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STEUER/1109: Alter und Vorsorge - Fördern und gerecht besteuern (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 4. August 2009

Alter und Vorsorge - 28.05.2009
Fördern und gerecht besteuern
Einkünfte im Alter


Rente

Der Staat baut das Rentensystem um. Ab dem Jahr 2005 werden Einkünfte im Alter gleichmäßig besteuert. Das hat der Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz beschlossen.

Es ist nötig, damit das deutsche Rentensystem auch in Zukunft stabil bleibt.
Es ist gerecht, weil es jeden gleichermaßen besteuert - ob gesetzlich Rentenversicherte oder Beamte, die eine Pension beziehen.
Es ist sozial, weil nicht alles auf einmal, sondern in kleinen Stufen eingeführt wird. Und weil der Staat die notwendigen Belastungen parallel damit verbindet, Menschen beim Aufbau einer privaten, zusätzlichen Altersvorsorge zu unterstützen.

Damit ändert sich das Rentensystem: weg von der reinen Finanzierung durch Umlagen, bei der die junge Generation die Renten der alten finanziert, hin zur nachgelagerten Besteuerung, die die Lasten gerechter auf die Generationen verteilt. Das neue Modell sichert künftigen Generationen langfristig die Rente und entlastet heutige Beitragzahler.


Renten, Steuern, Freibeträge

Vor dem Alterseinkünftegesetz hat der größte Teil der Rentnerinnen und Rentner keine Steuern gezahlt, weil ihre Rente niedriger lag als der Freibetrag, ab dem Steuern anfielen. Für die meisten ändert sich daran nichts!

Für Rentnerinnen und Rentner, die keine zusätzlichen Einkünfte haben und deren Rente vor dem Jahr 2006 begonnen hat, gilt folgende Faustregel:

- Für Renten in Höhe von rund 19.000 Euro pro Jahr fallen keine Steuern an.
- Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag.

Das bedeutet, dass in der Regel Rentnerinnen und Rentner, die keine Zusatzeinkünfte haben, auch nach der Neuregelung keine Steuern zahlen. Nur ein Viertel der Rentnerhaushalte, das sind rund 3,3 Millionen, muss seit 2005 ihre Rente versteuern. Vorher waren es etwa 2 Millionen.


Steuersätze und Steuervorteile

Seit dem Jahr 2005 ist die Hälfte der Alterseinkünfte zu versteuern. Dieser Anteil wird für Neurentner Jahr für Jahr angehoben: bis zum Jahr 2020 um jeweils zwei Prozent, danach um jeweils ein Prozent. Im Jahr 2040 sind für Neurentern 100 Prozent der Alterseinkünfte zu versteuern. Die Beiträge aber, die Bürgerinnen und Bürger während ihres Berufslebens in die Vorsorge stecken, werden Schritt für Schritt von der Einkommensteuer freigestellt. Dies gilt für alle Steuerpflichtigen gleichermaßen. So geschieht der Umbau sozial gerecht.


Pensionen und Freibeträge

Beamte müssen während ihres Berufslebens keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Stattdessen besteuert der Staat das voll, was sie als Versorgung in ihrer Pensionsphase erhalten. Dabei gelten Freibeträge, die von den Versorgungen abgezogen werden und den Anteil, den die Pensionäre versteuern müssen, geringer machen. Diese Freibeträge werden schrittweise schrumpfen, der bislang gewährte Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ab 2005 bereits entfallen. Auf lange Sicht gleicht sich die Besteuerung von gesetzlicher Rente und Pensionen an.


Weitere Informationen

Download: "Das Alterseinkünftegesetz: Gerecht für Jung und Alt."
[PDF, 562 KB]
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/ 071__3,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__un__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung /090804__Rentenbesteuerung.html?__nnn=true


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 04.08.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. August 2009