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ENERGIE/2362: Verordnung für den Aufbau von Infrastruktur für verflüssigtes Erdgas beschlossen (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 27. März 2019

Altmaier: LNG-Infrastruktur für mehr Versorgungssicherheit und Wettbewerb
Bundesregierung beschließt Verordnung für den Aufbau von LNG-Infrastruktur


Heute hat das Bundeskabinett die vom BMWi vorgelegte Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland beschlossen. Sie verbessert die regulatorischen Rahmenbedingungen für verflüssigtes Erdgas (Liquefied Natural Gas - LNG) und stellt LNG-Importterminals mit den Anlandungspunkten von Pipelinegas gleich.

Bundesminister Altmaier: "Für die Versorgungssicherheit mit Gas ist es für Deutschland wichtig, möglichst viele Versorgungswege und Versorgungsquellen nutzen zu können. LNG, das im Ausland gewonnen und per Schiff zu uns transportiert wird, kann dazu beitragen. Mit unserer Verordnung beseitigen wir deshalb Investitionshemmnisse für den privatwirtschaftlichen Aufbau von LNG-Importterminals und stärken den Wettbewerb zwischen verschiedenen Gasimporten. Wir ermöglichen damit die Anlandung von LNG auf deutschem Bundesgebiet. Nun ist es an den privatwirtschaftlichen Investoren, ihre Pläne zum Bau von LNG-Terminals voranzubringen."

Bis dato war der Anschluss der LNG-Anlagen an das Fernleitungsnetz ein Hemmnis für den Aufbau von LNG-Importterminals. Denn die hohen Kosten für zum Teil sehr lange Leitungen können LNG-Projekte unwirtschaftlich machen. Die Verordnung beseitigt dieses Hemmnis. Denn künftig müssen die Fernleitungsnetzbetreiber die Leitungen zwischen LNG-Anlagen und dem Fernleitungsnetz errichten und den Großteil der Kosten dafür tragen. Bislang obliegt das den LNG-Anlagenbetreibern. Eine intelligente Synchronisierung des Baus der LNG-Anlage mit der Errichtung der Netzanbindung und eine finanzielle Kostenbeteiligung des Anlagenbetreibers in Höhe von 10 Prozent stellen sicher, dass nur Anbindungsleitungen gebaut werden, die tatsächlich benötigt werden. Die Fernleitungsnetzbetreiber können ihre Kosten in die Gasnetzentgelte einbringen und auf die Netznutzer umlegen. Spürbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau und insbesondere das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und ist (PDF, 233KB) abrufbar unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/V/verordnung-zur-verbesserung-der-rahmenbedingungen-fuer-den-aufbau-der-lng-infrastruktur.pdf?__blob=publicationFile&v=6

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 27. März 2019
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Öffentlichkeitsarbeit, 11019 Berlin
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2019

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