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DISKURS/132: Wirtschaftsdemokratie - endlich umsetzen (spw)


spw - Ausgabe 5/2018 - Heft 228
Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft

Analyse & Strategie
Wirtschaftsdemokratie - endlich umsetzen

von Heinz-J. Bontrup(1)


Mit meinem 2005 veröffentlichten Buch, Arbeit, Kapital und Staat. Plädoyer für eine demokratische Wirtschaft,(2) wollte ich eine neue Debatte hinsichtlich eines "angestaubten Relikts aus der Mottenkiste des Traditionssozialismus" (Klaus Dörre) wiederbeleben. Der Haupttitel des Buches wurde sehr bewusst mit dem Dreiklang "Arbeit, Kapital und Staat" gewählt, weil erstens das Fundament einer Wirtschaftsdemokratie auf der Arbeit der Menschen und dem aus der Arbeit entstehendem Kapital (der "toten Arbeit" (Karl Marx)) sowie dem sich darüber erhebenden demokratisch verfassten Staat basiert. Zweitens sind "Arbeit, Kapital und Staat" interdependent verknüpft. Und drittes ist entscheidend, dass eine dezentrale marktwirtschaftlich-kapitalistische Ordnung aus einer völlig kontraproduktiven Dichotomie zwischen einem demokratisch verfassten staatlichen (politischen) Überbau und einer autokratisch, einseitig von Kapitaleigentümern beherrschten Wirtschaft, also aus einer Machtasymmetrie, besteht. Dabei "verträgt" sich aber offensichtlich der Staat, in allen denkbaren gesellschaftlichen Herrschaftsformen, von einer Demokratie, über eine Monarchie bis zu einem faschistischen (verbrecherischen) Staat(3) mit einer kapitalistischen Wirtschaft als Unterbau, in der das private Kapital von je her das alleinige Sagen beansprucht. Hier herrschen die Kapitaleigentümer durch das am Profitprinzip ausgerichtete "Investitionsmonopol" (Erich Preiser) und durch die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit. Aber auch, weil der abhängig Beschäftigte, der nur seine Arbeitskraft besitzt, darauf angewiesen ist, dass ihn ein Unternehmer am Arbeitsmarkt nachfragt.

Dennoch konnten die Gewerkschaften, zumindest in Deutschland, während einer kurzzeitigen Schwächephase des Kapitals nach dem Zweiten Weltkrieg - aufgrund der Verbandelung mit dem Hitler-Faschismus - aber 1951 immerhin eine qualifizierte unternehmensbezogene Mitbestimmung im Montan-Mitbestimmungsgesetz durchsetzen. Hier hat weder das Kapital noch die Arbeit das alleinige Sagen. Einigt man sich nicht, entscheidet eine von beiden Seiten in den Aufsichtsrat bestellte dritte (neutrale) Person. Diese wirkliche Mitbestimmung gilt aber nur noch für etwa 80.000 von insgesamt rund 40 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland. Sie ist also zu einer Marginalie geworden. Was nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz an Mitbestimmungsgesetzen(4) zur Beschneidung der Kapitalmacht noch kam, war zwar wichtig, reichte aber nicht annährend für eine gleichberechtigte Mitsprache, vor allen Dingen in wirtschaftlichen Fragen, in den Unternehmen aus. Dabei nannte schon 1979 der Ökonom Rudolf Hickel die Demokratisierung der Wirtschaft "die wichtigste gesellschaftspolitische Aufgabe der Gegenwart, aber vor allem auch der Zukunft. Denn erst mit der Demokratisierung der Wirtschaft werden die gesellschaftsstrukturierenden Machtzentren zurückgedrängt und einer direkten Planung und Kontrolle unterzogen. Gleichzeitig wird damit auch eine für die herrschende Staatsauffassung typische Dichotomie überwunden. Während das System der parlamentarischen Demokratie von der Idee lebt, es reiche aus, die politischen Strukturen eines Landes zu demokratisieren, fordert eine radikale - d.h. eine an den gesellschaftlichen Wurzeln ansetzende - Demokratisierung auch und eben die Einbeziehung der Wirtschaft."(5)

Bis heute gibt es aber keine demokratische Unternehmensverfassung - der Mensch steht in den Unternehmen nicht im Mittelpunkt, sondern nach wie vor ausschließlich die Verwertung des Kapitaleinsatzes mit maximalem Profit bzw. Profitraten. Der Mensch ist hier fürs Kapital nur ein Mittel zum Zweck seiner Profitbefriedigung. Und dies: Obwohl nur der abhängig Beschäftigte im Produktionsprozess die notwendigen Werte schafft. Mehr als erwähnenswert ist dabei der Tatbestand, dass die gesamte Betriebswirtschafts- und auch die spezielle Personalwirtschaftslehre sich diesbezüglich einseitig dem Kapital verpflichtet fühlen und ernsthaft davon ausgehen, dass das "tote" Kapital, dass Maschinen, Werte schaffen.(6)

Wirtschaftsdemokratie auf einzelwirtschaftlicher Ebene

Im Folgenden kann hier nicht ein holistisches Konzept einer Wirtschaftsdemokratie vorgestellt werden. Wirtschaftsdemokratie, zuerst von Fritz Naphtali 1928(7) entwickelt und vor allen Dingen nach dem Zweiten Weltkrieg von Ota Sik konkret weiterentwickelt,(8) umfasst nicht nur den Dreiklang aus Makro-, Meso(Markt)- und Mikroebene in der Wirtschaft,(9) sondern auch eine dazu notwendige demokratische Staatstheorie als Überbau, und damit quasi die Entwicklung einer umfassenden Gesellschaftstheorie. Dies ist wissenschaftlich eine interdisziplinäre Herkulesaufgabe für Ökonomen, Politologen, Soziologen und Juristen, die bisher nach meinen Erkenntnissen noch nie angegangen wurde. Hier soll bescheiden nur auf die einzelwirtschaftliche Ebene eingegangen und dafür aber ein konkreter Versuch einer dringend benötigten Wirtschaftsdemokratie vorgestellt werden, die auch nach verfassungsrechtlichen Veränderungen verlangt. Dabei ist eine Erkenntnis unumstößlich: "Ohne Verschiebung ökonomischer Machtstrukturen in Richtung auf die Begrenzung der Macht des Kapital (auf einzelwirtschaftlicher Ebene) ist jede grundlegende Wirtschaftsreformpolitik zum Scheitern verurteilt. (...) Wirtschaftsdemokratische Reformen orientieren sich (daher) an den entscheidenden Funktionsdefiziten der gewinndeterminierten hochkonzentrierten Marktsteuerung,"(10) aber auch auf eine der gesellschaftlichen Mehrheit dienenden makroökonomischen Politik.

Auf der Marktebene muss es zu einer unnachgiebigen staatlichen Kontrolle von Machtmissbrauch durch Unternehmen im Wettbewerb kommen.(11) Wettbewerb, solange er auf Leistung aufbaut, ist zu schützen und durch eine nicht-wettbewerbliche Bereitstellung von öffentlichen Gütern der Daseinsvorsorge zu ergänzen. Auch ist eine Vergesellschaftung von Großkonzernen zu diskutieren; nicht immer ist dabei aber eine Zerschlagung ökonomisch aus Gründen von economics of scale sinnvoll. Und es muss auf der Marktebene dringend die neoliberal intendierte Umverteilung bei den primären Einkommen zugunsten einer kleinen vermeintlichen gesellschaftlichen Elite gestoppt werden. Auf der Makroebene ist durch eine entsprechende Steuerpolitik das bisher völlig ungleich verteilte Vermögen in Angriff zu nehmen.

Ohne eine gleichberechtigte immaterielle und materielle Partizipation zwischen Kapital und Arbeit in den Unternehmen, auf der einzelwirtschaftlichen Ebene, wird dies aber nicht möglich sein. "Will man eine wirkliche Selbstregierung des Volkes in allen wichtigen Angelegenheiten, dann geht es nicht an, große Teile des Wirtschaftslebens zur Privatsache zu erklären und für die Demokratie zur Sperrzone zu machen. Im Gegenteil: Wenn die Demokratie eine akzeptable und legitimierbare Form ist, um Staaten zu regieren, dann kann sie für die Führung von Unternehmen nicht von vornher ein illegitim sein."(12) Otto Brenner, langjähriger Vorsitzender der IG Metall, konkretisierte und begründete 1961 noch einmal die Forderung nach mehr Mitbestimmung in den Unternehmen: "Der Gedanke der Mitbestimmung bedeutet im Grunde nichts anderes als eine Ausprägung der gewerkschaftlichen Idee der Freiheit. Freiheit ist für uns nicht nur ein politischer Begriff, sondern vor allem auch eine soziale Kategorie. Wir wissen, dass die Freiheit des Menschen außerhalb seines Arbeitslebens nicht vollständig und gesichert ist, solange der Mensch in seinem Arbeitsleben der Herrschaft anderer unterworfen bleibt. Die Demokratisierung des öffentlichen Lebens, das freie Wahl-, Versammlungs-, Rede- und Presserecht bedarf der Ergänzung durch die Demokratisierung der Wirtschaft, durch Mitbestimmung der arbeitenden Menschen über die Verwendung ihrer Arbeitskraft und der von ihnen geschaffenen Werte. Die Forderung nach Mitbestimmung der arbeitenden Menschen ist historisch entstanden in einer Wirtschaftsordnung, die auf dem privaten Besitz an Produktionsmitteln beruht, auf der Trennung des Arbeiters von den Produktionsmitteln und vom Produkt seiner Arbeit und auf der damit gegebenen Bevorzugung der Produktionsmittelbesitzer. Mit anderen Worten: Wir haben es mit einer Wirtschaftsordnung zu tun, in der es keine Freiheit im sozialen Bereich und keine Demokratie im Wirtschaftsleben gibt. Der Gedanke der Mitbestimmung bedeutet nichts anderes als einen Versuch, Freiheit und Demokratie auch im Bereich der Wirtschaft, auch für die Arbeitnehmer zu verwirklichen."(13)

Wirtschaftsdemokratische Umsetzungsnotwendigkeiten (Prämissen)

Um Wirtschaftsdemokratie auf der einzelwirtschaftlichen Ebene umzusetzen, bedarf es einer breiten und vertieften gesellschaftlichen Diskussion auf drei Ebenen:

  • Erstens ist hier die subjektive Wertlehre zu nennen, die mit ihrer ökonomischen Mystifikation diametral zur objektiven Arbeitswerttheorie der klassischen Nationalökonomie steht.(14)
  • Zweitens ist als Grundtatbestand der kapitalistisch systemimmanente Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit hinsichtlich der Wertschöpfungsverteilung zwischen Arbeits- und Besitzeinkommen (Zins, Miete/Pacht und Gewinn) zu nennen.
  • Und drittens das "Investitionsmonopol des Kapitals" (Erich Preiser).

Im Ergebnis dieser drei kapitalistischen Grundtatbestände und Widersprüche kommt es zu einer nicht akzeptablen systemimmanenten und - strukturellen Benachteiligung des "Faktors" Arbeit. Schon 1516 schrieb der englische Lordkanzler, Sir Thomas Morus, in seinem Buch "Utopia": "Vom Taglohn der Armen zwacken die Reichen täglich noch etwas ab - nicht nur durch private betrügerische Manipulationen, sondern auch aufgrund staatlicher Gesetze."(15) Daran hat sich vom Grundsatz bis heute nichts geändert. Den abhängig Beschäftigten steht immer noch nicht, trotz einer demokratischen Verfassung, der volle Gegenwert ihrer Arbeit zu. Die Abhängigen erhalten im Produktionsprozess nur einen Lohn für ihre Arbeitskraft, und selbst dieser ist häufig so niedrig, dass er weder zum Leben noch zum Sterben reicht. Der bekannte US-amerikanische Ökonom John Kenneth Galbraith spitzt den Ausbeutungsprozess der abhängig Beschäftigten zu und bezeichnet den kapitalistischen Vorgang als "plumpen Diebstahl" an der Arbeiterschaft. Und der deutsche Jesuitenpater und Ökonom Oswald von Nell-Breuning machte dies noch einmal 1960 in seinem Buch "Kapitalismus und gerechter Lohn" anhand der Verteilung der Wertschöpfung zwischen Kapital und Arbeit deutlich, als er schrieb: "Man könnte das auch so ausdrücken: die Arbeitnehmer schenken den Unternehmern die Kapital- oder Investitionsgüter und sind zufrieden, als Entgelt für ihre Leistung im Produktionsprozess denjenigen Teil der produzierten Güter zu erhalten, der in Konsumgütern besteht. Auf diese Weise werden die Unternehmer reicher und reicher, die Arbeitnehmer bleiben Habenichtse."(16)

Wäre es anders, gäbe es keinen Gewinn, auch keine Zinsen, Mieten und Pachten, eben keine kapitalistischen Besitzeinkünfte und somit auch keine Ausbeutung. Die Arbeitswerttheorie, die Lehre von der Wertschöpfung durch produktive menschliche Arbeit, die dies zeigt, wurde von William Petty bereits im 17. Jahrhundert wissenschaftlich begründet, von Adam Smith und David Ricardo weiterentwickelt, und dann mit der Theorie des absoluten und relativen Mehrwerts von Karl Marx vollendet. Von Petty stammt der Satz: "Die Arbeit ist der Vater und das aktive Prinzip des Wohlstandes, so wie der Boden seine Mutter ist." Kapital entsteht erst aus der Kombination von Beiden. Das Kapital ist als vergegenständlichte ("tote") Arbeit zu seiner Verwertung auf die lebendige Arbeit des Menschen angewiesen. Dem steht die heute in der Wirtschaftswissenschaft herrschende subjektive Wertlehre der Neoklassik gegenüber, die gegen Ende des 19. Jahrhundert die Klassik ablöste. Hoben die klassischen Lehrmeinungen noch die wirtschaftliche Rolle der sozialen Klassen hervor, so waren jetzt Theorien, "die einen Konflikt anregten (...) unerwünscht. Theorien, die die Aufmerksamkeit vom Antagonismus der sozialen Klassen ablenkten, waren (dagegen) hoch willkommen."(17) Die Verteilung der arbeitsteilig produzierten Wertschöpfung wird dabei in der neoklassischen subjektiven Wertlehre unabhängig von der Eigentumsfrage (vgl. Kap. "Wirtschaftsdemokratie, Eigentum und Verfassung") mit der Grenzproduktivitätstheorie aufgelöst, bei der jeder Produktionsfaktor (Arbeit, Boden und Kapital) gemäß seinem produktiven Beitrag für die jeweils letzte eingesetzte Einheit zum Gesamtprodukt entlohnt wird. Aus dem so entstehenden Einkommen Lohn, Gewinn, Zins und Grundrente lässt sich dann immer die bestehende Einkommensverteilung - quasi durch einen Tautologieschluss - rechtfertigen. Jeder "Faktor" schafft für sich einen eigenen Wert. Die menschliche Arbeitskraft wird damit den anderen Produktionsfaktoren Boden und Kapital gleichgestellt. Der Ökonom Otto Conrad hat diese Sicht als die "Todsünde der Nationalökonomie"(18) bezeichnet und sich gegen eine solche Gleichstellung mit dem allein neuwertschaffenden Menschen verwahrt: Niemand käme auf die Idee, dass eine Geige "geigt" oder ein Fernrohr "sieht". Produktionsmitteln aber werde zur Verklärung (Mystifikation) der gesellschaftlichen Wertschöpfung eine eigenständige Leistung zugeordnet. Richtig ist dabei nur: Kapital und Boden geben zwar während des Produktionsprozesses einen Wert im Rahmen ihrer jeweiligen Nutzung ab, sie schaffen aber lediglich durch den Einsatz von menschlicher Arbeit einen entsprechenden Neuwert oder Mehrwert (Gewinn, Zins, Grundrente).

Außerdem gilt: In jedem Produktionsprozess kommen, neben einem Naturgebrauch, immer zwei Inputfaktoren zum Einsatz: Arbeit und Kapital. Mit nur einem Faktor ist kein Output, keine Wertschöpfung, möglich.

Arbeit und Kapital stehen in der Produktion interdependent zueinander und zur Hebung von ständig zu erhöhenden Arbeitsproduktivitäten wird Arbeit in einem laufenden Rationalisierungsprozess ständig durch Kapital substituiert, ohne dass letztlich ein vollständiger Ersatz gelingt. Und obwohl dies alles uneingeschränkt als ökonomisches Gesetz gilt, unterliegt im Kapitalismus der arbeitende vom Unternehmer abhängige Mensch dem entscheidenden "Investitionsmonopol des Kapitals". Das heißt, nur das Kapital entscheidet wann, wie und wo investiert wird, womit dann ein Paradoxon vorliegt. Denn wenn mit nur einem Produktionsfaktor (dem Kapital) kein Output in der Produktion, also keine Wertschöpfung möglich ist, warum haben dann in den Unternehmen nur die Kapitaleigner über die Arbeitsnachfrage, den Arbeitseinsatz, Entlassungen, Investitionen und die Gewinnverwendung zu bestimmen?

Dies hat mehrere, aber in Demokratien, gesellschaftlich nicht akzeptable Gründe. Zunächst einmal verfassungsrechtliche. Die Verfassung schützt das Kapital (vgl. Kap. "Wirtschaftsdemokratie, Eigentum und Verfassung") einseitig durch das Privateigentum an den Produktionsmitteln und durch die unternehmerische Freiheit zum ökonomischen Handeln nach maximalem Profit bezogen auf das eingesetzte Kapital. Im Ergebnis bedeutet dies: Die im Produktionsprozess eingesetzte Maschine zählt in der Verfassung mehr als der arbeitende Mensch, der diese Maschine erst geschaffen hat. Dadurch sind die abhängig Beschäftigten im Produktionsprozess den Kapitaleignern hoffnungslos unterlegen. Der Unternehmer (Kapitalist) darf dem Menschen sogar seine ökonomische Existenzgrundlage, seinen Arbeitsplatz, jederzeit durch Entlassung, auch nur zur Steigerung der Profitrate, nehmen. Um hier Abhilfe zu schaffen, müssen die deutschen unzureichenden betrieblichen und unternehmerischen "Mitbestimmungsgesetze" zu einer wirklichen Parität zwischen Kapital und Arbeit, wie im Montan-Mitbestimmungsgesetz, mindestens ausgebaut werden.(19)

Hinzu kommt, dass die Unternehmer völlig frei sind, überhaupt die abhängig Beschäftigten an den Arbeitsmärkten nachzufragen. Nur durch die unternehmerische Nachfrage erhalten die Abhängigen und sogenannten "Unselbständigen" aber einen ökonomischen Wert. Bleiben sie arbeitslos, können sie von den Kapitalisten und ihren Claqueuren gesellschaftlich ständig als "Sozialschmarrotzer" und "Faule" diffamiert werden. Dies führt letztlich zu Schamund Schmachgefühlen bei den gesellschaftlich "Externalisierten", wie Viviane Forrester im ihrem Buch "Der Terror der Ökonomie" herausgearbeitet hat. "Die Scham", so Forrester, "sollte an der Börse gehandelt werden: Sie ist ein wichtiger Grundstoff des Profits".(20)

Unternehmensbezogene wirtschaftsdemokratische Lösungsansätze

Um die aufgezeigten, nicht akzeptablen systemimmanenten und - strukturellen Benachteiligungen des "Faktors" Arbeit zu beseitigen, bedarf es grundlegender (radikaler) Veränderungen. So muss dringend das bestehende, aber nur für noch wenige abhängig Beschäftigte gültige, Montan-Mitbestimmungsgesetz in allen Unternehmen (branchen- und rechtsformunabhängig) ab ständig 500 Beschäftigten zur Anwendung kommen. In den Unternehmen unter 500 Beschäftigten ist das Betriebsverfassungsgesetz dahingehend zu novellieren, dass auch hier die Betriebsräte an wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen gleichberechtigt zum Kapital mitbestimmen dürfen. Nur dann können die beiden notwendigen ständig auftretenden einzelwirtschaftlichen Probleme auch demokratisch gelöst werden. Erstens ist dies der Umgang mit Beschäftigten bei unternehmensbezogenen Krisenanpassungen und zweitens eine materielle Mehrwertpartizipation durch abhängig Beschäftigte.

Krisenanpassungen

In einem fairen Leistungswettbewerb, der auch in einer Wirtschaftsdemokratie ein entscheidender Ordnungsfaktor ist und bleiben muss, können Unternehmen wegen mangelnder Leistungen oder auch durch gravierende (strukturelle) Nachfrageveränderungen in eine Krise geraten. Dies ist aber auch durch einen Machtmissbrauch von Marktteilnehmern auf den Märkten möglich. Hier können Unternehmen andere ausbeuten, was heute ständig der Fall ist. Bei einer durchgesetzten Wirtschaftsdemokratie auf der Marktebene kann dies aber ausgeschlossen werden. Dennoch bleiben die ersten beiden Fälle (mangelnde Leistungen und Strukturveränderungen), bei denen letztlich Beschäftigte von Lohnkürzungen und Entlassungen bedroht sind. Um hier die Menschen, im wertschaffenden Wirtschaftsprozess auf einzelwirtschaftlicher Ebene, zu schützen, und nicht den Profit von wenigen, muss es in einer Wirtschaftsdemokratie durch entsprechende Gesetze verboten werden, Arbeitsentgelte so lange zu senken und Beschäftigte zu entlassen, wie die Unternehmen noch Gewinne erzielen. Dies gilt auch für womöglich intendierte Gewinn- und Profitratenerhöhungen. Außerdem dürfen Gewinne an die Kapitaleigner nur dann ausgeschüttet werden, wenn eine auskömmliche Eigenkapitalquote zur wirtschaftlichen Vorsorge eines Unternehmens erreicht ist.(21) Heute ist es realiter dagegen üblich, Gewinne in hohem Maße an die Shareholder auszuschütten. So haben allein im Jahr 2017 die 30 DAX-Konzerne 36,5 Milliarden Euro an ihre Eigentümer weitergereicht. Und gleichzeitig wird von den Managern der DAX Konzerne ein enormer "Kostendruck" behauptet.

Einen solchen "Kostendruck" verspürt in einer Branche realiter und wahrhaft aber nur der Grenzanbieter, der aufgrund des vorherrschenden (gegebenen) Marktpreises und der Nachfrage gerade noch seine Stückkosten deckt, also weder einen Gewinn noch einen Verlust realisiert. Alle Konkurrenten bzw. Mitanbieter erzielen dagegen auf Grund niedriger Stückkosten Differenzialgewinne.(22) Aber selbst der Grenzanbieter erzielt eine Wertschöpfung und auch einen Mehrwert in dem er

  • Lieferanten (sämtliche Fremdleistungen),
  • Beschäftigte (Arbeitsentgelte),
  • Fremdkapital (Zinsen),
  • Grundeigentümer (Miete/Pacht/Leasing) und den
  • Staat (Steuern/Abgaben)

bezahlt bzw. befriedigt. Und ebenso gehen die Shareholder des Grenzanbieters nicht leer aus. Sie erhalten über die in den Preisen realisierten Abschreibungen, anteilig, gemäß Werteverzerr, ihr eingesetztes Eigenkapital zurück (Eigenkapitalamortisation). Daneben erhalten die Unternehmenseigentümer auch einen in der Regel hohen kalkulatorischen Unternehmerlohn, wenn sie ihre Arbeitskraft als Manager in ihr Unternehmen einbringen. Und beschäftigen die Shareholder Vorstände oder Geschäftsführer, dann erhalten auch diese häufig völlig überzogene Einkommen und Tantiemen.(23) Die Kapitaleigentümer eines Grenzanbieters erzielen allerdings keine unternehmensbezogene Verzinsung ihres Eigenkapitals (Gewinn). Dies ist gesellschaftlich betrachtet aber ein volkswirtschaftliches Optimum und zeugt vom Funktionieren einer wettbewerblichen Ordnung. Gewinne sind hier ausschließlich nur den innovativen Unternehmen in einem dynamischen Wettbewerbsprozess vorbehalten.(24) Deshalb mutet die Sicht von Adam Smith und seine "unsichtbare Hand" der Konkurrenz, die Unternehmen zum "Diener der Nachfrager" macht, auch geradezu naiv an. Er schreibt: "Konsum ist der einzige Sinn und Zweck aller Produktion; und das Interesse des Produzenten sollte nur insoweit berücksichtigt werden, als es für die Förderung des Konsumenteninteresses nötig sein mag. Diese Maxime ist so selbstverständlich, daß es unsinnig wäre, sie beweisen zu wollen."(25) Hätte er mal lieber eine Beweisführung versucht, dann wäre er zu der Erkenntnis gelangt, dass die Maxime der entscheidenden Triebfeder der kapitalistischen Ordnung massiv widerspricht. Hier geht es nicht um eine Befriedigung von Konsumentenbedürfnissen, oder um die Schaffung von Arbeitsplätzen, sondern ausschließlich darum, aus vorgeschossenem Geldkapital durch eine kapitalistische Ausbeutungsproduktion, in der der Mehrwert entsteht, mehr an Geldkapital zu machen. Die Versorgung der Menschen mit Gütern und Diensten ist dabei nur ein Nebenprodukt, weswegen auch Mangel und Überfluss stets gleichzeitig existieren. Das Kapital hat wegen seiner Vermehrungssucht nie genug. Es hat einen ständigen Wachstumsdrang.

Was ist aber, wenn kapitalistische Unternehmen trotzdem in Verlustsituationen kommen? Um dann einen Gewinn zu erzielen, ohne Lieferanten auszubeuten und Beschäftigte zu entlassen oder den Staat nicht zu bedienen sowie die Nachfrager über höhere Preise anzugreifen, müssen in einer wirtschaftsdemokratischen Unternehmensverfassung die für die Empfänger arbeitslosen Einkommen, die Zinsen der Fremdkapitalgeber und die Mieten und Pachten/Leasinggebühren der Grundeigentümer gesenkt und im Extremfall auf null gebracht werden. Beide, Zinsen und Grundrente, stellen, wie der Gewinn, Mehrwert dar, der durch die Beschäftigten geschaffen wurde. Auch in den Fremdleistungen der Lieferanten sind Arbeitsentgelte enthalten. Und der Staat benötigt Steuern und Abgaben zur öffentlichen Daseinsfürsorge, ohne die es überhaupt keine Unternehmen geben würde. Und sollte ein Unternehmen selbst bei Zinsen und Grundrenten von Null dann einen tatsächlichen Verlust erwirtschaften, so berechtigt dies auch noch nicht zur Kürzung von Arbeitsentgelten und zur Entlassung von Beschäftigten. Die auflaufenden Verluste sind dann solange gegen das Eigenkapital zu buchen, bis dieses aufgebraucht ist. Schließlich haben die Beschäftigten das Eigenkapital, bis auf den originären Kapitaleinsatz der Shareholder, in Form von vergangenen und thesaurierten Gewinnen erwirtschaftet. Ist am Ende das Eigenkapital verbraucht, weil es das Unternehmen (Management und Beschäftigte) zusammen nicht geschafft haben, die Krise zu überwinden, dann muss das gesamte Unternehmen aus dem Markt ausscheiden. Dann verlieren natürlich alle Beschäftigten ihre Arbeit. Im Gegensatz zu heute, wo es regelmäßig zu Teil-Entlassungen und damit zu einer Entsolidarisierung unter den Beschäftigten kommt. Ein Teil der Belegschaft (die "Verlierer") muss gehen, damit andere (die "Gewinner") bleiben können. Nicht selten aber auch nur vorläufig, weil das Unternehmen am Ende dann doch in die Insolvenz geht. Und auch die für die "Verlierer" ausgehandelten Sozialpläne, bieten nicht annähernd einen Ersatz (einen rechtlich sogenannten "Nachteilsausgleich") für den ökonomisch verlorenen Arbeitsplatz.

Mehrwertpartizipation

Neben der entscheidenden Beschäftigungssicherung von Menschen gehört zu einer wirtschaftsdemokratischen Unternehmensverfassung auch eine Mehrwertpartizipation. In kapitalistischen Ordnungen haben sich die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften daran gewöhnt bzw. sich offensichtlich damit abgefunden, dass die Arbeitenden nicht den am Markt realisierten vollen "Wert ihrer Arbeit", sondern nur ihren "Tauschwert der Arbeit" als Lohn erhalten. Insofern ist und bleibt selbst der höchste Lohn ein Ausbeutungslohn. Daran ändern auch verteilungsneutrale Tarifabschlüsse nichts. Sie zementieren lediglich die Lohn- und Profitquote und damit die aufgezeigte starke Ungleichverteilung der Vermögensbestände.

Dennoch steht völlig außer Frage, dass in einem ersten Schritt durch Tarifverträge alle abhängig Beschäftigten in Form eines Äquivalenttausches mit einem Arbeitsentgelt abzusichern sind. Das Arbeitsentgelt stellt sozusagen eine erste Auszahlung auf den "Wert der Arbeit" dar. Die Absicherung ist realiter aber nicht gegeben. Und auch die bestehenden Tarifverträge konnten, wie aufgezeigt, den verteilungsneutralen Spielraum nicht realisieren. Hier kam es zu einer massiven Umverteilung zu Lasten der Beschäftigten und damit zu Gunsten des Mehrwerts. Mit Lohnerhöhungen oberhalb des verteilungsneutralen Spielraums, also mit einer Umverteilung zu Lasten des Mehrwerts, kann man dieses Problem aber nicht auflösen. Hierdurch kommt es vielmehr zu kontraproduktiven Preissteigerungen. Dies umso mehr die Wirtschaft hoch konzentriert und vermachtet ist. Durch die Inflation werden dann ex-post die nominalen Tarifabschlüsse zwischen Gewerkschaften und Unternehmerverbänden real wieder entwertet. Der Ökonom und Soziologe Werner Hofmann stellt dazu fest: "An den Märkten der Konsumgüter, wo den geschlossen operierenden taktischen Einheiten des verbündeten Kapitals nichts gegenübersteht als eine zersplitterte, unkundige und ohnmächtige Verbraucherschaft, kann jeder Erfolg der Lohnfront ohne viel Lärm zunichte gemacht werden. - Ohne daß es nötig wäre, mit den Gewerkschaften aufzuräumen, ohne spektakuläre Schritte gelangt das Kapital heute an sein Ziel."(26) Außerdem ist bei Preissteigerungen damit zu rechnen, dass die Notenbank mit einer restriktiven Geldpolitik reagiert und es damit zu Wachstums- und Beschäftigungsverlusten kommt.

Will man diese negativen Wirkungen vermeiden, aber trotzdem zugunsten der abhängig Beschäftigten umverteilen, so geht dies letztlich nur durch eine Gewinnpartizipation.(27) Die Beschäftigten nehmen hier durch Tarifverträge zunächst einmal an der Produktivitäts- und Preisentwicklung teil. Dadurch kommt es zu einer Verteilungsneutralität. Um jetzt aber in den Mehrwert einzudringen, müssen die Beschäftigten am Gewinn partizipieren. Und zwar am Gewinn nach Steuern. Ausgehend von der Wertschöpfung eines Unternehmens, erhalten die Beschäftigten zunächst einmal ihr Arbeitsentgelt, sozusagen als "Vorschuss" für ihre individuell bereitgestellte Arbeitskraft, und danach werden die Fremdkapitalgeber mit Zinsen und die Grundeigentümer mit einer Grundrente befriedigt. Der sich dann nach Abzug ergebene Gewinn wird danach zur Bedienung des Staates versteuert, so dass der Gewinn nach Steuern verbleibt.

Da bisher in der Rechnung als Einzige die Eigenkapitalgeber noch nichts bzw. keine Verzinsung ihres eingesetzten Eigenkapitals erhalten haben, wird jetzt eine Eigenkapitalrendite vom Gewinn nach Steuern in Abzug gebracht. Außerdem müssen von dem dann noch verbleibenden Gewinn notwendige Investitionen finanziert werden und es sollte auch eine Kapitalrücklage zur Unternehmensvorsorge erfolgen. Der danach final noch übrig bleibende Gewinn kann dann zwischen Shareholdern und Beschäftigten zur Aufteilung kommen.(28) Hier empfiehlt sich für die abhängig Beschäftigten keine Konsumierung ihrer Gewinnanteile, sondern eine Umwandlung in eine Kapitalbeteiligung. Warum? Darauf gibt John Maynard Keynes die richtige Antwort: In kapitalistischen Ordnungen hängt die Realisierung der gesamtwirtschaftlichen Gewinnsumme letztlich immer nur von der Konsumtion und der Investition der Kapitaleigentümer ab. Das heißt, in Summe können die Unternehmer ihren Gewinn selbst bestimmen. Und der Ökonom Harald Mattfeldt ergänzt: "Dies gilt allerdings nur unter der klassischen Annahme, daß die abhängig Beschäftigten nicht sparen können (auch in der Gleichgewichtswelt eines statischen Modells einer geschlossen Volkswirtschaft ohne Staat)."(29) Sparen können aber die meisten abhängig Beschäftigten nicht. Sie freuen sich, wenn der nächste Monatserste kommt. Für die Unternehmer gilt dagegen: "Welchen Teil ihrer Gewinne (sie) auch für den Konsum verwenden, der Vermögenszuwachs zugunsten der Unternehmer bleibt der gleiche wie zuvor. Somit sind die Gewinne, als eine Quelle der Kapitalakkumulation bei den Unternehmern, unerschöpflich wie der 'Krug der Witwe', wie viel davon auch immer einer ausschweifenden Lebensführung dient."(30)

Soll dies auch für die abhängig Beschäftigten gelten, so benötigen sie Kapital und müssen in die Investitionsfunktion eindringen. An das Kapital kommen sie aber eben nur durch die oben abgeleitete Gewinn- und Kapitalbeteiligung. Durch Sparen aus den Lohneinkommen bzw. Arbeitsentgelten ist dies dagegen in der Regel nicht möglich. Hier sei noch einmal Thomas Piketty zitiert,(31) der, zur Aufregung vieler Kapitalapologeten und ihrer Claqueure feststellt: "Wenn das Kapitaleigentum nach streng egalitären Gesichtspunkten verteilt wäre und jeder Arbeitnehmer den gleichen Anteil an den Gewinnen zusätzlich zu seinem Lohn erhielte, würde die Frage des Verhältnisses zwischen Gewinnen und Löhnen (fast) niemanden interessieren. Wenn die Trennung zwischen Kapital und Arbeit so viele Konflikte verursacht, dann vor allem wegen der extrem hohen Konzentration des Kapitaleigentums.

(...) Sie verstößt eklatant gegen die gängigen Vorstellungen von 'gerecht' und 'ungerecht', so dass es nicht verwunderlich ist, dass es manchmal zu physischer Gewalt kommt. Diejenigen, die nur ihre Arbeitskraft besitzen und häufig in bescheidenen, ja armseligen Verhältnissen leben, (...) können nur schwer akzeptieren, dass die Kapitalbesitzer - die mitunter selber bloß Erben sind - sich einen beträchtlichen Teil der erwirtschafteten Werte aneignen können, ohne selbst zu arbeiten. Der den Kapitalbesitzern zufließende Anteil kann häufig ein Viertel oder die Hälfte der Produktion, in kapitalintensiven Wirtschaftszweigen wie dem Bergbau mitunter sogar mehr als die Hälfte ausmachen, und er ist noch höher, wenn Monopole es den Kapitalbesitzern erlauben, einen noch größeren Teil abzuschöpfen."(32)

Wirtschaftsdemokratie, Eigentum und Verfassung

Die zuvor beschriebenen massiven Eingriffe in die heute autokratische einzelwirtschaftliche Herrschaftsstruktur des Kapitals machen eine verfassungsrechtliche Diskussion erforderlich. Dies verlangt insgesamt auch die Umsetzung einer Wirtschaftsdemokratie auf der Marktebene und der gesamtwirtschaftlichen Planungsebene für eine Makroökonomie, da es hier zu einer umfassenden Intervention in die Wirtschaftsordnung und damit in ein bestehendes morphologisches Gebilde kommt, dass abhängig vom Gefüge einzelner Subordnungsformen wie des Eigentums, der Planung, der Unternehmen, der betriebsinternen Willensbildung und Ergebnisrechnung, der Marktformen und Preisbildung sowie der Geldversorgung ist. Ein komplexes und kompliziertes Geflecht also, das zwar in der deutschen Verfassung (Grundgesetz) nicht explizit beschrieben wird, dennoch aber seine indirekte Ableitung findet, ohne dass sich dabei das Gesetz für eine bestimmte Wirtschaftsordnung mit entsprechenden Subordnungsformen ausspricht. "Das Grundgesetz", heißt es im Mitbestimmungs-Urteil vom 1. März 1979, enthalte "keine unmittelbare Festlegung und Gewährleistung einer bestimmten Wirtschaftsordnung."(33) Schon im ersten Urteil 1954 zur "wirtschaftspolitischen Neutralität", hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, "daß das Grundgesetz weder die wirtschaftspolitische Neutralität der Regierungs- und Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit marktkonformen Mitteln zu steuernde 'soziale Marktwirtschaft' garantiere."(34) Aber der "Grundrechtskatalog der Verfassung gewährt dem Einzelnen als Rechtsperson einen bestimmenden Anteil an der Sozial- und Wirtschaftsgestaltung. Der Einzelne soll am sozialen und wirtschaftlichen Leben nicht nur zur 'Abstimmung der Feinproportionen' als 'öffentlicher Planvollstrecker', sondern eigenverantwortlich, autonom und (auch) mit privatnütziger Zielsetzung an der Gestaltung der Rechts-, Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung mitwirken."(35) Aus diesen in der deutschen Verfassung "verbürgten Freiheiten für die wirtschaftliche Betätigung", so der ehemalige Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, könne deshalb in Deutschland "eine Wirtschaftsordnung, die eine Koordination der Volkswirtschaft prinzipiell im Wege der Zentralverwaltung und in einem System imperativer und zentralisierter Staatsplanung bewerkstelligen wollte", nicht umgesetzt werden.(36) "Das Grundgesetz ist also nicht in dem Sinne neutral, dass die vorgefundene und gewachsene Wirtschaftsordnung prinzipiell in eine Zentralverwaltungs- oder Zentralplanwirtschaft umstrukturiert werden könnte. Die individuellen Freiheitsrechte kennen zwar vielfältig abgestufte Regelungs- und Eingriffsvorbehalte zugunsten des einfachen Gesetzgebers. Für alle Grundrechte gilt aber zum einen die allgemeine Eingriffsschranke des Art. 19 Abs. 2 GG, nach der die Grundrechte in keinem Fall in ihrem Wesensgehalt angetastet werden dürfen, und zum anderen das rechtstaatliche Übermaßverbot. Darüber hinaus gewährt Art. 14 Abs. 1 GG nicht nur eine Rechtsstellungsgarantie zugunsten des individuellen Eigentümers, sondern garantiert auch das Privateigentum und das Erbrecht als Institute der Rechts- und Wirtschaftsordnung."(37)

Diese von Papier vorgenommene Interpretation zeigt eine totale Ausblendung der ökonomischen Realität, und die Argumentation ist zudem geschichtslos. Die sogenannten individuellen "Freiheitsrechte" existieren realiter nicht gleichverteilt am Markt. Im Gegenteil, der Markt ist verantwortlich für die permanente Schaffung von Ungleichheiten bei Einkommen und Vermögen und Machtasymmetrien durch Konzentrations- und Zentralisationsprozesse. Und Papier hat auch nicht begriffen, dass jeder Unternehmer ebenso die freiheitlichen Grundrechte der abhängig Beschäftigten durch sein ausgeübtes Direktionsrecht einschränkt, wie durch die ihm gegebene Möglichkeit, die Beschäftigten jederzeit, trotz Kündigungsschutzgesetz, entlassen zu können. Dies gilt selbst für die betriebsbedingte Kündigung, wenn ein Unternehmer trotz gegebener Gewinne, nur zur Steigerung seiner Profitrate, einen Personalabbau betreibt. Hinzu kommt die einseitige Freiheit von Unternehmern darüber zu entscheiden, ob sie überhaupt einen abhängig Beschäftigten am Arbeitsmarkt nachfragen. Die im Art. 12 GG über die Berufsfreiheit abgeleitete und garantierte "unternehmerische Freiheit" wird damit verfassungsrechtlich höher bewertet als die Rechte der Beschäftigten auf eine notwendige Verwertung ihrer Arbeitskraft im Unternehmen. Die Verfassung und das gesamte nachgeordnete Arbeitsrecht sind völlig asymmetrisch. Hier dominiert einseitig das Kapital.(38)

Dies alles ist mit einer Wirtschaftsdemokratie nicht zu vereinbaren. Hier wären also zur Umsetzung einige Verfassungsänderungen aus gutem Grund notwendig. In erster Linie geht es dabei um die Eigentumsfrage. Diese kann in der Ökonomie nicht von der Produktion des Überschussproduktes bzw. der Mehrwertproduktion beurteilt werden. Was Papier in seiner rein juristischen Bewertung der Verfassung aber macht.

Vor dem geschilderten Hintergrund einer im Vergleich zu heute radikal veränderten Krisenanpassung und Mehrwertpartizipation in den Unternehmen, würde es automatisch zu einer veränderten Eigentumssituation kommen. Dazu zählt auch die dargelegte Mitbestimmungsveränderung zur Einflussnahme auf die Verwendung des Eigenkapitals in Unternehmen. Ergänzt werden muss das Ganze aber noch durch eine staatliche Genossenschaftsförderung, durch mehr vergesellschaftete Unternehmen mit öffentlichem Einfluss in den Bereichen der Energie- und Verkehrsversorgung im Zuge einer Rekommunalisierung. Auch die Gesundheitswirtschaft gehört in öffentliche Hände und der Staat muss als Eigentümer von Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt aktiv werden. Nicht zuletzt muss der staatliche Sektor wesentlich mehr in die Infrastruktur investieren. Dazu ist die 2009 in die Verfassung geschriebene kontraproduktive Schuldenbremse zu streichen. Dafür sind aber zur Finanzierung der Investitionen die unerträglich hohe Steuerkriminalität zu bekämpfen und die Vermögensteuer und wesentliche höhere Erbschaftsteuersätze einzuführen bzw. eine völlig andere Steuerpolitik umzusetzen.(39)

Schon von Anbeginn der Evolutionsgeschichte hatte menschliche (lebendige) Arbeit den entscheidenden Anteil an der Entwicklung des Homo Sapiens und der sich aus dem Zusammenleben der Spezies ergebenden Entwicklung. Erst die Fähigkeit des Menschen, durch Lernprozesse und Arbeitsteilung sein Leben und sein Überleben ständig zu verbessern, hat ihn sukzessive aus der Tierwelt abgesondert(40) und seinen qualitativ neuen gesellschaftlichen Zustand gefestigt. Implizierte Arbeit dabei in der urgemeinschaftlichen Produktionsweise(41) noch eine klassenlose kollektive (ausbeutungsfreie) Tätigkeit, um in der Gruppe zu überleben, so entstand durch die fortwährende Entwicklung der Arbeitsinstrumente und später durch Arbeitsteilung eine zunehmende Produktivität und schließlich ein Überschussprodukt, das zum ersten Mal in der Anthropologie eine materielle Voraussetzung für eine Ausbeutung von Menschen durch Menschen und für Eigentum möglich machte. Seitdem müssen an Produktionsmitteln eigentumslose Menschen für andere Menschen arbeiten, denen die Produktionsmittel gehören. Ob als Sklaven oder als Unfreie vom Feudalherren Abhängige oder als Lohnarbeiter im Kapitalismus. Immer eignen sich die Eigentümer der sachlichen Produktionsmittel das durch Produktion entstehende Überschussprodukt, den Mehrwert, aus menschlicher Arbeit anderer an. Karl Marx beschreibt diese Aneignung aus einer feudalen Gesellschaftsstruktur zur Herausbildung eines frühkapitalistischen Systems "bluttriefend" im 24. Kapitel des Kapitals als "sogenannte ursprüngliche Akkumulation".(42)

Für Marx ist diese Akkumulation eine "Expropriation der unmittelbaren Produzenten" und damit "Verwandlung der feudalen in kapitalistische Expropriation." Somit sind die lohnabhängigen Arbeiter im Kapitalismus, dies betonte übrigens auch Adam Smith, nur zu bedauern. "Der bedauernswerte Arbeiter, der gewissermaßen das ganze Gebäude der menschlichen Gesellschaft auf seinen Schultern trägt, steht in der untersten Schicht dieser Gesellschaft. Er wird von ihrer ganzen Last erdrückt und versinkt gleichsam in den Boden, so daß man ihn auf der Oberfläche gar nicht wahrnimmt."(43) Wie innovativ wäre es hier, wenn Politik und Verfassungsjuristen dies einmal bei ihrer Arbeit berücksichtigen würden? Sie kämen dann hoffentlich zu völlig anderen Implikationen und damit Ergebnissen.

Schon in der Antike gab es Eigentum, sogar am Menschen in der Sklavenwirtschaft, und während der feudalen Zeit vom 5. bis zum 15. Jahrhundert(44) konnten die, die über Eigentum an der damals, neben Arbeit, wichtigen Ressource Grund und Boden verfügten, andere für sich, für die Grund- bzw. Bodenrente, auf den Feldern schuften lassen. Und nach der sukzessiven Ablösung der feudalen durch die kapitalistische Ordnung, etwa ab dem 15. Jahrhundert,(45) und der Durchsetzung der Lohnarbeit, ließen dann die Kapitaleigentümer die abhängigen Arbeiter für sich arbeiten - was bis heute gilt.

Mit der französischen Revolution von 1789 war dann die rechtlich "freie" Arbeit der Menschen endgültig zu einem ökonomisch neuen abhängigen Lohnarbeitsverhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter geworden.(46) Die Arbeiter, mittellos und ohne Kapital, müssen seitdem ihre Arbeitskraft Unternehmern und Kapitaleignern verkaufen. Die französische Nationalversammlung verkündete die natürlichen und unantastbaren Menschen- und Bürgerrechte: "Das Recht auf Freiheit, Eigentum, Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung". Dem Eigentum wurde noch ein gesonderter siebenzehnter Zusatzartikel gewidmet, in dem es als "ein unverletzliches und geheiligtes Recht" hervorgehoben wird, das "niemandem genommen werden" dürfe, es sei denn gegen "gerechte Entschädigung". Jean-Jacques Rousseau hatte in seiner Abhandlung "Über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen" noch geschrieben: "Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: dies ist mein und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: 'Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, das die Früchte allen gehören und die Erde niemandem."(47)

Rousseau lehnte, genauso wie Aristoteles, Privateigentum dennoch nicht ab. Er unterschied aber zwischen Eigentum an unseren "täglichen Gebrauchsgegenständen" und an Eigentum, das mit ökonomischer Macht daherkommt und es ermöglicht, andere für sich arbeiten zu lassen; also sich, ohne eigene Leistung zu erbringen, bereichern zu können.

Dies lehnte Rousseau vehement ab. Heute schreibt dazu im Hinblick auf eine notwendige Differenzierung des Eigentums der Politikwissenschaftler Alex Demirovic: "Es stellt einen Unterschied dar, ob einer Person die Nutzungsrechte an einem Sofa oder seinen CDs rechtlich garantiert werden oder aber die Verfügung über Produktionsmittel, die andere Menschen benötigen, um sich selbst zu erhalten. Die Verfügungsgewalt über Produktionsmittel erlaubt es, den Zugang zu ihnen zu beschränken oder sie in einer Weise einzusetzen, daß daraus Nachteile für große Gruppen der Bevölkerung entstehen. Dieser Aspekt nimmt an Bedeutung noch zu, wenn die Produktionsmittel nicht breit verteilt sind auf eine Vielzahl von Eigentümern - wie das der klassische Liberalismus vor Augen hatte -, sondern sich aufgrund der Akkumulationsdynamik konzentrieren."(48)

Auch Aristoteles restringierte das Eigentum, er sah hier eine Grenze, die immer dann überschritten sei, wenn Eigentum nicht nur zur Sicherung einer "Persönlichkeitsentfaltung" diene, sondern lediglich zur fortwährenden Steigerung eines individuellen Geldreichtums eingesetzt würde. Einen Mensch, der danach trachtet, hielt Aristoteles, ebenso wie Rousseau, für eine ziemlich armselige Kreatur.

Für den englischen Philosoph John Locke, einer der Väter des politischen Liberalismus, ist Eigentum die rechtliche Umsetzung der "bürgerlichen Freiheit des Einzelnen", die ein nicht verhandelbares Menschenrecht sei. Beim Eigentumserwerb sah er aber, wie Aristoteles und Rousseau, eine individuelle (arbeitsbezogene) Grenze. Ausgehend davon, dass jeder Mensch ein natürliches Eigentum an seinem Körper hat, und daher Sklavenarbeit gesellschaftlich zu verachten ist, gehören dem jeweils arbeitenden Menschen auch die "Früchte seiner Arbeit", die dann natürlich sein Eigentum werden. Legitimes Eigentum entsteht nach Locke also nur durch eigene Arbeit. "So viel Land ein Mensch bepflügt, bepflanzt, kultiviert und so viel er verwerten kann durch die Nutzung des Ertrages, so viel ist sein eigen."(49)

"Das klingt sympathisch und revolutionär", schreibt Sahra Wagenknecht, "zumal für einen Liberalen. Immerhin schufteten zu Lockes Lebzeiten in Europa die meisten Menschen auf Äckern, die ihnen nicht gehörten und deren Früchte sie nicht genießen konnten, so wie heute die Mehrheit in Unternehmen arbeitet, die ihnen nicht gehören und deren Erträge andere, die Kapitaleingentümer, kassieren. Und schon zu Lockes Zeiten lag auf der Hand, dass Großeigentum wie etwa die riesigen Ländereien des Adels nie dadurch entstanden war, dass ihre Eigentümer oder auch nur deren Vorfahren Niemandsland durch persönliche Arbeit in Besitz genommen hatten. Forderte Locke mit seiner Theorie also die Enteignung des Adels und die Übergabe des Landes an die Bauern? Das tat er nicht. Er lieferte stattdessen eine besonders trickreiche Legitimierung der damaligen Eigentumsverhältnisse (...). Die Arbeitstheorie des Eigentums gilt nämlich bei Locke ausdrücklich nur für das, was er den Naturzustand nennt. Dieser Naturzustand wird mit der Einführung des Geldes verlassen. Mittels Geld hat jeder die Möglichkeit, weit mehr Eigentum zu erwerben, als er bearbeiten kann, denn er kann sein Eigentum durch bezahlte Arbeiter vermehren lassen. Je mehr er hat, desto mehr Leute kann er beschäftigen und desto schneller wächst sein Vermögen.

Dieses Eigentum ist nach Locke trotzdem legitim, weil es jedem, dem diese Ordnung und die mit ihr verbundene große Ungleichheit nicht passt, ja freistehe, in Weltgegenden auszuwandern, in denen es noch eigentümerlose Wiesen gibt, die man mit seiner Hände Arbeit in einen eigenen Acker verwandeln kann. Es muss also niemand auf anderer Leute Land schuften; wer es trotzdem tut, tut es also freiwillig und hat damit die bestehende Ordnung anerkannt."(50) Das klingt ähnlich, wie heute neoliberale Ökonomen den Arbeitsmarkt interpretieren. Wer hier nicht bereit sei zu einem niedrigen Gleichgewichtslohn zu arbeiten, der sei halt "freiwillig arbeitslos" und "faul". Und Faule hätten nun mal keinen Anspruch auf eine üppige gesellschaftliche (staatliche) Alimentierung. Hartz-IV lässt hier grüßen! Diese absurde Arbeitsmarktableitung ist genauso realitätsleer wie die "Arbeitstheorie" von Locke. Der bekannte Soziologe Max Weber sagt warum: Im Kapitalismus sind "Personen vorhanden, die nicht nur rechtlich in der Lage, sondern auch wirtschaftlich genötigt sind, ihre Arbeitskraft frei auf dem Markt zu verkaufen. Im Widerspruch zum Wesen des Kapitalismus steht es, und seine Entfaltung ist unmöglich, wenn eine solche besitzlose und daher zum Verkauf ihrer Arbeitsleistung genötigte Schicht fehlt, ebenso, wenn nur unfreie Arbeit besteht."(51) Kapitalistische Lohnarbeit ist in der Tat das notwendige Komplement des Kapitals selbst. Damit ist auch die immer wieder vorgetragene Behauptung, jeder könne ja schließlich in einer marktwirtschaftlich-kapitalistischen Ordnung Unternehmer werden und sich damit die Mehrarbeit der abhängig Beschäftigten als Mehrwert (Gewinn, Zins und Grundrente) aneignen, als eindeutig falsch verifiziert. Ja, jeder kann sich zwar theoretisch als Individuum selbstständig machen und Unternehmer werden, aber es können eben nicht viele und schon gar nicht alle! Dies ist, wie Weber herausarbeitet, ein immanentes kapitalistisches Paradoxon! So kommt es auch nicht von ungefähr, dass wir in Deutschland realiter ca. 40 Millionen abhängig Beschäftigte und nur 4,3 Millionen Selbstständige haben. Davon sind aber gut die Hälfte Solo-Unternehmer, ohne Beschäftigte, von denen viele ein nur prekäres Arbeitsleben fristen. Sie müssen, wie die abhängig Beschäftigten, ausschließlich von ihrer Arbeitskraft leben. Der einzige Unterschied: Sie werden nicht von einem Unternehmer ausgebeutet, sondern sie beuten sich selbst aus.(52) Also gilt auch hier abschließend, dass nur eine durchgreifende Demokratisierung der Wirtschaft auf den kapitalistischen Arbeitsmärkten für Abhilfe sorgt.


Anmerkungen

(1) Prof. Dr. rer. pol. Heinz-J. Bontrup, Dipl.-Ökonom, Dipl.-Betriebswirt, Hochschullehrer für Wirtschaftswissenschaft an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Campus Recklinghausen und Gast-Professor an der Universität Siegen sowie Sprecher der 1975 gegründeten Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik. Am 21. März 2018 erhielt er das Bundesverdienstkreuz am Bande für sein wissenschaftliches Wirken und sein gesellschaftspolitisches Engagement für eine gerechtete Gesellschaft.
Hierbei handelt es sich um die Langversion des Artikels.

(2) Vgl. Bontrup, Heinz-J., Arbeit, Kapital und Staat. Plädoyer für eine demokratische Wirtschaft, 5. Aufl., Köln 2013.

(3) Vgl. Barkai, Avraham, das Wirtschaftssystem des Nationalsozialismus. Der historische und ideologische Hintergrund 1933-1936, Köln 1977.

(4) Das Betriebsverfassungsgesetz, das Mitbestimmungsgesetz von 1976 und das Drittelbeteiligungsgesetz von 2004

(5) Hickel, Rudolf, Die Demokratisierung des Unternehmens. Die Neo-marxistische Konzeption, in: Internationale Stiftung Humanum (Hrsg.): Neomarxismus und Pluralistische Wirtschaftsordnung, Bonn 1979, S. 150

(6) Vgl. Bontrup, Heinz-J., Kritik der neoklassischen Theorie der Lohnfindung, in: Klesczewski, Diethelm, Müller-Mezger, Steffi, Neuhaus (Hrsg.), Mindestlohn - (K)Ein gerechter Lohn?, Münster 2017, S. 74-76, Krell, Vergemeinschaftende Personalpolitik (Habil.), Mering 1994

(7) Vgl. Naphtali, Fritz, Wirtschaftsdemokratie. Ihr Wesen, Weg und Ziel, Erstauflage 1928, wieder verlegt 1966 mit einem Vorwort von Ludwig Rosenberg (DGB-Vorsitzender) und einer Einführung von Otto Brenner (1. Vorsitzender der IG Metall), Frankfurt a.M. 1966

(8) Sik, Ota, Humane Wirtschaftsdemokratie. Ein dritter Weg, Hamburg 1979

(9) Vgl. dazu, wenn auch noch unvollkommen: Bontrup, Heinz-J., Arbeit, Kapital und Staat, a.a.O., des. Wirtschaftsdemokratie statt Shareholder-Kapitalismus, in: UTOPIE kreativ, H. 186 (April 2006, S. 299ff, ders. Wirtschaftsdemokratie und sozialökologischer Fortschritt, in: WISO, Wirtschafts- und sozialpolitische Zeitschrift, Nr. 3/2012, S. 45ff.

(10) Heseler, Heiner, Hickel, Rudolf, Wirtschaftskrise, Wirtschaftsdemokratie und Vergesellschaftung, in: Heseler, Heiner, Hickel, Rudolf, Wirtschaftsdemokratie gegen Wirtschaftskrise. Über die Neuordnung ökonomischer Machtverhältnisse, Hamburg 1986, S. 30

(11) Vgl. Bontrup, Heinz-J., Wo geht es hier bitte zur Marktwirtschaft?, a.a.O., S. 54ff. ders., Das Kartellrecht novellieren: Strafrechtliche Konsequenzen für Kartelltäter, in: Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, Ludwig-Erhard Stiftung Bonn, Heft 125, September 2010, S. 17ff.

(12) Krätke, Michael, Wirtschaftsdemokratie und Marktsozialismus, in: Mut zur konkreten Utopie. Alternativen zur herrschenden Ökonomie. Kritischen Interventionen 8, Hannover 2003, S. 58.

(13) Brenner, Otto, Aus Reden und Aufsätzen, Frankfurt a.M. 1972, S. 58.

(14) Vgl. Fröhlich, Nils, Die Aktualität der Arbeitswerttheorie. Theoretische und empirische Aspekte, Marburg 2009.

(15) Zitiert bei: Geißler, Heiner, Ou Topos. Suche nach dem Ort, den es geben müßte, 5. Aufl., Reinbek bei Hamburg 2009.

(16) von Nell-Breuning, Oswald, Kapitalismus und gerechter Lohn, Freiburg i.Br. 1960, S. 141.

(17) Robinson, Joan, Eatwell, John, Einführung in die Volkswirtschaftslehre, München 1974, S. 68.

(18) Vgl. Conrad, Otto, Die Todsünde der Nationalökonomie, Leipzig/Wien 1934, S. 10.

(19) Vgl. dazu ausführlich Bontrup, Heinz-J., Arbeit, Kapital und Staat, a.a.O.,

(20) Forrester, Viviane, Der Terror der Ökonomie, München 1998, S. 15.

(21) Dies ist im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise den Banken auferlegt worden, die zukünftigt ihre Eigenkapitalquote bis zu 18 % aufstocken müssen.

(22) Vgl. Fehl, Ulrich, Oberender, Peter, Grundlagen der Mikroökonomie, München 1976, S. 19.

(23) Vgl. Bontrup, Heinz-J., Vorstandsbezüge - eine ökonomische Bewertung, in: Arbeit, Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Heft 3-4/2017, S. 365ff.

(24) Vgl. Olten, Rainer, Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik, a.a.O., S. 57ff.

(25) Smith, Adam, Untersuchung über Wesen und Ursachen des Reichtums der Völker. Übersetzt von Monika Streissler aus dem Englischen des 1776 in London erschienenen Werkes "An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations", Düsseldorf 1999, S. 645.

(26) Hofmann, Werner, Industriesoziologie für Arbeiter, Heilbronn 1988, S. 110.

(27) Erhalten hier die abhängig Beschäftigten Gewinnanteile, so kommt es nicht zu inflationären Effekten, wie bei Arbeitsentgeltzahlungen oberhalb des verteilungsneutralen Spielraums. Jedenfalls haben die Unternehmer keinen Grund über zu hohe Arbeitsentgelte zu klagen und diese über die Preise an die Nachfrager weiterzugeben.

(28) Vgl. Bontrup, Heinz-J., Arbeit, Kapital und Staat, a.a.O., S. 148ff.

(29) Mattfeldt, Harald, Auf der Suche nach dem "Krug der Witwe" - Lohnquote und Sparverhalten, in: Der Wohlstand der Personen, a.a.O., S. 287.

(30) Keynes, John Maynard, A Treatise on Money, London 1930, deutsche Übersetzung: Keynes, J. M., Vom Gelde, Berlin 1955, S. 113.

(31) Piketty, Thomas, Das Kapital im 21. Jahrhundert, München 2014. Vgl. dazu auch die Rezension von Bontrup, Heinz-J., Pikettys Kapitalismus-Analyse. Warum die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden, pad-Verlag Bergkamen 2014.

(32) Piketty, Thomas, Das Kapital im 21. Jahrhundert, a.a.O., S. 63.

(33) BVerfGE 50, 290, S. 336f.

(34) Vgl. Tuan Luong, Minh, Wirtschaftsverfassungsrecht im Wandel, (Diss.), Freiburg i. Br. 1998, S. 23

(35) Papier, Hans-J., Wirtschaftsordnung und Grundgesetz, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), 13/2007, S. 5.

(36) Ebenda, S. 5

(37) Ebenda, S. 5

(38 Vgl. Bontrup, Heinz-J., Das Kapital dominiert. Das deutsche Arbeitsrecht ist asymmetrisch, in: Frankfurter Rundschau vom 05. November 2015, S. 18

(39) Vgl. Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik, Memorandum 2015: 40 Jahre für eine soziale und wirksame Wirtschaftspolitik gegen Massenarbeitslosigkeit, Köln 2015, S. 87ff.

(40) Die Menschheit existiert seit über drei Millionen Jahre. Der erste affenähnliche Mensch hat grobe Arbeitsinstrumente bereits vor etwa 1.750.000 Jahren hergestellt. "Im Verlauf von mehreren hunderttausend Jahren entwickelte sich der Australopithecus durch die Vergrößerung der Schädelkapazität zum Homo erectus, der nun schon wesentlich differenziertere Werkzeuge herstellte. Dieser Frühmensch lebte vor 500.000 Jahren." Jungbluth, Adolf, Die arbeitenden Menschen. Ihre Geschichte und ihr Schicksal, Köln 1984, S. 18

(41) Vgl. Jungbluth, Adolf, Die arbeitenden Menschen, a.a.O., S. 17-150

(42) Marx, Karl, Das Kapital, Bd. 1, Berlin 1974, S. 741ff.

(43) Smith, Adam, Untersuchung über das Wesen und Ursachen des Reichtums der Völker, Tübingen 2005. S. 87, von Streissler, M. übersetztes Originalwerk von Adam Smith aus dem Jahr 1776 "Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations"

(44) Vgl. Fülberth, Georg, G Strich - Kleine Geschichte des Kapitalismus, Köln 2005, S. 85ff.

(45) Vgl., Kocka, Jürgen, Geschichte des Kapitalismus, München 2013

(46) Eine Koalition, einen Zusammenschluss, der Einzelnen ansonsten den Kapitaleigentümern völlig unterlegenen abhängigen Beschäftigten war auch nach der Revolution nicht erlaubt. Die Nationalversammlung erließ 1791 ein Koalitionsverbot. René Guy Le Chapelier, einer der prominentesten Redner der Nationalversammlung, "räumte zwar ein, daß Lohnerhöhungen angesichts der Lage der Arbeiter, die nahezu der Sklaverei gleichkomme, wünschbar seien. Allein sie könnten aber nicht durch kollektive Aktionen durchgesetzt werden, mit denen die Freiheit der Arbeitgeber verletzt würde. Hierzu gab es in der Nationalversammlung außer einigen Nachfragen praktisch keine Diskussion. (...) So verabschiedete die Nationalversammlung das Gesetz am 14. Juni 1791 einstimmig." Kittner, Michael, Arbeitskampf, Geschichte, Recht, Gegenwart, München 2005, S. 158f.

(47) Rousseau, Jean-J., zitiert bei Harlander, Norbert, Heidack, Clemens, Köpfler, Friedrich, Müller, Klaus-Dieter, Personalwirtschaft, 3. Aufl., Landsberg/a.Lech S. 24

(48) Demirovic, Alex, Wirtschaftsdemokratie, Demokratie in der Wirtschaft, Positionen, Probleme, Perspektiven, Münster 2007, S. 16

(49) Locke, John, Über die Regierung in der Übersetzung von W. H. Halles 1906, in Wiederauflage, Reinbek bei Hamburg 1966, S. 30

(50) Wagenknecht, Sarah, Reichtum ohne Gier, Wie wir uns vor dem Kapitalismus retten, Frankfurt a.M./New York 2016, S. 245f.

(51) Weber, Max, Wirtschaftsgeschichte, München, Leipzig 1924, S. 239f.

(52) Vgl. Koch, A., Rosemann, M., Späth, J., Soloselbständige in Deutschland. Strukturen, Entwicklungen und soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit, in: WISODiskurs, Friedrich Ebert Stiftung, Bonn 2011, Brenke, Karl, Selbständige Beschäftigung geht zurück, in: DIW-Wochenbericht, Nr. 36/2015, S. 790ff.

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Quelle:
spw - Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft
Ausgabe 5/2018, Heft 228, Seite 52-61
mit freundlicher Genehmigung der HerausgeberInnen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2018

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