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TELEKOMMUNIKATION/769: Künftige Rahmenbedingungen für Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 08. Juli 2014

Künftige Rahmenbedingungen für Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt



Die Bundesnetzagentur hat nun ihre endgültige Entscheidung über die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) in den nächsten Jahren bekannt gegeben. Im März hatte die Bundesnetzagentur einen ersten Entscheidungsentwurf zur nationalen Konsultation veröffentlicht und anschließend der EU-Kommission im üblichen Verfahren zur Stellungnahme vorgelegt. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen.


Danach muss die Telekom ihren Festnetz-Endkundinnen und Endkunden für Telefongespräche auch künftig die Möglichkeit der fallweisen oder dauerhaften Auswahl eines anderen Netzbetreibers (sog. Call-by-Call bzw. Preselection) bieten. Trotz verbreiteter Flatrate- und Bündelangebote stellen Call-by-Call und Preselection für bestimmte Kundengruppen noch immer eine wichtige Option dar. Die Entgelte für Festnetz-Telefonanschlüsse bei der Telekom unterliegen aufgrund der Entscheidung wie bisher einer nachträglichen Regulierung. Danach überprüft die Bundesnetzagentur die Entgelte, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie missbräuchlich sind und daher nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Insgesamt wird damit das bisherige Regulierungsregime im Bereich der Festnetz-Endkundenanschlüsse im Wesentlichen weiter fortgesetzt.

Die jetzt ergangene Entscheidung war erforderlich geworden, weil eine turnusmäßig vorgenommene Marktuntersuchung ergeben hatte, dass die Telekom auf dem Markt für Festnetz-Endkundenanschlüsse nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht verfügt. Ausgenommen davon sind Telefonanschlüsse, die die Telekom Großkunden im Rahmen von Gesamtverträgen mit einem Jahresnettoumsatz von mehr als 500.000 Euro bereitstellt; in diesem Marktsegment konnte keine beträchtliche Marktmacht der Telekom mehr festgestellt werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 08.07.2014
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2014