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HAUSHALT/377: Warum auch beim Elterngeld gespart werden muß (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 24. Juni 2010

Warum auch beim Elterngeld gespart werden muss
Alle Ausgaben müssen auf den Prüfstand


Die Schuldenbremse und der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt machen eine entschlossene Konsolidierung des Haushalts unumgänglich. Alle Ausgaben, die im Haushaltsplan des Bundes vorgesehen sind, müssen daher auf den Prüfstand gestellt werden. Dies gilt auch für das Elterngeld.

Keine Budgetposten bevorzugen

In der aktuellen Situation ist es nicht möglich, einzelne Etatposten von der Konsolidierung auszunehmen und so zu bevorzugen. Das Elterngeld nimmt im Budget des Bundesfamilienministeriums mit 4,5 Milliarden Euro den weitaus größten Anteil ein. Gleichzeitig handelt es sich um eine staatliche Leistung, bei der der Gesetzgeber Gestaltungsspielraum hat. In der derzeitigen Lage kann das Elterngeld nicht von den notwendigen Sparmaßnahmen ausgenommen werden.

Den Lebensunterhalt sicherstellen

Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung des SGB II (sog. Hartz IV) wird das Elterngeld zukünftig angerechnet. Denn die Leistungen der Grundsicherung sind die umfassenderen Fürsorgeleistungen und decken den Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Dabei werden auch die spezifischen Bedarfe von Familien berücksichtigt. Das Elterngeld muss ebenso wie anderes Einkommen zukünftig zur Bedarfsdeckung verwendet werden.

Nur 25 Prozent der Elterngeldbezieher von geringerer Lohnersatzrate betroffen

Bei vorher erwerbstätigen Beziehern von Elterngeld ist eine große Mehrheit nicht von den Kürzungen betroffen: Erst bei Einkommen über 1.200 Euro wird die Lohnersatzrate von 67 Prozent auf 65 Prozent moderat verringert. Dies ist bei etwa einem Viertel aller Elterngeldbezieher der Fall, die jedoch deutlich über dem durchschnittlichen Elterngeld von derzeit 687 Euro im Monat liegen.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 24.06.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2010