Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

ARBEITSRECHT/046: Einheitliches Arbeitsvertragsrecht befürwortet (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 6. Februar 2007

DAV und BRAK für einheitliches Arbeitsvertragsrecht


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßen mit dieser ersten Erklärung grundsätzlich das von der Bertelsmann-Stiftung initiierte Vorhaben einer Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts gemäß dem Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes. Die beiden Organisationen werden dazu jeweils noch eine detaillierte Stellungnahme vorlegen. In jedem Fall steht fest, dass das bisherige Fehlen einer derartigen Kodifikation aus Sicht der Anwaltschaft einen schwerwiegenden Mangel des deutschen Rechtssystems darstellt, der zudem gemäß Art. 30 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990 längst hätte behoben werden müssen. Angesichts des evidenten Versäumnisses des deutschen Gesetzgebers ist es um so bemerkenswerter, dass nunmehr dank einer Initiative "aus der Mitte der Zivilgesellschaft" und des Sachverstands der Gutachter, der Herren Professoren Dr. Martin Henssler und Dr. Ulrich Preis, ein vollständiger Entwurf vorliegt, der angesichts seiner Qualität und Ausgewogenheit bei entsprechendem Willen der gesetzgebenden Organe binnen kurzer Zeit in geltendes Gesetzesrecht umgesetzt werden könnte.

Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer appellieren insbesondere an die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das Vorhaben weder als Angriff auf vorhandene "Besitzstände" noch als politisches Instrument zu deren Erweiterung zu verstehen. Nur wenn die Politik und die Verbände gemeinsam an einem Strang ziehen und die notwendige Kompromissbereitschaft im Detail unter Beweis stellen, kann den Arbeitnehmern und der Wirtschaft endlich ein modernes, transparentes und verständliches Arbeitsrecht an die Hand gegeben werden.

Es wäre eines führenden Wirtschafts- und Industriestandorts unwürdig, die unmittelbar Betroffenen auch künftig auf ein zersplittertes, in viele Einzelgesetze verstreutes und nicht systematisch aufeinander abgestimmtes Normengeflecht zu verweisen. Die Überwindung dieses Zustands ist ein sozial- und rechtspolitischer Fortschritt an sich, dem sich niemand, der auf diesem Gebiet Verantwortung trägt, verweigern sollte. Daher wird auch die Anwaltschaft das Vorhaben weiterhin mit Nachdruck unterstützen und konstruktiv begleiten.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 07/07 vom 6. Februar 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2007