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DATENSCHUTZ/021: Deutscher Anwaltverein gegen gläsernen Autofahrer - Datenschutz im Auto erhöhen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 10. Februar 2015

DAV gegen gläsernen Autofahrer - Datenschutz im Auto erhöhen


Berlin (DAV). Seit langem fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) den Datenschutz in Kraftfahrzeugen zu verbessern. Deshalb unterstützt der DAV den Vorstoß von Bundesjustizminister Heiko Maas, die bestehenden Datenschutz- und Datensicherheitsstandards an die neue Informations- und Kommunikationstechnik in Kraftfahrzeugen anzupassen. Schon jetzt werden zahlreiche Daten gesammelt. Dies darf aber nicht zum "gläsernen Autofahrer" führen.

Der DAV weist seit einigen Jahren darauf hin, dass die bisher existierenden Datenschutzgesetze nicht ausreichen, um mit den technischen Entwicklungen der Automobilindustrie Schritt zu halten. "Der Eigentümer des Fahrzeuges muss über die Verwendung der im Fahrzeug gesammelten Daten allein bestimmen können", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Der Austausch von Daten und Informationen aus dem Fahrzeug müsse Regeln unterworfen werden, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Ewer betont, dass der Datenschutz der technischen Entwicklung angepasst werden müsse. "Es reicht nicht aus, alte Gesetze unter neuen Gegebenheiten frei zu interpretieren", so Ewer weiter. Benötigt würden neue Gesetze, die der Gegenwart Rechnung tragen und in der Zukunft noch Bestand haben können.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 5/15 vom 10. Februar 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2015

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