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AUSSENHANDEL/1708: Bundeswirtschaftsminister Altmaier - "Wir eröffnen Chancen für Afrika" (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 30. Oktober 2018

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: "Wir eröffnen Chancen für Afrika."


Heute findet in Berlin die G20-Afrika-Konferenz statt. Hierzu hat die Bundesregierung ein Paket mit Maßnahmen im Umfang von 1 Milliarde Euro geschnürt.

Hierzu Bundesminister Altmaier: "Entscheidend für Wachstum und Beschäftigung in Afrika sind Handel und Investitionen. Unsere Wirtschaftsexpertise setzen wir nun ganz gezielt ein, um zusätzliche Chancen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Afrikas zu eröffnen. Wir werden mit einem wesentlichen Anteil an dem 1-Milliarden-Paket der Bundesregierung ein eng gewebtes Netzwerk wirtschaftsnaher Akteure schaffen. Damit wollen wir mehr deutsche Unternehmen erfolgreich nach Afrika begleiten."

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kann aufbauen auf eine langjährige erfolgreiche Begleitung deutscher Unternehmen in unterschiedlichste ausländische Märkte. Dies erreicht das BMWi mit einem innovativen Wirtschaftsnetzwerk und einer deutlich besseren Risikoabsicherung bei Export und Investitionen.

Das BMWi will mehr deutsche Unternehmen erfolgreich nach Afrika begleiten. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Diesen fehlt es oft an Marktexpertise. Die afrikanischen Märkte weisen häufig höhere Risiken auf. Mit dem Anteil des BMWi an dem 1-Milliarden-Paket der Bundesregierung sollen Unternehmen in mehreren Stufen auf dem Weg in afrikanische Märkte begleitet werden. Es geht um eine aktive Ansprache deutscher Unternehmen, praktische Unterstützung, Unternehmenspartnerschaften mit afrikanischen Firmen sowie um eine umfassende Flankierung und Begleitung. Und es geht um eine bessere Risikoabsicherung.

Die Konditionen für Exportkreditgarantien haben wir bereits deutlich verbessert. Damit haben wir das Exportgeschäft deutscher Unternehmen erheblich erleichtert. Konkret haben wir den Selbstbehalt für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor in einigen Ländern von 10 auf 5 Prozent halbiert. Das gilt seit Juni 2018 für Côte d?Ivoire und den Senegal sowie für - unter bestimmten Voraussetzungen - für Äthiopien, Ghana und Ruanda.

Auf dieser Grundlage haben wir bereits mehrere größere Geschäfte flankiert, z.B. den Export dezentraler Solaranlagen und Energiespeicher in den Senegal sowie die Lieferung von Ambulanzfahrzeugen nach Ghana.

Diesen erfolgreichen Weg setzen wir fort mit weiteren Erleichterungen bei Exportkreditgarantien und bei Investitionsgarantien:

Wir erleichtern die Absicherung von Zahlungsrisiken bei deutschen Exporten in Partnerländer des "Compact with Africa". Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor senken wir den Selbstbehalt in weiteren Ländern auf 5 Prozent, bei Reformschritten und gegebener Schuldentragfähigkeit. Unternehmen, die bisher noch keine Bundesgarantien für Exportgeschäfte nach Afrika beantragt haben, wird die Antragsgebühr für die ersten drei Anträge erlassen. Die Beschäftigungswirkung vor Ort gewichten wir künftig besonders positiv. Für Benin schaffen wir mit sofortiger Wirkung überhaupt erst die Voraussetzungen, künftig Geschäfte mit staatlichen Bestellern durch Exportkreditgarantien absichern zu können.

Wir erleichtern die Absicherung von Investitionen deutscher Unternehmen gegen politische Risiken in Ländern des "Compact with Africa". Bei geeigneten Projekten kann der Schadens-Selbstbehalt von 5 auf 2,5 Prozent gesenkt werden. Für die ersten drei Anträge erheben wir keine Antragsgebühr. Die Beschäftigungswirkung vor Ort berücksichtigen wir künftig noch stärker. Noch bestehende Deckungsbeschränkungen werden bei Reformfortschritten aufgehoben, so dass geeignete Projekte gegen weitere Risiken als bislang abgesichert werden können.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 30. Oktober 2018
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Öffentlichkeitsarbeit, 11019 Berlin
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2018

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