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VERKEHR/1351: Toter Winkel - Radfahrer in Gefahr (DVR)


Der Deutsche Verkehrsicherheitsrat (DVR)
Pressemitteilung vom 08.07.2014

Toter Winkel: Radfahrer in Gefahr
DVR fordert fahrzeugtechnische Lösungen



Bonn, 8. Juli 2014 (DVR) - Endlich Grün: Der Lkw fährt an und biegt in die Seitenstraße ein. Dabei übersieht er den Radfahrer, der sich von hinten auf dem Radweg nähert. Das schwere Fahrzeug trifft den Radfahrer, dieser geht zu Boden und wird von dem Laster mitgeschleift. So oder ähnlich ereignen sich immer wieder schwere Unfälle. Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gab es 2012 in Deutschland 650 Abbiegeunfälle mit Personenschaden zwischen Lkw und Radfahrern, 30 davon endeten tödlich. Aber auch zwischen Pkw und Radfahrern kommt es in dieser Situation häufig zu Kollisionen, zumeist beim Rechtsabbiegen.

Radfahrer, die sich seitlich oder schräg hinter einem Kraftfahrzeug befinden, sind für den Fahrer schwer zu erkennen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin. Als "Toten Winkel" bezeichnet man den Bereich, der für den Fahrer trotz Spiegel nicht einsehbar ist. Dieser ist umso größer, je breiter das Fahrzeug ist und je höher die Unterkante der Front- und Seitenscheiben liegen. Daher ist die Gefahr des Toten Winkels bei Lkw besonders stark ausgeprägt. Seit 2007 müssen Neufahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit zusätzlichen Weitwinkel-Spiegeln ausgerüstet sein, die eine bessere Sicht auf den Bereich seitlich neben dem Fahrzeug ermöglichen. Sind diese neuen Spiegel richtig eingestellt, wird der nicht einsehbare Bereich erheblich verringert. Für den Fahrer wird die Aufgabe dadurch aber nicht unbedingt leichter: Neben der direkten Sicht aus dem Fahrzeug muss er nun zusätzlich zwei Spiegel im Blick haben.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wer nach rechts abbiegen will, muss geradeaus fahrende Radfahrer vorbei lassen, unabhängig davon, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg unterwegs sind. So verwundert es nicht, dass in neun von zehn Unfällen beim Abbiegen der Autofahrer die Hauptschuld trägt.

Der DVR appelliert an alle Auto- und Lkw-Fahrer, beim Rechtsabbiegen besonders aufmerksam zu sein und verstärkt auf Radfahrer und Fußgänger zu achten. Der Schulterblick beim Abbiegen darf nicht vergessen werden. An Radfahrer richtet der DVR den Hinweis, an Kreuzungen und Einmündungen besonders nach abbiegenden Fahrzeugen Ausschau zu halten, eventuell den Blickkontakt mit dem Fahrer zu suchen und im Zweifelsfall den Abbiegenden vorbeizulassen.

Damit Unfälle beim Rechtsabbiegen möglichst vermieden werden können, sollten nach Meinung des DVR Kreuzungen so gestaltet werden, dass freie Sicht auf Radfahrer gegeben ist. Dies kann zum Beispiel durch eine verbesserte Spurführung für Rad- und Kraftfahrer geschehen. Die Anbringung von besonderen Spiegeln im Kreuzungsbereich kann ebenfalls hilfreich sein.

Aber auch in der Fahrzeugtechnik kann etwas getan werden: Der DVR empfiehlt, in Lkw-Fahrerhäusern sogenannte Fresnel-Linsen zu verwenden, die durch Lichtbrechung einen Einblick in den Toten Winkel erlauben. Ebenso rasch zu verwirklichen wäre eine Schaltung der Positionsleuchten, so dass diese beim Abbiegen entsprechend dem Fahrtrichtungsanzeiger blinken. Andere fahrzeugtechnische Möglichkeiten bestehen im Einsatz von Kamerasystemen. Ein hohes Potenzial zur Unfallvermeidung haben elektronische Abbiegeassistenten, die den Fahrer bei Gefahrensituationen warnen und gegebenenfalls selbstständig bremsen. Derzeit verfügbare Systeme sind nach Meinung des DVR allerdings noch nicht ausreichend zuverlässig. Der DVR fordert die Industrie auf, Abbiegeassistenten mit hoher Priorität weiterzuentwickeln und zur Marktreife zu bringen. Solche Systeme sollten sobald wie möglich vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 08.07.2014
Herausgeber: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
Auguststraße 29, 53229 Bonn.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2014