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MELDUNG/043: Strafverfahren zum 1. Mai 2009 - Verurteilung trotz erheblicher Widersprüche (RAV)


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. - 12. Mai 2010

Strafverfahren zum 1. Mai 2009

Verurteilung trotz erheblicher Widersprüche


Zum heutigen Berufungsurteil gegen Christan P. erklärt die Rechtsanwältin Maren Burkhard, Mitglied im Republikanischen Anwältinnen und Anwälteverein (RAV), die Verteidigung sehe in zentralen Punkten deutliche Hinweise, dass Polizeizeugen sich abgesprochen haben. "Außerdem bestehen massive Widersprüche zwischen den Aussagen der Beamten bezüglich des Tatortes und des Aussehens des Angeklagten ", so die Verteidigerin. Leider habe die Verteidigung nicht feststellen können, dass das Gericht sich mit diesen Problemen auseinandersetzen wollte.

Christian P. war vom Landgericht Berlin am 12. Mai 2010 wegen schweren Landfriedensbruch und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Seit dem 1. Mai 2009 befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Die Verteidigung hatte wegen der Widersprüche in den Aussagen der Zeugen einen Freispruch beantragt.

Die Kritik an der Verfahrensführung bestätigt aus Sicht des RAV, dass Polizeibeamte als Zeugen eine Sonderstellung einnehmen, bei denen die üblichen Glaubwürdigkeitskriterien oftmals nicht gelten.

Der Republikanische Anwältinnen und Anwälteverein (RAV) tritt seit seiner Gründung im Jahr 1978 für das Ziel ein, Bürger- und Menschenrechte gegenüber staatlichen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Machtansprüchen zu verteidigen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Mai 2010
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin
Tel.: 030-41723555, Fax: 030-41723557
Internet: www.rav.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2010