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AUSSENHANDEL/1696: Rüstungsexportbericht für das Jahr 2017 (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 20. Juni 2018

Rüstungsexportbericht bestätigt die Fortführung einer verantwortungsvollen Rüstungsexportpolitik - Deutschland hat als erster EU-Mitgliedsstaat in 2017 erfolgreich zwei Post-Shipment-Kontrollen durchgeführt


Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Rüstungsexportbericht für das Jahr 2017 behandelt.

Im Jahr 2017 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 6,24 Mrd. Euro und damit rd. 600 Mio. Euro weniger als im Vorjahr erteilt (2016 lag der Wert bei 6,85 Mrd. Euro).

Davon gingen allein Genehmigungen im Wert von 2,45 Mrd. Euro an EU, NATO und NATO-gleichgestellte Länder, mit denen die Bundesregierung eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft verbindet. Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 3,79 Mrd. Euro erteilt. Der Wert wird maßgeblich durch einzelne Genehmigungen mit einem hohen Auftragswert bestimmt. So macht beispielsweise ein Schiff für die algerische Marine, das u.a. Küstenschutzaufgaben übernimmt mehr als ein Fünftel des gesamten Genehmigungsvolumens für die Drittländer aus. Ein weiterer hoher Anteil entfällt auf die Genehmigung für die Ausfuhr eines U-Bootes nach Ägypten.

Die Bundesregierung entscheidet über Genehmigungen im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000, der "Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern" und der Vertrag über den Waffenhandel.

Der Begriff des Rüstungsgutes umfasst nicht nur klassische "Waffen", sondern beispielsweise auch sondergeschützte Fahrzeuge und Ausrüstung für Friedensmissionen der Vereinten Nationen oder Minenräumgeräte zum Schutz von Zivilisten. So wurden in 2017 unter anderem Ausfuhren von Gütern an UN-Organisationen und UN-Missionen in Ländern wie Afghanistan, Syrien, Jemen, Burundi, Kambodscha, Kamerun, Libanon, Mali, Pakistan, Somalia und die Zentralafrikanische Republik genehmigt.

Genehmigungswerte für sich sind kein tauglicher Gradmesser für die Ausrichtung der Exportkontrollpolitik. Exportvorhaben mit hohen Auftragsvolumen - wie die Ausfuhr einer Fregatte oder eines U-Bootes - haben regelmäßig langjährige Vorlauf- und Produktionszeiten, die über die aktuelle Legislaturperiode hinausgehen können. Daher ist es erforderlich, die einzelnen Genehmigungsentscheidungen in Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck zu betrachten. Zudem muss berücksichtigt werden, dass Großaufträge regelmäßig erhebliche Schwankungen der Genehmigungswerte bewirken.

Besonders strenge Kleinwaffenpolitik / Post-Shipment-Kontrollen

Auf Grundlage der Kleinwaffengrundsätze und der Eckpunkte für Post-Shipment-Kontrollen hat die Bunderegierung ihre besonders restriktive Politik bei der Genehmigung von Kleinwaffenexporten in 2017 fortgeführt.

Im Jahr 2017 wurden die beiden ersten Post-Shipment-Kontrollen über den tatsächlichen Endverbleib von Kleinwaffen durchgeführt. Die Vor-Ort-Kontrollen bei staatlichen Empfängern in Indien und den Vereinigten Arabischen Emiraten verliefen ohne Beanstandungen. Deutschland ist der erste EU-Staat, der derartige Vor-Ort-Kontrollen durchführt.

Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen belief sich 2017 auf rd. 47,8 Mio. Euro und entspricht damit ungefähr dem Vorjahreswert (2016: 46,9 Mio. Euro). Der Wert für Drittländer liegt mit 15,1 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres (2016: 16,4 Mio. Euro). Das Bestimmungsland mit dem höchsten Genehmigungsvolumen war Frankreich.


Den Bericht finden Sie unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/ruestungsexportbericht-2017.html

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 20. Juni 2018
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Öffentlichkeitsarbeit, 11019 Berlin
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2018

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