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GEWERKSCHAFT/1061: ver.di lehnt Eingriffe ins Streikrecht und Zwangsschlichtung ab (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 21. Oktober 2014

ver.di lehnt Eingriffe ins Streikrecht und Zwangsschlichtung ab



Berlin, 21.10.2014 - "Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt jeden gesetzlichen Eingriff ins Streikrecht ab", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Er reagierte damit auf Vorstöße von Arbeitgebern und CDU-Wirtschaftsrat, die sich am Dienstag für gesetzlich verpflichtende Schlichtungsverfahren im Bereich der Daseinsvorsorge ausgesprochen hatten. "Eine solche Zwangsschlichtung darf es nicht geben. Schlichtungsverfahren müssen im Rahmen der Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben", betonte Bsirske.

ver.di werde sich gegen alle Versuche von Arbeitgebern und arbeitgebernahen Juristen wehren, das Arbeitskampfrecht einzuschränken und insbesondere für die Bereiche der Daseinsvorsorge Eingriffe ins Streikrecht durchsetzen zu wollen. "Ein Zwei-Klassen-Arbeitsrecht in Deutschland lehnen wir ab", so der ver.di-Vorsitzende.

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Quelle:
Presseinformation vom 21.10.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2014