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GEWERKSCHAFT/1603: Tarifkommission für den öffentlichen Dienst fordert sechs Prozent (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 8. Februar 2018

ver.di-Tarifkommission für den öffentlichen Dienst fordert sechs Prozent, mindestens 200 Euro mehr und 100 Euro mehr für Auszubildende


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen sechs Prozent mehr Lohn und Gehalt, mindestens aber 200 Euro pro Monat. Gleichzeitig sollen die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte um 100 Euro pro Monat angehoben werden. Die Vorschrift, Auszubildende nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zu übernehmen, will ver.di wieder in Kraft setzen. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen. Das hat die Bundestarifkommission der Gewerkschaft heute (8.2.) in Berlin beschlossen.

"Die Wirtschaft brummt. Die Staatseinnahmen sprudeln. Seit Jahren haben wir es mit anhaltenden Steuermehreinnahmen zu tun. Daran sollten auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst teilhaben, umso mehr, als es einen Rückstand auf die Tariflohnentwicklung in der Gesamtwirtschaft aufzuholen gilt", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Der öffentliche Dienst liege bei der Tarifentwicklung gegenüber dem Durchschnitt der anderen Branchen um rund vier Prozent-punkte zurück. "Diese Lücke gilt es zu verringern", so Bsirske. Dies sei auch notwendig, um den öffentlichen Dienst für dringend notwendiges Fachpersonal attraktiv zu machen. Jahr für Jahr nehmen Bund, Länder und Gemeinden mehr an Steuern ein. 2017 wurde ein Rekordüberschuss von über 38 Milliarden Euro erzielt, der weiter kräftig steigen wird: Wirtschaftsforschungsinstitute sagen 45 Milliarden Euro für 2018 und sogar 54 Milliarden Euro für 2019 vorher.

Den Bund forderte die Gewerkschaft auf, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die 344.000 Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie 182.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen.

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Quelle:
Presseinformation vom 08.02.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Daniela Milutin - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2018

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