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ENERGIE/2312: Einheitlichkeit gewahrt - Bundeskabinett billigt Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 22. November 2017

Die Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone bleibt gewahrt - Bundeskabinett billigt Änderung der Stromnetzzugangsverordnung


Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) beschlossen. Die deutsche Stromgebotszone kann auch künftig nicht einseitig durch die Übertragungsnetzbetreiber geteilt werden.

Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Rainer Baake, hierzu: "Die deutsche Stromgebotszone zeichnet sich durch ihre Einheitlichkeit aus, die für gleiche Bedingungen für Netzzugang, Stromerzeugung und Strombezug im gesamten Bundesgebiet sorgt. Der beschlossene Entwurf stellt sicher, dass über eine Änderung des Gebotszonenzuschnitts nicht einseitig durch die Übertragungsnetzbetreiber entschieden werden kann, sondern dass eine solche Entscheidung in den dafür vorgesehenen europäischen Prozessen erfolgt. Die Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone ist bislang ebenso wie die nationalen Pflichten der Betreiber von Übertragungsnetzen im Hinblick auf die Wahrung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone nicht ausdrücklich geregelt. Da es sich hier um eine Regelung handelt, die lediglich den Status Quo festschreibt und für Rechtsklarheit sorgt, kann sie durch die derzeit geschäftsführend tätige Bundesregierung getroffen werden. Sie sichert die Handlungsfähigkeit der nächsten Bundesregierung und des Bundestages."

In einer einheitlichen Stromgebotszone ist der Austausch von Energie ohne Kapazitätsvergabe vorgeschrieben. Dies gewährleistet, dass die Grundbedingung für den Netzzugang in ganz Deutschland einheitlich ist. Als Folge der Teilung der Stromgebotszone wären die Großhandelsstrompreise in Deutschland nicht mehr einheitlich. Es würden also Nachteile entstehen, wenn die Einheitlichkeit der Stromgebotszone nicht abgesichert würde. Die nächste Bundesregierung bleibt frei darin, den Zuschnitt der deutschen Stromgebotszone neu zu bewerten und die Prozesse auf europäischer Ebene zu begleiten.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 22. November 2017
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2017

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