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VERBRAUCHERSCHUTZ/518: Richtig zahlen beim Weihnachtsshopping im Internet (Verbraucherzentrale Hamburg)


Verbraucherzentrale Hamburg - Pressemitteilung vom 10.12.2013

Richtig zahlen beim Weihnachtsshopping im Internet

Verbraucherzentrale Hamburg rät zu Rechnung oder Einzugsermächtigung



Neun von zehn Internetnutzern kaufen online ein. Gerade zur Vorweihnachtszeit boomt das Shopping vom Sofa aus. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät beim Einkauf im Netz zur Zahlung auf Rechnung oder per Einzugsermächtigung.

"Wer seine Weihnachtsgeschenke auf Rechnung zahlt, ist als Verbraucher auf der sicheren Seite", sagt Rechtsexpertin Julia Rehberg. Für die Zahlart spricht, dass erst Geld fließt, wenn die Ware geliefert wurde und keine persönlichen Bankdaten offenbart werden müssen. Außerdem können Kaufverträge widerrufen werden, ohne dass Verbraucher auf die Rückzahlung bereits geleisteter Geldbeträge warten müssen.

Bieten die Händler keine Zahlung per Rechnung an, empfiehlt Rehberg die Einzugsermächtigung, bei der Verbraucher ihre Bankdaten an den Online-Händler weitergeben, der das Geld dann vom Konto abbucht. "Anders als bei einer Überweisung kann man den eingezogenen Betrag problemlos von seiner Bank zurückbuchen lassen."

Von einer Vorkassezahlung vor Erhalt der bestellten Weihnachtspakete rät die Expertin ab, denn sie sei riskant. "Da es leider auch im Online-Handel schwarze Schafe gibt, können Verbraucher nie sicher sein, dass sie ihre Ware auch wirklich bekommen, wenn ihr Geld beim Händler eingegangen ist", weiß Rehberg. Daher käme diese Zahlart nur für Beträge in Betracht, deren Verlust die Besteller leicht verschmerzen könnten. Auch die scheinbar sichere Zahlung per Nachnahme sollten Verbraucher laut Rehberg eher meiden. "Man hat das Paket beim Bezahlen zwar in der Hand, weiß jedoch nicht wirklich, was sich darin befindet."

Auch Kreditkartenzahlungen gehen mit der Preisgabe persönlicher Daten einher. Um die Sicherheit zu erhöhen, fordern manche Händler im Rahmen des Bezahlvorgangs die zusätzlich Eingabe einer Mobile TAN (mTAN), die vorab per SMS verschickt wird. "Ob dieses Verfahren nicht nur dem Unternehmer, sondern auch Verbrauchern mehr Sicherheit bietet, bleibt abzuwarten. Wir hoffen, dass Online-Shopper nicht irgendwann nachweisen müssen, wer warum Zugriff auf ihr Mobiltelefon hatte, wenn mit einer aufs Handy geschickten mTAN bezahlt wurde."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Dezember 2013
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2013