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ARBEITSRECHT/145: Entscheidung rechtskräftig - ALEB ist tarifunfähig (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18. Oktober 2013

Entscheidung rechtskräftig: ALEB ist tarifunfähig



Berlin, 18.10.2013 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die heute rechtskräftig gewordene Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn zur Tarifunfähigkeit der Phantomgewerkschaft ALEB. "Organisationen wie diese schaden einer wirksamen Interessenvertretung der Beschäftigten. Dieser Missbrauch der Tarifautonomie muss ein Ende haben", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Zuvor hatte die umstrittene Organisation ihre Rechtsbeschwerde vor dem Landesarbeitsgericht Köln zurückgezogen. Damit ist die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn rechtskräftig, dass der "Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB)" keine tariffähige Gewerkschaft ist (Az.: AG Bonn 4 BV 90/12, LAG Köln 10 TaBV 92/12).

ver.di werde es weiterhin nicht dulden, wenn durch derartige Organisationen die Belegschaften gespalten und geschwächt werden, bekräftigte Kocsis. ALEB ist eine Phantomgewerkschaft: Es gibt keine öffentlich zugänglichen Geschäftsberichte, keine Mitgliederzahlen, auch die Finanzierung ist unklar. Gleichwohl hatte die Vereinigung in der Vergangenheit Tarifverträge abgeschlossen, die vor allem durch ihr niedriges Entgeltniveau aufgefallen waren.

ver.di fordere die Arbeitgeber auf, "das Tarif-Unwesen von Dumping-Organisationen als Tarifpartner nicht weiter zu unterstützen". Mit einer Vereinigung wie ALEB könnten mangels sozialer Mächtigkeit keine rechtswirksamen Tarifverträge abgeschlossen werden. Bereits abgeschlossene Tarifverträge seien nicht gültig, betonte Kocsis.

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Quelle:
Presseinformation vom 18.10.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2013