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VERBRAUCHERSCHUTZ/572: Bußgeld gegen Sky wegen unerlaubter Telefonwerbung (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 23.12.2019

Bußgeld gegen Sky wegen unerlaubter Telefonwerbung

Präsident Homann: "Hohes Bußgeld gegen Wiederholungstäter"


Die Bundesnetzagentur hat gegen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro verhängt. Die Bundesnetzagentur ist gegen das Unternehmen in der Vergangenheit bereits wiederholt vorgegangen und hat mehrfach Bußgelder verhängt.


"Sky hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt. Gegen solche Wiederholungstäter verhängen wir hohe Bußgelder," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bei der Bundesnetzagentur sind bis zuletzt rund 1.000 Anzeigen zu unerlaubten Werbeanrufen des Unternehmens eingegangen. Bei den Anrufen wurde für ein Pay-TV Abonnement geworben. Ziel war es, Neukunden zu akquirieren und Altkunden zurückzugewinnen. Den Anrufen lag vielfach keine wirksame Werbeeinwilligung zugrunde, andere Betroffenen hatten ihre Werbeeinwilligung widerrufen.

Telefonische Neukundengewinnung ohne Einwilligung

Für die Neukundenakquise hatte das Unternehmen externe Call-Center beauftragt und auch die Einholung von Werbeeinwilligungen auf diese Unternehmen übertragen. Die Werbeeinwilligungen sollen durch Internetgewinnspiele eingeholt worden sein. Hierzu legte das Unternehmen angebliche Nachweise vor, nach denen die Betroffenen auf Internetseiten der Adresshändler First Online Trading GmbH und Flow Factory Solutions GmbH an Gewinnspielen teilgenommen und dabei auch ein Werbeeinverständnis abgegeben hätten.

Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die betroffenen Verbraucher die Internetseiten weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt. Vielmehr waren die Verbraucher, denen ihre angebliche Einwilligung vorgelegt wurde, überrascht. Überwiegend waren ihnen die Gewinnspielseiten gänzlich unbekannt. Für sie war es daher völlig abwegig, dass hierüber eine Werbeeinwilligung zustande gekommen sein sollte.

Sky Deutschland Fernsehen hat nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft, ob die von ihr beauftragten Unternehmen auch tatsächlich Werbeeinwilligungen eingeholt hatten.

Werbewiderrufe ehemaliger Kunden ignoriert

Einen anderen Teil der Anrufe hat die Sky Deutschland Fernsehen selbst durchgeführt, um Kunden nach deren Kündigung wieder zurückzugewinnen.

Zwar hatten die Betroffenen häufig Werbeeinwilligungen erteilt, den Ermittlungen der Bundesnetzagentur zufolge erfolgten nach der Kündigung aber Anrufe, obwohl die Betroffenen mehrfach weitere Kontaktaufnahmen untersagt und zum Teil sogar schriftlich einen Werbewiderruf ausgesprochen hatten. Dennoch hörte die massive Belästigung nicht auf. Einige Betroffene berichteten von einem regelrechten "Telefonterror" mit mehrfachen Anrufen pro Tag oder Anrufen über einen längeren Zeitraum hinweg.

Die Bundesnetzagentur konnte belegen, dass die Sky Deutschland Fernsehen kein geeignetes System zur Verarbeitung und Dokumentation von Werbewiderrufen etabliert hatte. Das Unternehmen selbst hat zugestanden, dass die Werbewiderrufe zum Teil erst deutlich verzögert bearbeitet wurden.

Unerlaubte Telefonwerbung melden

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufen erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben oder die sie trotz eines Werbewiderrufs erhalten, können sich bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden. Um die Täter zu überführen, müssen die Angaben möglichst präzise und detailliert sein.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23.12.2019
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Dezember 2019

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