Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → WIRTSCHAFT


AUSSENHANDEL/1667: Rüstungsexportbericht 2016 und Zwischenbericht 2017 (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 14. Juni 2017

Verantwortungsvolle und restriktive Rüstungsexportpolitik


Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Rüstungsexportbericht für das Jahr 2016 und den Zwischenbericht über die Rüstungsexportpolitik behandelt. Letzterer umfasst diesmal einen 4-Monatsberichtszeitraum, um dem Bundestag die Gelegenheit zu geben, ihn noch in der laufenden Legislaturperiode zu beraten.

Anhand der Genehmigungszahlen lässt sich nicht beurteilen, ob die Rüstungsexportpolitik restriktiv ist oder nicht. Denn Rüstungsgüter umfassen nicht nur Waffen oder Panzer. Tatsächlich sind in den Berichtszahlen weit mehr Güter berücksichtigt, z. B. auch Minenräumgeräte zum Schutz von Zivilisten, Funkgeräte sowie Sicherheitsglas, gepanzerte Fahrzeuge für den Schutz von Personen oder etwa zum Schutz von Botschaften. Auch Lieferungen für Missionen der Vereinten Nationen fallen darunter, wie sondergeschützte Fahrzeuge für das Kinderhilfswerk UNICEF nach Syrien. Selbst die Ausfuhr eines U-Boot-Reliktes aus dem Zweiten Weltkrieg an ein militärhistorisches Museum fließt in die Rüstungsgüterstatistik ein.

Deshalb muss man die einzelnen Genehmigungsentscheidungen im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck der Güter im Detail betrachten - einzelne Großaufträge führen zudem zu Schwankungen.

Rückgang der Einzelgenehmigungen im Jahr 2016

Im Jahr 2016 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rd. 6,85 Mrd. Euro (2015: rd. 7,86 Mrd. Euro) erteilt. Ein Anteil von 46,4 Prozent (2015: 41 Prozent) entfiel auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, mit denen die Bundesregierung eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft verbindet.

Für Drittländer wurden 2016 Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von rd. 3,67 Mrd. Euro erteilt. Der Wert wird maßgeblich von Genehmigungen für einzelne Ausfuhrvorhaben mit einem hohen Auftragswert bestimmt, wie beispielsweise eine Fregatte für die algerische Marine oder ein U-Boot für die ägyptische Marine.

Rückgang der Einzelgenehmigungen von Januar bis April 2017

In den ersten vier Monaten des Jahres 2017 wurden Einzelgenehmigungen in Höhe von insgesamt rd. 2,42 Mrd. Euro (im Vergleichszeitraum Januar bis April 2016: rd. 3,30 Mrd. Euro) erteilt. Davon gingen Genehmigungen im Wert von rd. 1,10 Mrd. Euro (im Vergleichszeitraum 2016: rd. 1,38 Mrd. Euro) und damit 45,7 Prozent an EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.

Für Drittländer wurden im genannten Berichtszeitraum Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von rd. 1,31 Mrd. Euro (im Vergleichszeitraum 2016: rd. 1,91 Mrd. Euro) erteilt. Maßgeblich beeinflusst wird der Genehmigungswert auch hier durch ein einzelnes Exportvorhaben mit sehr hohem Wert: die Auslieferung einer weiteren Fregatte nach Algerien. Dieses Marineschiff macht fast zwei Drittel des gesamten Genehmigungswertes für Drittländer aus und zeichnet für ein Drittel des gesamten Genehmigungsvolumens im Berichtszeitraum verantwortlich.

Besonders strenge Genehmigungspolitik bei Kleinwaffen und "Post-Shipment"-Kontrollen

Die Bunderegierung hat ihre besonders strenge Politik bei der Genehmigung von Kleinwaffenexporten in 2016 und 2017 fortgeführt. Mit der Einführung der Kleinwaffengrundsätze und der Eckpunkte für Post-Shipment-Kontrollen im Jahr 2015 wurden die strengsten Regeln für Kleinwaffenexporte geschaffen, die es je in Deutschland gab.

Ende Mai 2017 wurde die erste Vor-Ort-Kontrolle oder "Post-Shipment"-Kontrolle von aus Deutschland ausgeführten Kleinwaffen erfolgreich durchgeführt. Verifiziert wurde der tatsachliche Endverbleib von militärischen Präzisionsschützengewehren bei einem staatlichen Empfänger in Indien. Bei der Vor-Ort-Kontrolle gab es keinerlei Beanstandungen.

Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen belief sich 2016 auf 46,9 Mio. Euro. Der Anstieg um ca. 15 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2015 (32,4 Mio. Euro) geht dabei fast vollständig auf höhere Genehmigungswerte für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder zurück. Der Wert für Drittländer liegt mit 16,4 Mio. Euro ungefähr auf dem historisch niedrigen Niveau des Vorjahres (2015: 14,5 Mio. Euro). Ein wichtiger Anteil (2,8 Mio. Euro) entfiel hierbei auf Lieferungen an die kurdische Regionalregierung zur Unterstützung im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS).

Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen im Zeitraum Januar bis April 2017 belief sich auf 22,1 Mio. Euro (Vergleichszeitraum 2016: 4,0 Mio. Euro). Der Wertunterschied zum Vergleichszeitraum im Jahr 2016 geht zum größeren Teil (ca. 10,3 Mio. Euro) auf höhere Genehmigungswerte für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder zurück. Die drei Bestimmungsländer mit den höchsten Genehmigungswerten für Kleinwaffenausfuhren waren Frankreich, Indien und Litauen.

Die restriktive Genehmigungspraxis Deutschlands spiegelt sich auch im jüngst veröffentlichten EU-Jahresbericht über Rüstungsexporte 2015 wider. Der Bericht weist für Deutschland 199 Ablehnungen (sog. denials) aus, gefolgt von Großbritannien (64), Frankreich (35) und Griechenland (15).


Die Berichte können Sie im Internet abrufen:

Rüstungsexportbericht 2016
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/ruestungsexportbericht-richt-2016.html

Zwischenbericht zur Rüstungsexportpolitik für das Jahr 2017
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/ruestungsexport-zwischenbericht-2017.html

*

Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 14. Juni 2017
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang