaler Seewege, Offshore-Öl- und Gasfelder sowie Hafenanlagen zu schützen und Piraterie, Sabotage sowie Terrorismus zu unterbinden. Hierbei handelt es sich um legitime staatliche Aufgaben Saudi-Arabiens, die auch im deutschen Interesse sind.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 5. Februar 2014
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2014