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MELDUNG/305: Mehr Ermittlungen bei rassistisch motivierten Gewalttaten gefordert (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 20. März 2014

Internationaler Tag gegen Rassismus: Institut fordert bessere Ermittlungen bei rassistisch motivierten Gewalttaten



Berlin - Anlässlich des Internationalen Tags gegen Rassismus am 21. März erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft bei rassistisch motivierten Gewalttaten müssen verbessert werden. Dazu müssen die Bundesländer grundlegende Änderungen in der Polizeiausbildung sowie in den Vorschriften für die Ermittlungsarbeit vornehmen. Die bisherige Abwehr der Innenministerkonferenz der Länder gegenüber den diesbezüglichen parteiübergreifenden Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages ist weder zu begreifen noch zu verantworten. Deshalb fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Landesparlamente auf, aktiv zu werden. Sie sollen dem Beispiel des Bundestags folgen und einstimmig beschließen, die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umzusetzen. Die Empfehlungen sind schließlich Hilfestellungen für eine verbesserte, menschenrechtlich gebotene Polizeiarbeit auf der Grundlage der umfassenden Analyse des Untersuchungssauschusses."

Bundestag und Bundesregierung haben sich Ende Februar über die Fraktionsgrenzen hinweg selbst verpflichtet, die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses in dieser Legislaturperiode zügig umzusetzen. Der Ausschuss fordert beispielsweise, dass jede Gewalttat mit möglicherweise rassistischem Motiv von Polizei und Staatsanwaltschaft eingehend untersucht wird. Auch soll der Blick der Polizei für die Anzeichen einer rassistischen Motivation nachhaltig und systematisch geschärft werden. Bisherige Ermittlungsroutinen sollen revidiert werden; dies müsse bereits am Tatort von Gewalttaten beginnen.

Die menschenrechtliche Verpflichtung Deutschlands zur Ermittlung möglicher rassistischer Motive bei Gewalttaten ergibt sich auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Erst in der vergangenen Woche hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Bulgarien in einem Fall verurteilt, in dem der rassistische Hintergrund eines tätlichen Angriffs trotz entsprechender Angaben seitens des Opfers nicht ermittelt wurde.

Publikationen des Instituts zum Thema Rassismus:
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/schutz-vor-rassismus.html

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. März 2014
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2014