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MELDUNG/200: Menschenrechtsinstitut begrüßt Anhebung der Leistungen für Asylbewerber (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 18. Juli 2012

Menschenrechtsinstitut begrüßt Anhebung der Leistungen für Asylbewerber



Berlin. Anlässlich der Entscheidung des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen" am 18. Juli 2012 erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Karlsruher Entscheidung. Damit ist klargestellt, dass die jetzigen, deutlich niedrigeren Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes im Verhältnis zu den generellen Sozialleistungen gegen das menschenwürdige Existenzminimum verstoßen. Dies hat der Gesetzgeber knapp 20 Jahre lang ignoriert. Wichtig ist deshalb auch, dass Asylbewerber und Flüchtlinge ab sofort und zum Teil rückwirkend Leistungen erhalten sollen, die sich an den generellen Sozialleistungen orientieren. Die Achtung der Menschenwürde duldet keinen Aufschub.

Es ist nur konsequent und entspricht den Menschenrechten, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet hat, die Leistungen für die betroffenen Gruppen wie Asylbewerber, Geduldete, Bürgerkriegsflüchtlinge und teilweise auch Menschen mit einem humanitären Bleiberecht unverzüglich neu festzusetzen. Und dies nur mittels eines inhaltlich transparenten Verfahrens, das sich an den tatsächlichen Bedarfen der Gruppen orientiert.

Wir begrüßen besonders die Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Neufassung der Sätze durch die Vorgaben des Völkerrechts verpflichtet ist. Das Gericht bezieht sich explizit auf die Regelungen des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zur sozialen Sicherheit und zur Teilhabe am kulturellen Leben sowie auf die UN-Kinderrechtskonvention, beispielsweise auf das Kindeswohl, das Recht auf Bildung und die Gleichstellung von Flüchtlingskindern."


Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in diesem Verfahren Stellung genommen (Juni 2011) [1] und zur mündlichen Verhandlung des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (Juni 2012) in Sachen "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen" vorgetragen. Anlässlich der mündlichen Verhandlung veröffentlichte das Institut die wesentlichen Ergebnisse der Stellungnahme in dem "aktuell" 03/2012: Claudia Mahler (2012): aktuell 03/2012 - Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verletzt die Menschenrechte! [2]

[1] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=d071c358a0677c8d74df
[2] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=7c9a8b7a0544c94f9a98

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Juli 2012
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2012