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ENERGIE/1549: Erfolgreiche Effizienzberatung wird als "Energieberatung Mittelstand" fortgesetzt (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 2. März 2012

Erfolgreiche Energieeffizienzberatung wird als "Energieberatung Mittelstand" fortgesetzt


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird die Energieberatung [1] im Mittelstand weiter fördern. Am 1. März 2012 ist die neue Richtlinie für das Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" (ehemals "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU") in Kraft getreten. Gefördert werden Initialberatungen, die energetische Schwachstellen untersuchen sowie Detailberatungen, die eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans durchführen. Ziel ist es, Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufzuzeigen und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen zu erarbeiten. Zudem können Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von KMU im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms mit zinsgünstigen Krediten finanziert werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Viele Unternehmen unterschätzen nach wie vor das Potential an Energieeffizienz in ihren Betrieben. Durch die fachmännische Beratung werden Einsparpotenziale aufgedeckt, die die Unternehmen selbst oft nicht erkannt hätten. Energieverbrauch senkende Investitionen amortisieren sich über erhebliche Kosteneinsparungen häufig schon nach kurzer Zeit. Deshalb führen wir das bewährte und erfolgreiche Programm "Sonderfonds Energieeffizienz" nun mit einem vereinfachten Antragsverfahren als "Energieberatung Mittelstand" fort. Es ist Teil unserer Strategie, Energieeffizienz vorrangig durch bessere Information und Anreize zu steigern und nicht auf Zwang zu setzen."

Im Rahmen der Energieberatung werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen durch Zuschüsse unterstützt, sofern deren Energiekosten über 5.000 Euro liegen. Die Höhe der Förderung beträgt für die Initialberatung bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten und für die Detailberatung bis zu 60 % der förderfähigen Beratungskosten. Die Umsetzung erfolgt durch die KfW Bankengruppe gemeinsam mit ihren Regionalpartnern.


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 2. März 2012
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2012