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STEUER/1211: EU-Kommission genehmigt Agrardieselentlastung (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 145 vom 14. Juli 2011

EU-Kommission genehmigt Agrardieselentlastung


Die EU-Kommission hat gestern die Abschaffung des Selbstbehalts und der Obergrenze bei der steuerlichen Ermäßigung auf Agrardiesel in Deutschland genehmigt. Damit können die bei den Hauptzollämtern für das Verbrauchsjahr 2010 aufgelaufenen Anträge auf Erstattung von Agrardiesel ausgezahlt werden.


Die Abschaffung sowohl des Selbstbehalts von 350 Euro pro Betrieb als auch der Obergrenze von 10.000 Liter hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden damit jährlich um 260 Millionen Euro entlastet.

Die Genehmigung ist vorerst bis Ende 2013 befristet. Von der EU-Kommission ist beabsichtigt, die bisher geltende Energiesteuer-Richtlinie, in der auch die europäische Rechtsgrundlage für den Agrardiesel enthalten ist, mit Wirkung ab dem Jahr 2014 zu überarbeiten.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 145 vom 14.07.2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2011