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GEWERKSCHAFT/1843: Tarifergebnis bei privaten und öffentlichen Banken (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 4. Juli 2019

ver.di erzielt Tarifergebnis bei privaten und öffentlichen Banken


Berlin - In der fünften Runde der Tarifverhandlungen für die rund 200.000 Beschäftigten bei privaten und öffentlichen Banken haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Arbeitgeber auf ein Tarifergebnis geeinigt. Die Entgelte für Bankbeschäftigte steigen in zwei Stufen um insgesamt 4,0 Prozent. Der Gehaltsabschluss wird ergänzt durch zahlreiche Tarifregelungen zu Gesundheit und Qualifizierung sowie Verhandlungsvereinbarungen zur Modernisierung von Tarifverträgen. "Nach fünf Verhandlungsrunden mit 45 Verhandlungsstunden haben wir ein umfangreiches Gesamtpaket ausgehandelt, das eine deutliche Verbesserung gegenüber dem letzten Arbeitgeberangebot darstellt", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführer Christoph Meister. "Dies wäre ohne die 12.000 streikenden Bankbeschäftigten allein in den letzten drei Wochen nicht möglich gewesen." ver.di wird nun eine Mitgliederbefragung über das Tarifergebnis durchführen. Die ver.di-Tarifkommission empfiehlt den Mitgliedern die Annahme des Ergebnisses.

Im Einzelnen sieht das gegenüber dem bisherigen Verhandlungsstand deutlich verbesserte Verhandlungsergebnis bei einer Laufzeit von 29 Monaten stufenweise Erhöhungen der Entgelte um insgesamt 4,0 Prozent vor. Zum 1. September 2019 steigen die Entgelte um 2,0 Prozent, und zum 1. November 2020 werden die Entgelte um weitere 2,0 Prozent erhöht. Alle Auszubildenden erhalten 60 Euro mehr pro Monat und sollen bei erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung übernommen werden. Zudem wurde vereinbart, Verhandlungen über die Aktualisierung der Eingruppierungsrichtlinien und über einen eigenständigen Ausbildungstarifvertrag aufzunehmen. Alle Beschäftigten haben einen Anspruch auf ein jährliches Qualifizierungsgespräch und sollen passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen erhalten. Mit dem Tarifvertrag, der bis zum 30. Juni 2021 gilt, wird erstmals im Bankgewerbe Arbeitsbefreiung für alle gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen eingeführt.

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Quelle:
Presseinformation vom 04.07.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2019

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