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ENERGIE/1251: Ende der Elektro-Nachtspeicherheizungen trifft Landwirte kaum (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 30. Oktober 2009

Ende der Elektro-Nachtspeicherheizungen trifft Landwirte kaum

Neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) seit dem 1. Oktober 2009


Mit der Änderung der Energiesparverordnung (EnEV 2009) zum 1. Oktober 2009 sollen Elektro-Nachtspeicherheizungen ab 2020 verboten werden. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilt, sind davon aber Landwirte kaum betroffen. Denn im landwirtschaftlichen Bereich sind die Wirtschaftsgebäude und Stallgebäude grundsätzlich ausgenommen. Wohngebäude auf den Höfen werden kaum Berücksichtigung finden, da die Pflicht zur Außerbetriebnahme nur Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten (große Mehrfamilienhäuser) trifft, die ausschließlich mit Nachtspeicherheizungen beheizt werden. Zudem gilt dies nur dann, wenn die Heizung vor 1995 eingebaut und die Gebäude danach nicht auf einen besseren Wärmeschutzstandard gebracht wurden. In diesen Gebäuden darf ab dem 1. Januar 2020 kein Speicherheizgerät älter sein als 30 Jahre.

Teilweise entstand das Missverständnis, dass alle Nachtspeicherheizungen ab 2020 verboten werden sollen. Im ländlichen Raum sind über viele Jahre die Nachtspeicherheizungen als eine günstige Alternative zu Öl- oder Flüssiggasheizungen eingebaut worden. Deswegen sind jetzt viele Hauseigentümer verunsichert. Diese sind aber in der Regel nicht betroffen, stellte der DBV fest.

Unabhängig davon, ob ein Gebäude von der Verpflichtung betroffen ist oder nicht, zahlt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beim Austausch von Speicherheizungen unter bestimmten Bedingungen 200 Euro pro ausgetauschtes Gerät.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Oktober 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. November 2009