Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 08.04.2020
Allgemeinzuteilung für drahtlose Mikrofone Frequenznutzung für kulturelle Veranstaltungen künftig kostenlos
Die Bundesnetzagentur hat heute Frequenzen im Bereich zwischen 470 MHz und 694 MHz für die professionelle Nutzung drahtloser Mikrofone allgemeinzugeteilt.
"Die Frequenzen für drahtlose Mikrofone können zum Beispiel in
der Kulturwirtschaft künftig kostenlos und ohne förmliche Beantragung
genutzt werden", erklärt Jochen Homann, Präsident der
Bundesnetzagentur.
Durch die Allgemeinzuteilung entfallen für ca. 18.000 Einzelzuteilungen künftig die Zuteilungsgebühren und Frequenznutzungsbeiträge. Neben der finanziellen Entlastung entbürokratisiert die Allgemeinzuteilung Frequenznutzungen für professionelle Nutzer; unter anderem im Bereich Rundfunk und Theater, bei Konzertveranstaltungen oder in anderen Veranstaltungseinrichtungen.
Die bisherigen Zuteilungsinhaber (Einzelfrequenzzuteilung) werden in den nächsten Wochen von der Bundesnetzagentur angeschrieben und über die Überführung ihrer individuellen Nutzungsrechte in diesem Frequenzbereich informiert sowie um Rückmeldung weiterer Frequenzbedarfe gebeten.
Weitere Informationen sind unter www.bundesnetzagentur.de/vfg34
veröffentlicht.
*
Quelle:
Pressemitteilung vom 08.04.2020
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2020
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang