Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 15. Oktober 2015
Deutscher Anwaltverein: Mehr Vertrauen in den Staat? Bessere Kontrolle der Nachrichtendienste!
Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert eine Reihe von Maßnahmen des Gesetzgebers und der Exekutive, um die deutschen Nachrichtendienste zu reformieren. Auch müssen die Rechte der Betroffenen besser geschützt werden.
"Berichte über mögliches Fehlverhalten der deutschen Nachrichtendienste beschädigen das Vertrauen. Deshalb ist es geboten, dass die Tätigkeit der Geheimdienste einer besseren parlamentarischen Kontrolle zu unterziehen", so Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Deshalb lege der DAV jetzt konkrete Vorschläge vor. "Zum einen brauchen wir einen "Anwalt der Betroffenen", der zu jedem Genehmigungsverfahren gemäß dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10-Genehmigungsverfahren) hinzugezogen wird. Zum anderen muss die Kommunikation mit Mandanten besser vor dem heimlichen Zugriff der Nachrichtendienste geschützt werden", erläutert der DAV-Präsident die wichtigsten Forderungen des Verbandes.
Das "G 10" regelt das Verfahren, nach dem Nachrichtendienste sich Überwachungsmaßnahmen genehmigen lassen müssen. Die Prüfung erfolgt über die sogenannten "G 10-Kommissionen", die durch das jeweilige Parlament eingesetzt werden. Die Betroffenen werden weder über die Maßnahmen informiert, noch in das Verfahren der "G-10-Kommission" eingebunden. Der "Anwalt der Betroffenen" soll diese rechtsstaatliche Lücke ausfüllen. Als unabhängige Behörde, die angemessen mit Personal und Sachmittel ausgestattet ist, soll er die Interessen der Überwachungsadressaten wahrnehmen.
Das "G 10" schützt zurzeit die Kommunikation zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsanwalt nicht ausreichend. Daher fordert der Deutsche Anwaltverein einen umfassenden Schutz aller Rechtsanwälte vor heimlichen Ermittlungsmaßnahmen. Das ist verfassungsrechtlich geboten. Auch bei der strategischen Überwachung ist das Anwaltsgeheimnis zu schützen. Die bereits bestehenden Überwachungsbeschränkungen im "G 10" müssen auf die Kommunikation erweitert werden. Der Bundesnachrichtendienst soll dazu verpflichtet werden, durch negative Suchbegriffe (z.B. "Rechtsanwalt") die Einsicht in Anwaltskorrespondenz nach Möglichkeit zu vermeiden. Befindet sich unter den Treffern dennoch geschützte Korrespondenz, so muss der BND unverzüglich löschen. "Ein funktionierender Staat muss in der Lage, berechtigte Sicherheitsansprüche seiner Bürger zu erfüllen. Gleichzeitig liegt es im Gemeinwohlinteresse, dass jede nachrichtendienstliche Tätigkeit auch der demokratisch legitimierten Kontrolle unterliegt und - soweit möglich - transparent ist", so Schellenberg weiter.
Der DAV hat deshalb einen Forderungskatalog aufgestellt, der diesem Spannungsverhältnis gerecht wird (DAV-Stellungnahme Nr. 47/15):
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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 42/15 vom 15. Oktober 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2015
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