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MELDUNG/467: Novelle der Spielverordnung - Entwurf bei der EU-Kommission eingereicht (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 24. Juni 2014

Novelle der Spielverordnung: Besserer Spieler- und Jugendschutz - Steuerhinterziehung und Geldwäsche bekämpfen



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) möchte den Spieler- und Jugendschutz im gewerblichen Glücksspiel stärken und die Regelungen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche verbessern. Dazu hat das BMWi die Änderung der Spielverordnung angestoßen.

In dem nun zur Notifizierung bei der EU-Kommission eingereichten Entwurf verschärft die Bundesregierung die geltenden Bestimmungen beim Automatenspiel. Wesentliche dieser Verschärfungen basieren auf dem zuvor vom Bundesrat verabschiedeten Maßgabebeschluss (PDF: 147 KB).

Neu ist darin:

  • Einsätze und Gewinne dürfen künftig nur noch in Euro und Cent, nicht mehr in Geldäquivalenten (sog. Punktespiel) angezeigt werden.
  • Die Zahl der zulässigen Spielgeräte in Gaststätten wird von drei auf zwei Automaten reduziert.
  • Der maximale Verlust pro Stunde wird von 80 Euro auf 60 Euro reduziert - der maximale Gewinn pro Stunde von 500 Euro auf 400 Euro.
  • Die derzeit zulässige Automatiktaste (damit kann der Spieler automatisch setzen, ohne jeweils den einzelnen Geldeinsatz auslösen zu müssen) wird verboten.

Im Anschluss an das laufende Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission befasst sich das Bundeskabinett mit der Novelle, danach ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vorgesehen. Diese erfolgt frühestens im Herbst 2014.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 24. Juni 2014
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2014