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MELDUNG/508: 68. Deutscher Anwaltstag - Bürgerrechte dürfen nicht auf der Strecke bleiben (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 25. Mai 2017

68. Deutscher Anwaltstag in Essen (24. bis 26. Mai 2017)

Bürgerrechte dürfen beim Verlangen nach innerer Sicherheit nicht auf der Strecke bleiben


Essen (DAV). Die Forderung nach innerer Sicherheit bringt die Bürger- und Freiheitsrechte nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zunehmend in Gefahr. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl warnt der DAV vor einem zu leichtfertigen Umgang mit den Grundrechten.

"Wenn die Videoüberwachung für private Unternehmen erleichtert wird, die Sicherheitsbehörden faktisch ungehinderten Zugriff auf unsere Passbilder erhalten und die automatische Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen getestet wird, dann ist spätestens jetzt ein kritischer Punkt erreicht", sagte der DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg auf dem 68.Deutschen Anwaltstag in Essen. Ein solches Ausmaß an Sicherheitsmaßnahmen, die alle Bürger betreffen, sei noch vor wenigen Jahren kaum vorstellbar gewesen. Wer die Freiheitsrechte mit dem Argument der Terrorabwehr durch immer neue Gesetzesvorhaben immer stärker beschneide, der schade am Ende dem Rechtsstaat, statt ihn zu schützen, so Schellenberg. Welches Ausmaß das Handeln des Gesetzgebers habe, zeige exemplarisch ein Blick auf die vergangenen drei Monate:

- Im Februar erging ein Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises. Danach soll ein nahezu voraussetzungsloser Abruf des Passfotos im automatisierten Verfahren durch die Polizeibehörden des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesämter für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst ermöglicht werden.

- Im März wurde das Gesetz zur Verbesserung der Videoüberwachung verabschiedet. Damit wurden die Hürden für eine Videoüberwachung durch private Unternehmen erheblich gesenkt.

- Im April verabschiedete der Bundestag das überarbeitete BKA-Gesetz mit Regelungen zur Telefon- und Onlineüberwachung, zu Spähsoftware auf Computern sowie zur verdeckten Wohnungsüberwachung in Ton und Bild.

- Ebenfalls im April beschloss der Gesetzgeber das Gesetz zur Fluggastdatenspeicherung. Danach können etwa EU-Sicherheitsbehörden von Fluggesellschaften Passagierdaten wie Reiseverlauf, Zahlungsdaten und Gepäckangaben bis hin zur Sitzplatznummer abfragen.

"Gerade auch das Zusammenspiel der neuen Regelungen birgt die Gefahr, dass beispielsweise die informationelle Selbstbestimmung auf der Strecke bleibt", sagte Schellenberg.

Mit Blick auf die Monate bis zur Bundestagswahl im September sagte Schellenberg: "Gerade in Zeiten des Wahlkampfs darf der Gesetzgeber die Bürger- und Freiheitsrechte nicht zugunsten der inneren Sicherheit über Bord werfen."

Künftig schnell und unmittelbar über die DAV-Pressearbeit und Statements des DAV-Präsidenten informieren wir unter: https://twitter.com/anwaltverein.

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Quelle:
Pressemitteilung DAT 5/17 vom 25. Mai 2017
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2017

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