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UNTERNEHMEN/2821: Neue Regeln für Hauptversammlungen - "Es darf kein Rosinenpicken geben" (urgewald)


urgewald - Zitat aktuell vom 24.03.2020

Neue Regeln für Hauptversammlungen: "Es darf kein Rosinenpicken geben"


Berlin, Köln - Die gestern angesichts der Corona-Pandemie vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen am Aktiengesetz enthalten einige grundlegende Neuerungen für Konzern-Hauptversammlungen in diesem Jahr und mitunter starke Einschnitte in die Rechte von Aktionär*innen. So darf der Vorstand einer Aktiengesellschaft laut Gesetzentwurf künftig "nach freiem Ermessen" darüber entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet.

Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, sagt:

"Es gibt im Gesetzentwurf einige sinnvolle Änderungen zum Umgang von Aktiengesellschaften mit der aktuellen Pandemie. Die Frist, innerhalb derer eine Hauptversammlung abgehalten werden muss, wird von acht auf zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres ausgedehnt. Dies gibt den Konzernen angesichts der Corona-Krise dringend benötigte Zeit. Wir erwarten, dass Konzerne davon Gebrauch machen und ihre Hauptversammlungen möglichst verschieben, statt sie zeitnah virtuell abzuhalten, mit allen negativen Konsequenzen für die Beteiligung von Aktionären. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen neuen Regeln zum Fragerecht für Aktionäre bei virtuellen Hauptversammlungen müssen dringend überarbeitet werden."

Barbara Happe, Finanz-Campaignerin bei urgewald und Vorstandsmitglied im Dachverband, ergänzt:

"Auch bei virtuellen Hauptversammlungen darf das Fragerecht von Aktionär*innen nicht durch den Vorstand willkürlich begrenzt werden. Es muss weiterhin gelten, dass alle Fragen sachgerecht beantwortet werden. Ansonsten ist keine umfassende Beurteilung der Geschäftstätigkeit eines Konzerns möglich, was die Basis für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist. Hier öffnet der Gesetzentwurf die Türen für ein Rosinenpicken durch die Konzernvorstände. Statt ?freiem Ermessen? über die Beantwortung von auch missliebigen Fragen braucht es eine Antwortpflicht mit klaren Bedingungen, so wie sie bisher im Aktiengesetz gilt. Nur so kann die Zivilgesellschaft weiterhin auf dringende Änderungen zu Gunsten von Menschenrechten, Umwelt- und Klimaschutz hinwirken."


Vorgeschlagener Gesetzentwurf
(siehe v.a. Seite 9f)
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Corona-Pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. März 2020
Herausgeber: urgewald e.V.
Hauptgeschäftsstelle:
Von-Galen-Straße 4, 48336 Sassenberg
Telefon: 02583/1031, Fax: 02583/4220
Internet: www.urgewald.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2020

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