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GEWERKSCHAFT/1468: Auseinandersetzung muss politisch geführt werden (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 24. März 2017

ver.di: Auseinandersetzung muss politisch geführt werden


Berlin, 24.03.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt sich - gerade im Bundestagswahljahr 2017 - mit allen politischen Parteien auseinander. Während es insbesondere mit den im Bundestag vertretenen Parteien eine Reihe von Gemeinsamkeiten gäbe, seien deutliche Unterschiede zwischen ver.di und der Grundorientierung der AfD erkennbar. Die Positionen der AfD und Äußerungen ihrer Führungsspitze richteten sich immer wieder gegen die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Erwerbslosen, Rentnerinnen und Rentnern - ganz gleich ob es um die Anhebung des Rentenalters gehe, die Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Absage an eine Erbschafts- und Vermögensbesteuerung oder um oftmals fremdenfeindliche Positionen im Umgang mit Zugewanderten und Flüchtlingen.

ver.di nehme die politische Auseinandersetzung mit der AfD an, weil es notwendig sei, die freiheitliche, vielfältige, gleichberechtigte und offene demokratische Gesellschaft zu erhalten. "Mitglieder wegen ihrer politischen Haltung auszuschnüffeln, entspricht dabei nicht dem Selbstverständnis von ver.di und kann und wird für die Organisation niemals handlungsleitend sein", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

Er reagierte damit auf eine sogenannte "Handlungshilfe" zum Umgang mit Rechtspopulisten, die aus dem ver.di-Landesbezirk Niedersachsen über soziale Medien verbreitet worden war. Eine solche Methode werde in ver.di nicht toleriert.

ver.di erfasse keine Parteimitgliedschaft von Mitgliedern. In den Fällen, in denen sich ver.di-Mitglieder aktiv und offen für die AfD oder andere rechtspopulistische Parteien und Organisationen engagierten, setze ver.di auf die inhaltliche Auseinandersetzung. Bsirske machte zugleich deutlich, dass neonazistische Positionen in ver.di keinen Platz hätten. Soweit solche Positionen nachweisbar bezogen würden, verstieße dies gegen die Grundwerte der Organisation und könne zum Ausschlussverfahren aus ver.di führen.

Seit ver.di-Gründung im Jahre 2001 waren bisher aus diesem Grund insgesamt zwei Ausschlussverfahren notwendig.

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Quelle:
Presseinformation vom 24.03.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Daniela Milutin - ver.di-Bundesvorstand
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2017

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