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BANK/453: Basel III - Strengere Kapitalvorschriften für Banken (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 20. September 2010

Basel III: Strengere Kapitalvorschriften für Banken
Banken müssen einen größeren Puffer für Krisen anlegen


Die Gruppe der Zentralbankgouverneure und Chefs der Bankaufsichtsbehörden als übergeordnete Instanz des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht hat am 12. September 2010 neue Kapital- und Liquiditätsvorschriften für Bankinstitute bekannt gegeben. Künftig sollen die Banken deutlich mehr Eigenkapital vorhalten und einen zusätzlichen Kapitalpuffer anlegen, um etwaige Verluste selbst auffangen zu können.

Die strengeren Regeln, auch Basel III genannt, sollen dazu führen, dass Banken sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Verabschiedet wurden die neuen Eigenkapitalregeln von den Chefs der Notenbanken und Aufsichtsbehörden aus 27 Staaten. Damit wurde ein weiterer Baustein der Finanzmarktreformen vorgelegt und eine wichtige Lehre aus der weltweiten Finanzkrise gezogen, in der sich gezeigt hatte, dass die Institute über nicht genügend Eigenkapital verfügten, um die Risiken in ihren Büchern zu decken. Staaten mussten einspringen, um die Institute vor dem Kollaps zu bewahren.

Eigenkapitalhinterlegung ist wichtig für die Stabilität einer Bank

Das Eigenkapital eines Finanzinstituts setzt sich zusammen aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital. Das Kernkapital lässt sich wiederum zwei Arten zuordnen: Eigene Aktien und einbehaltene Gewinne der Bank bilden das harte Kernkapital. Es ist in Turbulenzen besonders wichtig, da es der Bank in der Krisensituation helfen soll, sich selbst zu stabilisieren. Das weiche Kernkapital hingegen setzt sich aus anderen Kapitalinstrumenten mit weniger stark ausgeprägten Merkmalen u.a. hinsichtlich der Verlustteilnahme zusammen.

Dividiert man das Kernkapital einer Bank durch ihre Risikoposten, dies sind zum Beispiel Kredite oder risikobehaftete Wertpapiere, kann man an der sogenannten Kernkapitalquote erkennen, wie groß der Risikopuffer der Bank ist. Die Kernkapitalquote gibt also an, wie viele risikotragende Positionen einer Bank (z.B. vor allem Kredite) mit Eigenmitteln gedeckt sein müssen.

Die neuen Regelungen im Detail

Hier führt die nun beschlossene Reform zwei Verbesserungen ein:

Erstens werden die aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für die Zurechnung von Kapitalinstrumenten zum Kernkapital strenger gefasst.
Zweitens wird die Höhe des Kernkapitals, das die Bankenaufsicht von den Banken mindestens verlangt, erhöht. Dies gilt insbesondere für das harte Kernkapital.

Bisher müssen Institute der Kreditwirtschaft eine Kernkapitalquote von 4 Prozent der bankaufsichtlich relevanten Risiken vorhalten. Die Finanzkrise zeigte, dass eine derartige Kernkapitalquote nicht ausreicht.

Nach den neuen Basel-III-Regeln müssen Banken künftig deutlich mehr Eigenkapital vorhalten: Die Kernkapitalquote muss bis 2015 schrittweise auf 6 Prozent erhöht werden. Davon sind künftig 4,5 Prozent hartes Kernkapital (bislang waren es 2 Prozent) und 1,5 Prozent weiches Kernkapital. Hinzu kommt ab 2016 ein so genannter Kapitalerhaltungspuffer, der das harte Kernkapital ergänzt. Dieser soll bis 2019 schrittweise auf 2,5 Prozent anwachsen, kann jedoch Krisenzeiten unterschritten werden.

Außerdem können einzelne Länder einen weiteren antizyklischen Puffer von 0 bis 2,5 Prozent einfordern, um übermäßiges Kreditwachstum einzudämmen. Dieser erhöht ebenfalls die harte Kernkapitalquote.

Neben dem Kernkapital ist das Ergänzungskapital ein weiterer Bestandteil der Eigenmittel einer Bank. Es setzt sich unter anderem aus Genussrechten und langfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten zusammen. Nach Basel III wird es künftig 2 Prozent betragen. Ingesamt muss eine Bank dann inklusive Ergänzungskapital Eigenmittel in Höhe von mindestens 8 Prozent der Risikopositionen haben(Gesamtkapitalquote). Das heißt: Risiken in Höhe von 100 Euro müssen mit mindestens 8 Euro Eigenmitteln hinterlegt werden. Wird diese Grenze unterschritten, muss bankenaufsichtsrechtlich ein Insolvenzverfahren der betreffenden Bank eingeleitet werden.

Einführung von Basel III schafft Planungssicherheit

Die Regelungen sollen ab 2013 gelten. Die einzelnen Staaten müssen hierzu jedoch die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen schaffen. Die stufenweise Einführung und die längeren Übergangsfristen sollen dazu beitragen, dass die Banken nicht zu stark belastet werden, da sonst die Kreditvergabe eingeschränkt werden könnte.

Die Banken haben nun Planungssicherheit mit Blick auf die künftig geltenden regulatorischen Anforderungen. Die vereinbarten Übergangs- und Bestandsschutzregelungen ermöglichen die erforderlichen Anpassungen zur Erfüllung der neuen Vorschriften. Damit ist die Gefahr etwaiger Kreditverknappungen wegen abrupt geltender neuer regulatorischer Anforderungen gebannt. Und mit den Bestandsschutzregelungen wird den Besonderheiten des deutschen Finanzsektors mit den Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken Rechnung getragen.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 20.09.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2010